Kommentar Rente: Riestern oder Sozialamt

Die Riester-Rente kann äußerst flexibel sein. Doch für Niedrigverdienende und Langzeitarbeitslose fehlt der Anreiz zu riestern. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.

Wer im Ruhestand nur wenig gesetzliche Rente bekommt und wer auch sonst keine Einnahmen hat, für den lohnt sich das Riestern nicht. Dieses Problem, über das jetzt debattiert wird, muss den Sozialpolitikern in den Bundestagsparteien seit Jahren bekannt sein; es ist auch allen Altersvorsorge-Experten klar.

Der Gesetzgeber hat eine Grundrente eingeführt. Auf die hat jede und jeder Anspruch, die/der im Alter kein Auskommen hat. Bevor aber das Sozialamt diese Grundrente auf dem Niveau von Hartz IV auszahlt, wird zunächst geprüft, welche Einkünfte Senioren (und ihre Lebenspartner) haben. Dazu zählen eben auch Riester-Renten, Betriebsrenten, Rürup-Rente und auch jedes andere private Einkommen.

Strebt man mit 25, 35, 45 oder 55 diesen Gang zum Sozialamt an? Hoffentlich nicht. Wer aber nicht zum Sozialamt will und eine Chance auf ein ausreichendes Alterseinkommen sieht, der ist mit einem Riester-Vertrag gut bedient. Diese Altersvorsorge ist flexibel. Und in einzelnen Jahren ohne Einkommen können Frauen und Männer mit fünf Euro im Monat weiterriestern. Mehr Förderung und mehr Flexibilität beim Sparen für das Alter gibt es nirgendwo sonst.

Wer im Alter allein und ohne ordentliche gesetzliche Rente dastehen wird, für den stellt sich die Situation allerdings anders dar. Die 55-jährige alleinstehende Verkäuferin ohne Anspruch auf eine üppige Rente sollte sich einen Riester-Vertrag zweimal überlegen. Mehr Geld im Ruhestand bringt ihr der Vertrag nicht. Soll sie deswegen lieber die übrig gebliebenen Spargroschen nehmen und mit ihren Freundinnen oder den Enkeln auf den Rummel gehen? Ökonomisch wäre das vernünftig.

Altersarmut wird mit der heutigen staatlich geförderten privaten Altersvorsorge nicht verhindert. Und für Niedrigverdienende und Langzeitarbeitslose fehlt auch der Anreiz, zu riestern. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Wer riestert, sollte mehr im Alter haben. Damit in Zukunft auch die alleinstehende Lidl-Verkäuferin und der Single-Frisör aus Thüringen von der Riester-Rente profitieren können.

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