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Kommentar SchuldenbremseEndstation Verfassungsgericht

Kommentar von Ralph Bollmann

Verworren und gleichzeitig zahnlos. Die Grundgesetzänderungen zur Schuldenbremse werden höchstwahrscheinlich vor dem Bundesverfassungsgericht landen.

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1 Kommentar

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  • PB
    Pater Braun

    "Da ist das Versprechen ungemein beruhigend, dass die öffentlichen Haushalte vom Jahr 2020 an keine Schulden mehr aufnehmen..." Man mag schon gar keinen taz-Artikel mehr zu lesen anfangen, in dem es um Schulden geht, weil immer die Gefahr besteht, dass jemand "Schulden aufnimmt". Da kann ich nur raten: Bitte, einmal bei der Bank. Der Mensch am Schalter wird sich kranklachen und zustimmen, denn dann braucht er vor der Schuldentilgung keinen Kredit auszuzahlen. So heißt das Ding nämlich, das, nur ganz am Rande, nicht von öffentlichen Haushalten, sondern von der Regierung aufgenommen wird: Kredit. Aber in Berlin und bei der taz finanzieren die Damen und Herren ihre Ausgaben anscheinend mit Schulden. Sehr witzig.