Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Jugendtäter bleibt hinter Gittern

Ein Sexualmörder, der zur Tatzeit 19 Jahre alt war, bleibt nach der Haft im Gefängnis. Er ist der erste auf den ein entsprechendes Gesetz angewandt wird.

FREIBURG taz | Erstmals in Deutschland wurde nach Ablauf einer Jugendstrafe jetzt nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt. Das Landgericht Regensburg entschied, dass der 31-jährige Sexualverbrecher Daniel I. nach Ende seiner Haft im Gefängnis bleiben muss. "Es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass er im Falle der Freilassung erneut einschlägige Straftaten begehen würde", sagte der Vorsitzende Richter Johann Piendl zur Begründung.

Der damals 19-jährige Schreiner Daniel I. hatte 1997 in einem Wald bei Kelheim (Niederbayern) die 31-jährige Joggerin Margit R. überfallen und erwürgt. Der Sterbenden riss er die Kleider vom Leib, um sich über ihr selbst zu befriedigen. Die Polizei suchte im damals größten Massengentest Bayerns nach dem Täter. Weil am Tatort ein VW-Golf gesehen wurde, wurden 1.200 Golf-Fahrer der Gegend zu einer Speichelprobe aufgefordert, die 1998 auch zur Festnahme des "Waldhäuslmörders" führte.

Wegen seiner Unreife wurde der damals noch eher kindlich wirkende Schreiner nur nach Jugendrecht verurteilt und erhielt die Höchststrafe von zehn Jahren. Im Vorjahr hatte er die Strafe verbüßt und hätte eigentlich entlassen werden müssen. Doch kurz zuvor hatte der Bundestag die Sicherungsverwahrung für Jugendtäter eingeführt. Voraussetzung ist, dass der Täter zu mindestens sieben Jahren Haft verurteilt wurde und Gutachter zum Zeitpunkt der möglichen Freilassung eine fortdauernde Gefährlichkeit feststellen.

Daniel I. ist nun der Erste, auf den das Gesetz angewandt wird. Drei Gutachten stuften ihn als anhaltend gefährlich ein. Seine sadistischen Neigungen seien eher noch stärker geworden. Gegenüber Besuchern hatte er auch Mordfantasien geäußert.

Die Verteidigung hatte eine Sicherungsverwahrung abgelehnt. Zu Gunsten von Daniel I. sei anzunehmen, dass er nur "mittelgefährlich" sei. Die Staatsanwaltschaft verwies jedoch darauf, dass er in der Haft besser therapiert werden könne. I. habe kaum soziale Kontakte, einen ungeliebten Beruf und immense Schulden.

Das Gericht folgte nun der Staatsanwaltschaft und verhängte nachträglich Sicherungsverwahrung gegen den heute 31-Jährigen. Wenn er derzeit entlassen würde, drohten neue Taten "gegen Leib, Leben und sexuelle Selbstbestimmung" sagte Richter Piendl. Allerdings sei auch eine Besserung zu sehen. Daniel I. habe begonnen, sich zu öffnen. Das begründe die Hoffnung, dass er nach einer Therapie nicht immer in Haft bleiben müsse. Laut Gesetz ist bei Jugendtätern die Sicherungsverwahrung jährlich zu prüfen.

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