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KommentarHartz IV ist Murks per Gesetz

Die Klagewelle zeigt: Die Źusammenarbeit von Bund und Kommunen ist ein Problem.

Die rapide steigende Zahl der Klagen vor dem Berliner Sozialgericht zeigt: Eine der Grundideen von Hartz IV ist gescheitert. Gescheitert ist nämlich die Idee, dass etwas Gutes dabei herauskommt, wenn der Bund und die Kommunen sich gemeinsam um Arbeitslose kümmern. Stattdessen ist viel Murks dabei entstanden.

Am Anfang sah es noch so aus, als wären die Probleme mit Hartz IV nur Anlaufprobleme, die sich nach einer Weile wieder einrenken würden. Das System würde schon rund laufen, wenn erst einmal die Mitarbeiter eingearbeitet und die Fehler in der eigens eingeführten Software geflickt wären.

Doch die Probleme sind nicht verschwunden. Im Gegenteil: Jede zweite Klage vor dem Sozialgericht gewinnen Hartz-IV-Empfänger. Jede gewonnene Klage ist ein weiterer Beleg für die schlampige Arbeit in den Jobcentern. Und je länger es Hartz IV gibt, desto mehr Klagen gehen beim Sozialgericht ein.

Theoretisch ist die Lösung dafür in der Demokratie ganz einfach: Bei der nächsten Wahl strafen die Bürger die Verantwortlichen ab, und eine andere Partei bekommt die Chance, es besser zu machen: Ausführungsbestimmungen werden präziser formulieren, die Mitarbeiter besser geschult, und die Verwaltung wird besser organisiert.

Doch leider geschieht dies nicht. Nicht zuletzt deshalb, weil Jobcenter, die für die Langzeitarbeitslosen zuständig sind, eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und des Landes Berlin sind. Selbst die Bezirke können ein wenig mitbestimmen. Alle sind ein bisschen verantwortlich, niemand ist es so richtig.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass es gegen das Grundgesetz verstößt, wenn Bund und Kommune gemeinsam für die Jobcenter verantwortlich sind. Das wäre der Anlass gewesen, die Zuständigkeiten klar zu ordnen.

Die Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer haben sich für das Gegenteil entschieden: Sie wollen das Grundgesetz ändern. Ansonsten soll alles so bleiben wie bisher. Das gibt dann zwar keinen Ärger mit den Karlsruher Richtern mehr, doch Murks bleibt Murks - auch wenn er im Grundgesetz verankert ist.

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