Kommentar zur Nachtruhe über Schönefeld: Flüge werden die Regel sein

Die jetzt veröffentlichten Nachtflugregelungen sehen volle Pulle Flugbetrieb bis Mitternacht und ab fünf Uhr vor.

Am künftigen Großflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld könnte es in Spitzenzeiten bis zu 103 Flugbewegungen pro Nacht geben. Das sieht ein Planergänzungsbeschluss zum Lärmschutzkonzept vor, den Brandenburgs Infrastrukturminister Reinhold Dellmann (SPD) am Dienstag in Potsdam vorstellte. Demnach soll es in der Kernzeit von 0 bis 5 Uhr zwar ein weitgehendes Flugverbot geben - mit Ausnahmen für Post- und Regierungsmaschinen. In den sogenannten Randzeiten von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr werden jedoch Flüge zugelassen. Für die Zeiten eine halbe Stunde vor und nach der Kernzeit sollen die Airlines Kontingente erhalten, um die Zahl der Flüge gering zu halten. (ddp)

Was erst mal wie ein Erfolg für alle Nachtfluggegner klingt, ist nicht mal ein halber. Zwischen Mitternacht und 5 Uhr soll es am neuen Flughafen BBI keine regulären Flüge geben. Eine halbe Stunde vor und nach dieser Kernzeit seien nur verspätete und verfrühte Flieger zugelassen, so das zuständige Brandenburger Ministerium. Fünf Stunden Ruhe ist den Anwohnern also genehmigt, mit etwas Glück sogar sechs Stunden. In der Zeit davor und danach wird es aber genauso laut wie befürchtet.

Denn die jetzt veröffentlichten Nachtflugregelungen sehen volle Pulle Flugbetrieb in den sogenannten Tagesrandzeiten vor. Genau wie es ein Gutachten für die Verwaltung empfahl, das sich einzig an dem Bedarf der Fluglinien orientierte. Damit hält sich die Regierung maximal an deren Forderungen und minimal an geltende Rechtsprechung. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2006 ein absolutes Flugverbot für die sogenannte Kernzeit verordnet, ansonsten solle Luftverkehr des Nachts Ausnahme bleiben. Ausnahme legt die Behörde nun so aus: rund 70 Flüge regulär, in Spitzenzeiten mehr als 100. Der Beschluss sei ein positives Signal für den Standort, jubeln bereits Unternehmerverbände.

Vielleicht jubeln sie zu früh: Eine mögliche Klage der Anwohnerinitiativen wäre nicht aussichtslos. In einem ähnlichen Fall in Frankfurt urteilte ein Gericht kürzlich gegen die wirtschaftlichen Interessen der Region - und für die Menschen, die sich einer außerordentlichen Lärmbelastung ausgesetzt sehen. Das letzte Wort über den gesetzlich gebotenen Schutz der Nachtruhe dürfte auch im Falle BBI noch nicht gesprochen sein.

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