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Spitzensteuersatz wieder anheben

betr.: „Die Verzweiflungssteuer“ von H. Koch, taz vom 9. 11. 05

Mindestens zum zweiten Mal schreibt Hannes Koch von der „Konkurrenzfähigkeit des deutschen Einkommensteuersystems in der globalisierten Wirtschaft“. Diese sei sehr wichtig. Warum? Besteht die Gefahr, dass (Zahn-)Ärzte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Steuerberater oder gut bis hoch bezahlte Angestellte nach Polen oder in die Ukraine abwandern? Wohl kaum! Diejenigen, die das können (z. B. Rennfahrer Schumacher), tun das sowieso (durch eine Änderung von der Wohnsitz- zur Staatsbürgerbesteuerung würde man auch das in den Griff bekommen). Volkswirtschaftlich würde gar kein Schaden entstehen, wenn man den Spitzensteuersatz für hohe Einkommen wieder auf z. B. 56 Prozent anhebt. Es ist doch aberwitzig, dass die wachsende Kluft zwischen den Einkommen mit sinkenden Einkommensteuersätzen einhergeht. Selbstverständlich ist darüber hinaus die angemessene Besteuerung von (Grund-)Vermögen und Erbschaften unbedingt in Angriff zu nehmen.

REINHARD SCHANTZ, Zwickau

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