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Ein Überblick zum JahreswechselVon Kindergeld und Käfigeiern

Mehr Kindergeld, weniger Steuern, mehr Umweltplaketten, bessere Beratung bei der Bank: Im Jahr 2010 ändert sich durch Gesetze einiges für BürgerInnen. Ein Ausblick.

Das Kindergeld wird ab 1. Januar um 20 Euro pro Kind auf je 184 Euro beim ersten und zweiten Kind erhöht Bild: dpa
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BERLIN dpa/afp/apd/epd/taz Wer sich die Gesetzesänderungen zu Jahresbeginn 2010 anschaut, bei dem kann fröhliche Silvesterstimmung aufkommen. Denn das Kindergeld steigt, die steuerlichen Belastungen sinken. Aber es profitieren nicht alle Verbraucher vom kleinen Geldsegen. Wie sich die fehlenden öffentlichen Gelder auf längere Sicht bemerkbar machen, ist zudem noch nicht abzusehen.

Kindergeld: Das Kindergeld wird ab 1. Januar um 20 Euro pro Kind auf je 184 Euro beim ersten und zweiten Kind erhöht. Für das dritte Kind bekommen Eltern künftig 190 Euro und ab dem vierten Kind 215 Euro monatlich vom Staat. Der Kinderfreibetrag, also die Summe, die pro Kind steuerlich absetzbar ist und für Gutverdiener anstelle des Kindergeldes tritt, steigt auf 7.008 Euro jährlich.

Damit bei Trennungskindern das erhöhte Kindergeld nicht am Ende wieder vom gezahlten Unterhalt abgezogen wird, sollen auch Scheidungskinder einen höheren Unterhaltsanspruch bekommen, dessen Höhe Anfang Januar veröffentlicht wird. Nicht vom erhöhten Kindergeld profitieren Hartz-IV-EmpfängerInnen, da das Kindergeld auf die Sozialleistung angerechnet wird. Alleinerziehende, die etwa Teilzeit arbeiten und aufstockende Leistungen nach Hartz IV beziehen, haben nichts von der Erhöhung.

Steuerfreibetrag: Auch die steuerlichen Freibeträge für Erwachsene werden ab 1. Januar erhöht. Für Alleinstehende steigt der Grundfreibetrag um 170 Euro auf jährlich 8.004 Euro. Ehepaare können 16.008 Euro steuerlich als Freibetrag geltend machen. Alle weiteren Tarifeckpunkte werden um 330 Euro nach oben verschoben. Stark ins Gewicht fallen die Änderungen bei der …

Krankenversicherung: Gesetzlich und privat Krankenversicherte können ab dem Jahre 2010 sämtliche Kassenbeiträge für Basistarife und die Beiträge zur Pflegeversicherung vollständig von der Steuer absetzen. Bisher war das nur teilweise möglich. Der Bund der Steuerzahler hat ausgerechnet, dass etwa ein gesetzlich versicherter Alleinstehender mit monatlichem Bruttoverdienst von 3.200 Euro durch die steuerlichen Erleichterungen 66 Euro mehr an Gehalt herausbekommt. Bescheidener sind dagegen die Verbesserungen beim …

Pflegegeld: Die Leistung für pflegende Angehörige steigt ab Januar um zehn Euro im Monat für alle drei Pflegestufen. Angehörige, die einen Patienten der Pflegestufe II versorgen, bekommen dann 430 Euro im Monat. Sachleistungen, also Sätze für den Fall der professionellen Pflege, steigen auch, in der Pflegestufe III etwa von 1.470 Euro auf 1.510 Euro monatlich.

