Kommentar Gelöbnix: Proteste nicht verstecken

Eine Demonstration muss natürlich stören dürfen - auch das Bundeswehrgelöbnis.

Ob die Gelöbnix-Veranstalter schlau gehandelt haben, als sie die einzige genehmigte Kundgebung noch vor Beginn des Gelöbnisses auflösten und die Teilnehmer alleine weiterschickten, darüber lässt sich streiten. Schließlich stehen Versammlungen unter einem besonderen Schutz: dem des Grundgesetzes. Bei einer Demo sind Mittel erlaubt, die sonst nicht so einfach einsetzbar sind. Lautsprecherwagen zum Beispiel und Transparente. Womöglich wäre also im Rahmen einer Versammlung viel wirksamerer Protest möglich gewesen.

Klar ist aber: Zu einem Abbruch aus Protest darf es im nächsten Jahr gar nicht erst kommen. Wenn das Gelöbnis zur festen Veranstaltung vor dem Reichstag wird, dann müssen die Demonstranten einen Platz bekommen - und zwar deutlich näher am Gelöbnisort. Die Argumentation, dass eine Demo die eigentliche Veranstaltung nicht stören darf, zieht dabei nicht. Denken wir nur an Neonazi-Veranstaltungen und entsprechende Gegendemos, deren Ziel es ist, mindestens hörbar Protest zum Ausdruck zu bringen.

Das muss auch die Bundeswehr ertragen. Nicht nur, damit den Soldaten in Erinnerung gerufen wird, dass ihre Tätigkeit keineswegs unumstritten ist. Sondern vor allem, um die anwesenden Politiker darauf hinzuweisen, dass ein Teil ihrer Wähler nichts für Krieg und Militär übrig hat. Und für ein öffentliches Gelöbnis, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, schon gar nicht.

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