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Ein Vater übt SelbstjustizAbgeliefert vorm Gericht

Ein Franzose lässt einen Deutschen, den er für den Mörder seiner Tochter hält, entführen und bei einem französischen Gericht abliefern. Ist Selbstjustiz zeitgemäß?

André Bamberski stellt sich den Fragen der Journalisten. Bild: ap

Es ist seltsam, aber selbst bei einer so robusten Angelegenheit wie der Selbstjustiz scheint es so etwas wie einen zivilisatorischen Fortschritt zu geben. Wurden die Verdächtigen früher noch erschossen oder aufgeknüpft, werden sie heute nur noch verschnürt, lädiert, aber noch am Leben auf den Stufen des Gerichts abgelegt - auf dass die Justiz dann doch noch das letzte Wort behalte und der Gerechtigkeit zu ihrem Recht verhelfe.

So einfach der packende Plot, so kompliziert ist aber die Rechtslager im "Fall Kalinka": Der deutsche Kardiologe Dieter K., 74, war 1995 von einem Pariser Schwurgericht in Abwesenheit zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ihm wurde die fahrlässige Tötung seiner damals 14-jährige Stieftochter Kalinka zur Last gelegt. K. soll das französische Mädchen 1982 in seinem Haus am Bodensee missbraucht und ihr ein Betäubungsmittel gespritzt haben, das zum Tode führte. Die deutsche Justiz sah allerdings keine hinreichenden Beweise für eine Strafverfolgung, weshalb K. nicht an Frankreich ausgeliefert wurde. Ein Umstand, der Kalinkas leiblichem Vater, dem ehemaligen Steuerberater André Bamberski, 71, keine Ruhe ließ - zumal das Landgericht Kempten Dieter K. unterdessen in einem anderen Fall für schuldig befunden hatte, eine 16-jährige Patientin unter Narkose vergewaltigt zu haben. Schließlich beauftragte Bamberski die in solchen Kriminalfällen fast schon notorischen "osteuropäischen Dunkelmänner" damit, Dieter K. aus seiner Heimat am Bodensee ins Elsass zu verschleppen. Ein Pariser Richter ordnete nun an, dass Dieter K., ungeachtet seiner Blessuren und den Umständen seiner "Auslieferung", in Haft bleiben muss. "Ich habe mein Ziel erreicht", erklärte Bamberski der französischen Tageszeitung Le Parisien/Aujourd'hui en France vom Donnerstag: "Der Mörder meiner Tochter wird verurteilt werden." Er habe dreißig Jahre lang sein berufliches und privates Leben geopfert, um Gerechtigkeit zu erlangen, sagte Bamberski. Einem Prozess gegen ihn sieht er entsprechend gelassen entgegen.

Kurios an diesem Fall ist unter anderem, dass es sich hier nicht um eine Posse zwischen zwei "failed states" handelt - sondern die Geschichte im Spannungsfeld zwischen deutschen, französischen und übergeordneten europäischen Gerichten angesiedelt ist. Vor all diesen Institutionen wurde der Fall schon verhandelt. So wurde Dieter K. in Abwesenheit (und daher ohne Verteidigung) in Frankreich verurteilt. In Deutschland wurden die Ermittlungen mangels Beweisen eingestellt, Auslieferungsbegehren der Franzosen abgelehnt. Ein Patt, mit dem sich Bamberski nicht abfinden und bei dem auch europäische Gerichte in Luxemburg und Straßburg keine Abhilfe in seinem Sinne schaffen konnten.

Nun hat der Vater sich selbst zu dem verholfen, was nicht wenige als sein gutes Recht sehen. Der zivilisatorische Fortschritt in unserer Welt besteht eben darin, dass wir womöglich Rachegelüste haben, sie aber nicht ausleben, weil es eine Justiz gibt, die uns die Entscheidung über Recht und Unrecht abnimmt. Dass der Vater den Mann nicht umgebracht hat, kann man ihm natürlich positiv auslegen. Ein wenig erinnert das aber trotzdem an eine Revolvergeschichte. Denn: So sehr man ihn menschlich verstehen könnte, so sehr muss man das Geschehene ablehnen. Nicht aus Mitleid für Dieter K., sondern weil auch die sanfteste Selbstjustiz (um die es sich hier auch nicht handelte) eine nicht akzeptable Abweichung von all den hart erkämpften Normen und Paragrafen ist, die unser Zusammenleben organisieren. Und Selbstjustiz, deren Methoden und Ergebnisse auch nur klammheimliche Zustimmung hervorruft, ruft damit eben auch Nachahmer in ganz anderen Fällen auf den Plan - und das kann keiner wollen.

