piwik no script img

Streit über Logo auf MitteilungenIG Metall dominiert Betriebsrat

Das Arbeitsgericht will das nicht dulden. Das Metaller-Logo auf der Betriebsratspost soll weg.

Betriebsräte sollen nicht unter "falscher Flagge" segeln. Bild: dpa

DARMSTADT taz Man muss sich ernsthaft Sorgen um das Demokratieverständnis der IG Metall im Allgemeinen und des Opel-Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Klaus Franz (IG Metall) im Besonderen machen. In einem Anhörungsverfahren vor dem Arbeitsgericht Darmstadt hielt Franz eisern an einer seltsamen Auffassung fest: dass der von der IG Metall dominierte Betriebsrat das Recht habe, auf seinen Mitteilungen einfach das Logo "IG Metall" zu drucken. Dabei sitzen in diesem Betriebsrat längst auch Arbeitnehmervertreter anderer Listen wie etwa der christlichen Metallgewerkschaft (CGM) und der Unabhängigen Betriebsgruppe Opel (AUB).

Deren Betriebsratsmitglied Eugen Kahl hatte jetzt gegen die ganz offenbar auch von der Unternehmensführung schon länger mitgetragene Praxis geklagt. Der Betriebsrat sei schließlich ein Kollegialgremium und gehöre nicht der IG Metall, so die Argumentation Kahls. Durch den Aufdruck ihres Logos auf den Publikationen des eigentlich zur Neutralität verpflichteten Betriebsrates suggeriere die Gewerkschaft den Werksangehörigen fälschlicherweise, dass der Betriebsrat ausschließlich aus Mitgliedern der IG Metall bestehe.

Dies sah die Richterin genauso. Der Betriebsrat könne nicht einfach unter "falscher Flagge" segeln. "Der Betriebsrat ist der Betriebsrat ist der Betriebsrat - und nicht die IG Metall", so Merté bestimmt. Da sei Allgemein- und vielleicht auch Betriebsverfassungsrecht tangiert. Möglicherweise werde auch der Artikel 9 Grundgesetz verletzt, sagte die erfahrene Arbeitsrichterin. Darin geht es um die "negative Koalitionsfreiheit". Kahl und andere nicht der IG Metall angehörende Betriebsräte würden durch das Logo der IG Metall nämlich gegen ihren Willen von der IG Metall mit vereinnahmt - obgleich sie dieser Gewerkschaft überhaupt nicht angehörten. Der Betriebsrat, so die Richterin dann noch einmal in aller Deutlichkeit, habe die Interessen der Gesamtheit der Arbeitnehmer zu vertreten, "und nicht nur die der Mitglieder der IG Metall dort".

Ein Einsehen gab es nicht. Franz sprach mit hochrotem Kopf von "schwer erträglicher Prozesshanselei". Kahl monierte danach, dass Mitglieder der IG Metall im Betriebsratswahlkampf "sogar unsere Plakate abgerissen haben". Es wurde laut vor Gericht - und die Sache dann auf den 8. April vertagt. Im Beisein von Zeugen nannte Klaus Franz, der auch Vorsitzender des Europäischen Arbeitnehmerforums von GM ist, seinen Kontrahenten Kahl dann noch "Drecksack!". Kahl erstattete umgehend Anzeige.

Fragt sich nur, warum sich das Unternehmen Opel und auch der hessische Arbeitgeberverband Metall hinter die IG Metall und den Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Franz stellen und sogar anwaltliche Prozesshilfe leisten. Eugen Kahl hat da eine Vermutung: "Gute Freunde stehen halt zusammen. Franz hat doch für die Arbeitgeber den massivsten Arbeitsplatzabbau in der Geschichte von Opel geräuschlos durchgezogen."

