TV-Gebühren Urteil: Online-Zukunft umstritten
Die Bundesländer müssen definieren, was sie von den Öffentlich-Rechtlichen in der digitalen Zukunft wollen.
BERLIN taz Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Gebührenurteil die Ministerpräsidenten zwar in Sachen Gebührenfestsetzung in die Schranken gewiesen, ihnen dafür aber ausdrücklich ihre medienpolitische Gestaltungshoheit bestätigt: Sie definieren die "Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks", heißt es im Urteil. Damit seien weder "gesetzliche Programmbegrenzungen von vornherein unzulässig", noch müsse jede "Programmentscheidung einer Rundfunkanstalt" per se auch "finanziell honoriert" werden. Im Klartext heißt das: Die im Rahmen der sogenannten Kulturhoheit für den Rundfunk zuständigen Bundesländer müssen definieren, was sie von ARD, ZDF & Co. in der digitalen Zukunft wollen.
Umstritten ist aktuell vor allem, wie stark sich die Öffentlich-Rechtlichen online engagieren dürfen. Dass sie das Internet als neuen Verbreitungsweg für ihr klassisches Programm inklusive der bereits sendenden Digitalkanäle nutzen können, ist dabei unstrittig. Unklar ist aber, wie viele weitere Programme in Zukunft dazu kommen sollen und wie weit "programmbegleitende Angebote" gehen dürfen. Privatsender wie Zeitungsverleger laufen gegen ARD- und ZDF-Websites mit Nachrichten, Videospielen und Chats Sturm. Sie fürchten hier gebührenfinanzierte Konkurrenz für ihre kommerziellen Angebote.
Auch um die neuen Online-Mediatheken gibt es Streit: Hier soll ein großer Teil der Sendungen für 7 Tage nach der Erstausstrahlung im klassischen Rundfunk zum Download bereitgestellt werden. Die Mediathek des ZDF ist schon zur Funkausstellung vor einer Woche gestartet, die ARD arbeitet noch an ihrem Angebot. Auch Privatsender bieten bestimmte Serien und Programme zum "zeitsouveränen Abruf" und sind vom kostenlosen öffentlich-rechtlichen Angebot wenig begeistert. Denn bei ihnen kostet das Spätergucken Geld.
Mehr Geld wird auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig kosten: ARD und ZDF hatten schon vor dem Urteil ihre Wünsche für 2009 angemeldet. Sie wollen dann pro Monat zusammen 1,39 Euro Rundfunkgebühr mehr. STG
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