Der "Fall Kalinka" ist inzwischen nicht nur ein Fall für die deutsch-französische Diplomatie. Er wirft auch und vor allem die Frage auf, ob die Justiz überhaupt von kriminellen Handlungen profitieren darf, deren Verhinderung ja ihre eigentliche Aufgabe ist.

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14 Kommentare

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  • J
    Justizopfer

    Aus der Sicht von Justizopfern

    Das Verhalten ist ein Schrei gegen das über Jahre hinweg widerfahrene Unrecht. Es ist eine Justizkritik der ganz besonderer Art. Dadurch schildert dieser Vater seine bittere Erfahrung mit der Justizarroganz und deren Folgen. Seine Liebe zu seiner Tochter, die Sehnsucht nach Gerechtigkeit und als Reaktion die Entführung seines Peinigers vermitteln uns eine neue Sicht auf viele Dinge, die uns als gegeben, und normal erscheinen.

    Das Verhalten vermag zwar ein nicht zustimmendes Aufsehen erregen. Der Fall stellt jedoch ein Exempel dar, aus dem die Gesellschaft in der heutigen Zeit Wesentliches lernen kann, indem sie eventuelle Fehlentwicklungen einmal durch die Augen eines Menschen betrachtet, der nicht nur an "Blindgehorsam" leidet.

    Der Mann legt an die Zustände in Deutschland einen sehr hohen Maßstab. Was uns ungewohnt erscheint, fällt ihm leicht auf. Sein Verhalten bringt es mit sich, daß er sich bedeutend über Dinge hinwegsetzen kann, denen wir selbst gar nicht einmal unbefangen gegenüberstehen können.

    Es gibt in diesem Lande zwar gute Gesetze, die jedem gebieten, schreiben und lesen zu lernen.

    Es gibt aber kein Gesetz, das verbietet, Schlechtes zu schreiben oder zu lesen. Es wäre schön, wenn in der Politik ein(e) HoffnungsträgerIn diesen "Mißständen" endlich ein Ende setzen könnte.

     

    Meine Empfehlung:

    [...] Pressemitteilung vom 10.10.2009

    Hiermit werden Sie herzlich eingeladen zum zweiten öffentlichen Verhandlungstermin im Kindesentzugsfall des Säuglings Nina Veronika... Die erste Verhandlung musste willkürlich beendet werden, um die Lügen nicht aufdecken zu müssen. Insbesondere die Presse wird gebeten, zahlreich teilzunehmen[...]

    Verhandlungstermin: Mittwoch, 11.11.2009, 10:15 Uhr im Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart,1. Stock, Sitzungssaal 4.[...]

    Zweiter öffentlicher Verhandlungstermin im Kindesentzugsfall Nina Veronika | Kindesentzugsfall Nina Veronika | Stephan Pfeifh.

  • OK
    Olivier Karrer

    Deutsche Juristen mit niedriger Hemmschwelle verstehen das deutsche Recht heute noch als alles, was dem deutschen Volk dient, das Unrecht was ihm schadet(den anderen dient also).

    Erst wenn die an der Sache beteiligten deutschen Juristen - so ein Dr Schombug - auf der Anklagebank sitzen werden, werden wir von Justiz im Sinne von Wahrheitssuche und von Gerechtigkeit sprechen können.

    Solange dies nicht geschieht, werden wir von Verwaltungsentscheidungen einer Minderheit von ethik- und moralloser deutschen Juristen sprechen müssen.

    Olivier Karrer

    CEED Paris

  • NZ
    Nicht zu einfach machen

    Abgesehen davon, dass der Wunsch des Vaters nach Gerechtigkeit absolut verständlich ist, halte ich es für sehr gefährlich diese Geschichte so voreilig zu akzeptieren wie das zum Teil passiert.

