Kommentar Versicherungsdaten: Fehler im System

Datenschützer wollen eine zentrale Datenbank von Versicherern besser kontrollieren. Noch besser wäre es aber, diese Datensammlung vollständig abzuschaffen.

Die Chancen stehen nicht schlecht: Bei 9,5 Millionen Datensätzen, die im HIS, dem Hinweissystem gegen Versicherungsbetrug, gespeichert sind, ist es gut möglich, dass auch der eigene dabei ist. Es reicht bereits aus, an einen Unfall beteiligt zu sein, dessen Schaden über eine Versicherung abgewickelt wird - schon ist man im System. Gut also, dass Datenschützer das System verbessern wollen.

Besser wäre jedoch, es komplett abzuschaffen. Die Kompetenzen dazu hätten sie. Das Bundesdatenschutzgesetz regelt klar, dass persönliche Daten nur unter strikten Voraussetzungen gespeichert und weitergegeben werden dürfen. Grundlage ist immer: Der Kunde muss wissen, wo, wozu und wer welche Daten von ihm hat. Die Praxis der Versicherer ist davon weit entfernt.

Dazu kommt: Die Kriterien, nach denen Kunden in dem System landen, sind völlig intransparent. Hier stellen sich die Versicherer stur. Sie befürchten, dass die Versicherten sonst ihr Betrugsverhalten anpassen. Ein banales Beispiel: Lautete ein Kriterium rote Lackfarbe des Autos, weil in roten Autos öfters fingierte Unfälle begangen wurden, würden die Betrüger in Zukunft eben silberne Autos nehmen. Doch die Kriterien offen zu legen, wäre zentral, um den Datenschutz zu verbessern. Schließlich weiß sonst niemand, ob Nationalität, sexuelle Vorlieben oder Hautfarbe ihren Weg ins System und damit die Bewertung finden. Das zentrale Argument für die Abschaffung liefern die Versicherer jedoch selbst: Sie führen keine Erfolgsstatistik. Gut möglich, dass das System nichts als Kosten verursacht. Für die Softwareentwicklung und -instandhaltung, für den Systemumbau, der mit den Verbesserungen im Datenschutz ansteht und die zusätzliche Arbeitszeit, die Sachbearbeiter damit verbringen, Daten abzufragen. Kosten, die alle Versicherten zahlen - mit ihren Beiträgen. Dabei wären die Versicherer ohne das Hinweissystem keineswegs hilflos: Sie müssten Verdachtsfälle zur Anzeige bringen. Und dann würde ein Gericht entscheiden. Damit im Anschluss für alle Seiten geklärt ist, wer ein Betrüger ist und wer nicht.

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schreibt über vernetzte Welten, digitale Wirtschaft und lange Wörter (Datenschutz-Grundverordnung, Plattformökonomie, Nutzungsbedingungen). Manchmal und wenn es die Saison zulässt, auch über alte Apfelsorten. Bevor sie zur taz kam, hat sie unter anderem für den MDR als Multimedia-Redakteurin gearbeitet. Autorin der Kolumne Digitalozän.

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