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Syrer darf nicht in Berliner KlinikTrotz Kopfschuss

Bei Patienten aus Saudi-Arabien oder Russland ist ein Visum für Deutschland Routine. Bei Muhammed Al Mousa nicht. Denn er ist Syrer.

Muhammed Al Mousa 2015. Foto: Privat

Berlin taz | Seit einem Jahr wartet Muhammed Al Mousa darauf, operiert zu werden. Der dreißigjährige Anglistikstudent wurde in der syrischen Stadt Homs von einem Scharfschützen in den Kopf geschossen. Schwer verletzt musste er fliehen. Er wurde von Helfern buchstäblich über die Grenze in die Türkei getragen. Das war 2012. Heute lebt Al Mousa mit seiner Frau und seinem Kind in der Stadt Gaziantep und wartet.

Denn seine türkischen Ärzte können den komplizierten Eingriff nicht vornehmen, es sei zu gefährlich. In Berlin hingegen traut man sich die Operation zu. Den Kontakt zu den Berliner Spezialisten stellte eine Berliner Aktivistin her. Am Ende wird ihre Mutter, Sophia Deeg, die nötigen 6.000 Euro an das Neurochirugie im Vivantes Klinikum Friedrichshain überweisen und bei seinem Visumsantrag helfen. Alle Papiere sind vorhanden, der Aufnahmetermin steht - doch das Auswärtige Amt stellt sich quer.

Begründung: Es sei nicht gesichert, ob al Mousa nach der OP wieder in die Türkei zurückkehren werde. Womöglich stelle er in Berlin einen Asylantrag. Der Sophia Steeg beratende Arzt, Jakob Borchardt, ebenfalls bei Vivantes tätig, sagt gegenüber der taz: „Ich bin stark verwundert, dass bei einer so klaren medizinischen Indikation ein Visum verweigert wird. Bei Patienten aus Russland oder Saudi-Arabien ist das Routinesache.“

Al Mousa klagt gegen das Auswärtige Amt. Das Berliner Verwaltungsgericht wird an diesem Mittwoch darüber entscheiden, ob sie die Entscheidung erneut überprüfen wird. Für Al Mousa hängt davon sein Leben ab. Das ist nicht übertrieben, leider. Denn inzwischen haben sich an der offenen Kopfwunde zwei Zysten gebildet. Sein Zustand verschlechtert sich. Der in Berliner Strafverteidiger Nicolas Becker faßt die Haltung, die er als „unmenschlich“ empfindet, so zusammen: „Es kann doch nicht sein, dass man jemanden nicht hilft, obwohl man helfen kann und stattdessen auf den Rechtsweg verweist. Und damit den Tod eines Menschen in Kauf nimmt.“

Berlin, daran erinnert Becker, hat eine lange Tradition, Gehirngeschädigten zu helfen. Begründet von dem Neurologen Vladimir Lindenberg, der in Berlin nach dem Zweiten Weltkrieg unzählige Menschen versorgte. Es liegt nun im Ermessen des Verwaltungsgerichts und vor allem des Auswärtigen Amts, ob Al Mousa sich einer gefährlichen Operation an einem Ort unterziehen kann, wo ihm gute Heilungschancen in Aussicht gestellt werden. Oder nicht.

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4 Kommentare

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  • Die einfachste Lösung ist doch, dass eine® der UnterstützerInnen eine verbindliche Erklärung abgibt, mit der er/sie sich verpflichtet, für etwaige Aufwendungen der öffentlichen Hand wie z.B. Hartz IV gerade zu stehen.

    Dann wird auch sofort ein Visum erteilt.

    Ansprechpartner ist das jeweilige Ausländeramt.

  • Ein bedauerlicher Fall, aber nur einer unter Millionen Menschen, die keinen Zugang zu einer Berliner Klinik bekommen.