     

    1. Um die Arbeit der deutschen und europäischen Justiz in diesem Fall wirklich beurteilen zu können, muss man erstmal die Details, die ich hier übrigens mal wieder vermisse, kennen. Solche Entscheidungen sind nicht einfach schwarz oder weiß. Das (noch) geltende Recht kann da sehr komplex sein und die Gerichte müssen selbstverständlich(!) auch die Rechte des Angeklagten wahren.

    2. Eine Entführung ist ein schweres Verbrechen und kann auch hier nicht einfach so gerechtfertigt werden, selbst wenn man die Situation des Vaters menschlich nachfühlen kann. Immerhin wurde das Urteil von 1995, das ja in absentia und ohne Verteidigung gefällt wurde, vom Europäischen Gerichtshof 2001 als Menschenrechtsverletzung gewertet. Ob es damit auch ungültig wäre, weiss ich nicht; auf jeden Fall wird es ja jetzt einen neuen Prozess geben. Jedenfalls sollten wir lieber froh sein, dass wir eine im globalen Vergleich ziemlich gut funktionierende Strafjustiz haben, so dass wir in der Regel keine Angst haben müssen, dass uns jemand entführt oder umbringt, weil er sein Recht über unseres stellt.

    Vertreter von "Law and Order", die glauben, es sei besser einen Unschuldigen zuviel zu bestrafen als einen Schuldigen laufen zu lassen, werden das wahrscheinlich anders sehen. Dann kann man aber auch gleich über die sogenannten "extraordinary renditions" der US-Geheimdienste und ähnliche Geschichten diskutieren...

    3. Selbstversändlich fällt es wohl kaum unter das Jedermansrecht auf vorläufige Festnahmen, wenn man jemanden gefesselt über die Grenze schmuggelt.

    4.Dank des Europäischen Haftbefehls wäre eine Auslieferung innerhalb der EU bei einem aktuellen Fall mittlerweile eher Formsache und innerhalb von ein paar Wochen oder sogar Tagen erledigt. Eine gute Sache, solange es fair abläuft.

    4. Der Fall Eichmann liegt nur deshalb anders, weil Argentinien damals nachträglich seine Zustimmung gegeben hat.

     

    Es ist wieder einmal erstaunlich, wie schnell manche Menschen vergessen, wie schwierig es in den letzten Jahren geworden ist, seine Rechte durchzusetzen, wenn sie erst einmal ein bisschen aufgeweicht sind. Selbstjustiz wird diese Situation sicher nicht verbessern. Ich persönlich bevorzuge immer noch ein System, in dem Gewaltenteilung herrscht und Polizei- und Justizarbeit strengen Regeln und Kontrollen unterliegt.

  • AD
    Axel Dörken

    Und wieder einmal erkenn ich klare,

    das Gesetz zu brechen, das scheinbar Wahre,

    kann dann und wann auch sinnvoll sein

    Gerade dann, wenn die Judikative sich benimmt wie Schwein.

     

    Gewalt ist eben nicht nur dann auch eine Lösung, wenn sie gesetzlich legitimiert ist. Immer öfter macht es Sinn sich gegen das Gesetz gewaltsam zu erheben. Scheinbar gewalig, doch eben ein Akt der Liebe.

     

    Liebe Grüße

    Axel

  • B
    brandeis

    Für mich ist der Fall ein gutes Beispiel für die immer weiter fortschreitende "Entstaatlichung" des Rechts. Unternehmen vereinbaren Schiedsgerichtsverfahren in Verträgen um nicht vor staatliche Gerichte zu müssen oder beauftragen Kanzleien mit der Verfolgung Wirtschaftskrimineller, weil die StA nichts auf die Reihe kriegt. Hier hat eben der Vater ein wenig bei der Strafverfolgung bzw. -vollstrechung nachgeholfen. Wie heißt es doch so schön: "If you want a job done right, do it yourself."

