Die Geschichte von Jasmin und Osama: Entgrenzte Liebe

Die Israelin Jasmin Avissar und der Palästinenser Osama Zatar sind ein Paar - eine Heirat in Israel ist ihnen jedoch verwehrt. Nun sind sie in Berlin.

Liebe kennt keine Grenzen? In Israel durchaus: Zum Beispiel die Grenzanlagen zwischen der Westbank und Jerusalem : dpa

Fern der Heimat: Berlin : dpa

Jede 6. Ehe, die in Deutschland geschlossen wird, ist eine binationale. Bevor man binational heiraten kann, müssen allerdings diverse bürokratische Hürden überwunden werden, auf Standesämtern, Ausländerbehörden und Botschaften. Heiraten kann man im In- oder Ausland, aber was gilt, ist die "Ortsform": Das heißt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Verlobten wird die Ehe grundsätzlich in der Form geschlossen, die die Gesetze am Ort der Eheschließung vorschreiben. Als allgemeine Voraussetzung der Eheschließung muss ein deutscher Partner die Ehefähigkeit nach deutschem Recht nachweisen und ein ausländischer Partner die Voraussetzungen für eine Eheschließung nach dem Recht des Heimatlandes erfüllen. Ausländische Verlobte benötigen neben Geburtsurkunde und Aufenthaltsgenehmigung ein Ehefähigkeitszeugnis, die Bestätigung, dass der Heirat nach den Gesetzen des Heimatlandes keine Ehehindernisse entgegenstehen (§ 1309 Abs. 1 BGB). Das verlangt vor allem, dass keine andere Ehe besteht. Ausgestellt wird dieses Ehefähigkeitszeugnis von einer Behörde des Heimatlandes oder von deren Auslandsvertretung.

Alle ausländischen Dokumente, die zur Eheschließung benötigt werden, müssen nicht nur übersetzt, sondern auch von den Behörden des ausstellenden Staates beglaubigt und von der deutschen Auslandsvertretung legalisiert werden. Dies ist eine sehr zeitaufwendige Prozedur. In einigen Ländern fordern die deutschen Auslandsvertretungen zur Glaubhaftmachung der Dokumente zusätzliche Unterlagen oder schalten einen Vertrauensanwalt ein, dessen Ermittlungen die binationalen Paare bezahlen müssen. Dies kann manchmal bis zu eineinhalb Jahre dauern. Um eine Scheinehe auszuschließen, besteht auch die Möglichkeit, dass eine persönliche Befragung stattfindet. Wenn der Partner nicht aus einem EU-Land stammt, bringt erst der Trauschein die zunächst befristete Aufenthaltsgenehmigung. Daher muss für binationale Ehen mit einem Nicht- EU-Bürger ein Einreisevisum zur Eheschließung bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Außerdem müssen eine Verpflichtungserklärung des oder der Verlobten in Deutschland beiliegen und eine Bescheinigung des deutschen Standesamts über den Stand der Ehevorbereitung in Deutschland. Rechtlich unterstehen binationale Ehepartner dem Ausländergesetz. Der ausländische Partner genießt nur ein beschränktes Bürgerrecht. Außer dass sein Aufenthaltsrecht in den ersten Jahren sehr unsicher ist, darf er auch nicht wählen. Neben dem deutschen ist außerdem auch das nationale Recht des nichtdeutschen Partners zu berücksichtigen, damit die Eheschließung auch in dessen Heimat gültig ist. Die Standesbeamten prüfen, ob die Verlobten nach ihrem jeweiligen Recht die Ehe schließen dürfen. Wer hinsichtlich der Voraussetzung zur Eheschließung ausländischem Recht unterliegt, darf eine Ehe in Deutschland erst dann eingehen, wenn die innere Behörde seines Heimatlandes ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt hat. 2006 wurden 50.503 binationale Ehen in Deutschland geschlossen, wobei sich mehr deutsche Männer (29.390) als deutsche Frauen (21.113) für einen ausländischen Partner entschieden. Deutsche Frauen bevorzugten türkische Partner, in großem Abstand folgten Partner aus anderen europäischen Staaten. Deutsche Männer wählten ihre Partnerinnen überwiegend aus Polen, mit großem Abstand gefolgt von Frauen aus weiteren osteuropäischen Ländern, Asien und anderen EU-Staaten. MAB

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