DARMSTADT taz Man muss sich ernsthaft Sorgen um das Demokratieverständnis der IG Metall im Allgemeinen und des Opel-Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Klaus Franz (IG Metall) im Besonderen machen. In einem Anhörungsverfahren vor dem Arbeitsgericht Darmstadt hielt Franz eisern an einer seltsamen Auffassung fest: dass der von der IG Metall dominierte Betriebsrat das Recht habe, auf seinen Mitteilungen einfach das Logo "IG Metall" zu drucken. Dabei sitzen in diesem Betriebsrat längst auch Arbeitnehmervertreter anderer Listen wie etwa der christlichen Metallgewerkschaft (CGM) und der Unabhängigen Betriebsgruppe Opel (AUB).

Deren Betriebsratsmitglied Eugen Kahl hatte jetzt gegen die ganz offenbar auch von der Unternehmensführung schon länger mitgetragene Praxis geklagt. Der Betriebsrat sei schließlich ein Kollegialgremium und gehöre nicht der IG Metall, so die Argumentation des Arbeitsrichters Kahl. Durch den Aufdruck ihres Logos auf den Publikationen des eigentlich zur Neutralität verpflichteten Betriebsrates suggeriere die Gewerkschaft den Werksangehörigen fälschlicherweise, dass der Betriebsrat ausschließlich aus Mitgliedern der IG Metall bestehe.

Dies sah die Richterin genauso. Der Betriebsrat könne nicht einfach unter "falscher Flagge" segeln. "Der Betriebsrat ist der Betriebsrat ist der Betriebsrat - und nicht die IG Metall", so Merté bestimmt. Da sei Allgemein- und vielleicht auch Betriebsverfassungsrecht tangiert. Möglicherweise werde auch der Artikel 9 Grundgesetz verletzt, sagte die erfahrene Arbeitsrichterin. Darin geht es um die "negative Koalitionsfreiheit". Kahl und andere nicht der IG Metall angehörende Betriebsräte würden durch das Logo der IG Metall nämlich gegen ihren Willen von der IG Metall mit vereinnahmt - obgleich sie dieser Gewerkschaft überhaupt nicht angehörten. Der Betriebsrat, so die Richterin dann noch einmal in aller Deutlichkeit, habe die Interessen der Gesamtheit der Arbeitnehmer zu vertreten, "und nicht nur die der Mitglieder der IG Metall dort".

Ein Einsehen gab es nicht. Franz sprach mit hochrotem Kopf von "schwer erträglicher Prozesshanselei". Kahl monierte danach, dass Mitglieder der IG Metall im Betriebsratswahlkampf "sogar unsere Plakate abgerissen haben". Es wurde laut vor Gericht - und die Sache dann auf den 8. April vertagt. Im Beisein von Zeugen nannte Klaus Franz, der auch Vorsitzender des Europäischen Arbeitnehmerforums von GM ist, seinen Kontrahenten Kahl dann noch "Drecksack!". Kahl erstattete umgehend Anzeige.

Fragt sich nur, warum sich das Unternehmen Opel und auch der hessische Arbeitgeberverband Metall hinter die IG Metall und den Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Franz stellen und sogar anwaltliche Prozesshilfe leisten. Eugen Kahl hat da eine Vermutung: "Gute Freunde stehen halt zusammen. Franz hat doch für die Arbeitgeber den massivsten Arbeitsplatzabbau in der Geschichte von Opel geräuschlos durchgezogen."

KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

1 Kommentar

 / 
  • BK
    Bernhard Kreser

    Was hier mal wieder vor dem Arbeitsgericht landet ist nur die Spitze eines riesigen Eisberges. Nicht der Ideologie der IGM und aller DGB-Gewerkschaften unterliegende frei denkende Betriebsratsmitglieder werden in den Betrieben majorisiert. Es bleibt dann nur noch der Weg zum Arbeitsgericht, um die demokratischen Rechte Andersdenkender durch zu setzen. Aus meinen Erfahrungen hat das nichts mit Prozesshanselei zu tun sondern mit dem falschen Demokratieverständnis aufs Monopol bestrebte DGB-Gewerkschaften. Es bleibt oft kein anderer Weg, wie selbst aus eigener Erfahrung weiß. Die Fälle, welche nicht vor dem Arbeitsgericht landen sind weit aus häufiger.

     

    Die Frage nach dem Mitspielen von einzelnen Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden ist sicherlich ebenfalls berechtigt.