  • S
    Seppel

    Ist Selbstjustiz hier überhaupt der richtige Begriff? Der Staat mit seinem Rechtsmonopol (in diesem Falle Frankreich) hatte doch schon ein Urteil gefällt, der Vater jedoch nicht. Er hat den Mann ja in der Sicht nicht Bestraft, sondern ihn einer vom Gericht verordneten Strafe zugeführt.

     

    In Amerika würde man das Wohl als Kopfgeldjäger bezeichnen.

  • S
    Simon

    Eine ganze Filmnische lebt von der Sympathie zu "Racheengeln", denen der Wunsch nach Gerechtigkeit verwehrt wurde.

  • M
    Mallord

    .. tja ..

     

    der vater hat ein gerichtliches patt: verurteilung hier/verfahrenseinstellung --> nichtausliefrung da gekippt .. was auf gerichtlichem wege nicht möglich war wurde zwingend durch private initiative realität .. illegal aber gerecht ..

     

    .. wäre es um blinde rache gegangen hätten die ominösen "osteuropäer" sicher auch durch pekunäre stimulanz zu weitaus drastischeren schritten animiert werden können ..

  • AV
    andi - vater von 3 entfuehrten kindern

    Ist das noch verwunderlich? Nein absolut nicht.

     

    Hier nur ein weiteres Beispiel wo der Vater den Rechtsweg geht und die Mutter mit deutscher staatlicher Hilfe 3 Kinder entfuehren!

     

    1. April 2009 eine nunmehr in Stuttgart unbehelligt lebende Mutter entfuehrt ohne Kenntnis des Vaters 3 kleine Jungs aus ihrem zu Hause. Die Paesse, die die Entfuehrung erst ermoeglichen stellt der damailige deutsche Botschafter aus. Die Mutter packt die Kinder ins Flugzeug und taucht erst einmal in Deutschland unter mit Hilfe einer Kirchengemeinse der evangelischen Landeskirche Baden Wuerttemberg. Kurz darauf schreibt der deutsche Konsul, dass er "in der Tinte sitzt". und die Mutter ihm doch bitte ein Schreiben nachtraeglich unterzeichnet zurueckschicken soll, jedoch nicht - wie wohl Schreiben zuvor - an seine privat Adresse. Es stellt sich heraus, das die Kinder nicht nur ohne einwilligung des Vaters, sondern auch ohne schriftliche Einwilligung der Mutter entfuehrt wurden!

     

    Das AG Stuttgart entscheidet schliesslich, dass alle drei Kinder zurueck duerfen - nein sogar muessen. Die Mutter wechselt zu einem Anwalt der frueher bereits fuer die evangelische Landeskirche taetig war und nunmehr mit einem Kollegen der in der ultrarechten Musikszene mehr als nur bekannt ist, eine Kanzlei unterhaelt, doch das OLG bestaetigt die Entscheidung des AG und schreibt zudem:

     

    .. Die Kindesmutter hat sichdurch ihr eigenmaechtiges Verhalten ueber die Belange der Kinder hinweggesetzt, die einen Anspruch darauf haben, dass bei Streit zwischen Elter ein (auslaendisches) Gericht im Sorgerechtsverfahren die dem Kindeswohl entsprechende Entscheidungen trifft. Daher ist die Rueckfuehrung erforderlich.

     

    ... Allerdings wird die Mitteilung des Botschafters nicht haltbar sein, er lehne bei einer zwangsweisen Rueckfuehrug jede Verantwortung fuer die Sicherheit der Kinder ab. Schon aus humanitaeren Gruenden darf eine Auslandsvertretung ihre Staatsangehoerigen bei Gefaehrdungslagen nicht schutzlos sich selbst ueberlassen, wenn sie um Hilfestellung bitten oder in Notlagen kommen.

    In diesem Zusammenhang wirft auch der Umstand, dass die Schuldnerin am 2. April 2008 gegebenenfalls unter Mitwirkung der deutschen Botschaft das Land verlassen haben soll Fragen auf. Sollten die Mitarbeiter der Deutschen Botschaft gewusst haben, dass die Antragsgegnerin unter Verletzung des Sorgerechts des Vaters mit den Kindern ausreisen will, so laegeder Eindruck nahe, dass sie an einem Rechtsbruch - Verletzung des Mitsorgerechts des Vaters - mitgewirkt haetten.

     

    Wie man hier sehr gut erkennen kann bedarf es keiner Russischen mafia, da die staatlich deutsche der russischen in nichts nachzustehen scheint.

     

    ---

     

    Dennoch, der Vater ist stolz, dass er auch nach wie vor den legalen Rechtsweg beschreitet - nun bereits seit ueber 1 1/2/ Jahren und inzwischen gegen ein weiteres Stuttgarter Gericht, dass der Mutter kurzerhand per Anordnung das Sorgerecht zugesprochen hat und nunmehr sogar die Zustaendigkeit des auslaendischen Gerichtes in Frage stellt, obwohl dort bereits seit Monaten das Verfahren anhaengig ist.

     

    War Deutschland einmal ein Rechtsstaat? Inzwischen jedoch scheint Deutschland wieder am rechten Abgrund der Ungesetzlichkeit und der Ignoranz auslaendischer Justitia gegenueber zu stehen!

  • RS
    Rudolf Stüben

    Wie einst die Bachmeier den Tod ihrer Tochter "rächte ", und alle Konsequenzen getragen hat, so ist der Vater von Kalinka nur zu beglückwünschen.

    Einer absolut unfähigen , deutschen Justiz kann niemand mehr trauen: U-Haft , die mehr als 9 Jahre dauert(Düsseldorf ),ohne anschließenden Prozess, einseitige Ermittlungen wie zuletzt im Fall Wörz, mit unmenschlichen Folgen : 11 Jahre unschuldig im Knast, und, und .....

    Was bleibt, ist nur noch die Möglichkeit, das " Recht " (der Etablierten ? ) selbst in die Hand zu nehmen. Hochachtung insofern für den Vater; es bleiben aber auch Fragen zu seinem Verhalten in der " Vorgeschichte " der Tochter offen. Wo war er , als sie wahrscheinlich Hilfe gebraucht hätte ? Abwesend !

     

    Mit freundl. Grüßen.

    R. Stüben

  • M
    martin

    seltsam ist es schon, die selben die apllaudieren wenn der Staat sich als Gesetzesbrecher betätig (Ankauf von gestohlen Unterlagen im Fall Zumwinkel) finden hier auf einmal das das recht eines Opfers hintenanzustehen stehen hat. Der Staat profitiet doch schon von ungesetztliche Handlungen. Ich applaudiere diesem Mann wo kann man für seine Verteidung spenden?

  • G
    Gerhard

    Abgeliefert vorm Gericht

    Wenn die Justiz den mutmaßlichen Täter und Vergewaltiger (2 Jahre auf Bewährung) ungeschoren davonkommen lässt – z. B. weil er möglicherweise als „angesehener Bürger“ über gute Kontakte verfügt (vielleicht über eine „schlagende Verbindung“), dann hat der Vater des Opfers sehr wohl das Recht, die Justiz in die eigene Hand zu nehmen.

    «… wirft auch und vor allem die Frage auf, ob die Justiz überhaupt von kriminellen Handlungen profitieren darf …»

    Wenn von einer kriminellen Handlung nicht profitiert werden darf, wie konnte dann der NS-Verbrecher Eichmann in Israel hingerichtet werden? Entführung war auch das. Und legitim ist es sehr wohl – im Gegensatz zu den Entführungen von Unschuldigen durch die USA nach Guantanamo.

  • NM
    Norbert Masson

    Ich habe ihren Artikel interessiert gelesen, es steht eindeutig geschrieben das der Deutsche ein in Frankreich verurteiler Verbrecher ist. Nur in Deutschland wurde er laufen gelassen.

    Also ergibt sich die Lage logoscher weise so, der Franzose hat von seinem Festnahmerecht als Bürger gebrauch gemacht um einen verurteilten Gangster der Justiz zu übergeben. Angeklagt wegen Entführung könnte er also nur in Deutschland werden.

  • WL
    Werner Lorenzen-Pranger

    "Ist Selbstjustiz zeitgemäß?"

     

    JA! So lange Richter auch Berufskriminellen, ich habe es hier in Deutschland selbst erlebt, auch schon mal zuarbeiten, gibt es keinen anderen Weg.