Erben: Ab 1. Januar kommen Neuerungen für Geschwister, Neffen und Nichten. Sie müssen bei Erbschaften bis 75.000 Euro künftig nur 15 statt wie bisher 30 Prozent Steuern zahlen. Bei Erbschaften bis 13 Millionen Euro gelten 35 Prozent statt 50 Prozent. Allerdings gibt es nach wie vor nur einen Freibetrag von 20.000 Euro, wenn man vom Bruder oder der Tante erbt. Zum Vergleich: Eheleute haben einen Freibetrag von 500.000 Euro. Gegen den niedrigen Freibetrag hat eine 91-jährige Dame Verfassungsbeschwerde eingelegt, die von ihrem Neffen versorgt wird und diesen bedenken will. Wer Vermögen hat, interessiert sich auch für Änderungen bei der …

Bankberatung: Ab Januar wird das Verhältnis zwischen Bankberatern und KundInnen noch pragmatischer. Dann müssen die Bankleute Protokolle über Beratungsgespräche anfertigen und diese dem Kunden vorlegen. In den Protokollen sollen unter anderem auch die Wünsche der KundInnen festgehalten werden. Der Berater muss im Zweifelsfall begründen können, warum er seinem Kunden gerade dieses Produkt verkaufen wollte. Schon heute sollten Kunden bei jeder Geldanlage ihren Berater nicht nur nach Ausgabenaufschlägen und Gebühren, sondern auch nach dessen Provisionen fragen. Der Berater ist zur Auskunft verpflichtet.

Umweltzonen: Die Zahl der Umweltzonen in Städten steigt ab Januar auf 40. Sieben Kommunen verschärfen bestehende Einfahrverbote. Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) des Kraftfahrzeugs werden ab Januar zusammengelegt. Die sechseckige AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen fällt weg. Nachweis ist künftig die runde HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild. Nicht nur umwelt-, sondern tierfreundlich sind die Regelungen zu …

Käfigeiern: Diese Eier darf es in Supermärkten ab Januar nicht mehr geben. Der Handel hat in der Regel bereits umgestellt.

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6 Kommentare

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  • M
    MissP

    Ist die derzeitige Regelung vereinbar mit dem Grundgesetz Artikel 3 ???

     

    Kinder gut verdienender Eltern = 584€ / Monat,

     

    Kinder armer Eltern maximal = 215€ / Monat.

  • T
    Tuni

    Interessante Darstellung, dass die Kinder getrennt lebender Eltern durch den Abzug des Kindergeldes nicht benachteiligt werden sollen, und deshalb die Unterhaltsbeiträge auch steigen. Erstens wird nur das halbe Kindergeld abgezogen. Zweitens ergibt sich die Änderung allein durch die Anhebung des Kinderfreibetrages, weil sich die Unterhaltsbeträge für getrennt lebende Kinder daraus errechnen. Es wurde also keine explizite Regelung für diese Kinder geschaffen, um eine Benachteiligung auszuschließen.

    Und Drittens frage ich mich, was eine solche Unterhaltsmehrbelastung für den getrennt lebenden Elternteil an Wachstum bringen soll. Denn die unterhaltszahlenden Eltern mit mittlerem Einkommen müssen zu Krisenzeiten ein finanzielles Polster schaffen, weil die Unterhaltsbeträge im Falle der Arbeitslosigkeit nicht dem Arbeitslosengeld angepasst werden. Nun müssen sie in Krisenzeiten auch noch regelämßig mehr zahlen. Für Eltern mit relativ hohem Einkommen (2.000 EUR und mehr meine ich damit) ist dies wohl leicht wegzustecken - aber haben die Kinder nicht in diesen Fällen sowieso relativ ausreichenden Unterhalt? Ein absolutes Ruinierungsbeschleunigungsgesetz für die mittleren Einkommen, würde ich sagen.

    Ich bin im Übrigen der Meinung, man hätte die Freibeträge für Kinderbetreuung anheben sollen und mehr nicht.

    Insgesamt hätte ich mir eine differenziertere Betrachtung der taz erwartet, ganz ehrlich...

  • M
    Mark

    Was noch alt ist, allerdings offiziell keiner Rede wert: kurz vor Sylvester wurde vor einem McDonalds in Regensburg ein 36 jähriger Mann von 3 jugendlichen Schlägern ins Koma geprügelt.

  • M
    ManOMan

    Und ich wette, dass denen schon so einige "Nettigkeiten" einfallen werden, wie sie die gewaltigen Defizite etwas abfangen. Mehrwertsteuer allein wird es wohl nicht nur sein. Vor allem wird es, wenn man mal zurück guckt, auf dem Rücken der sogenannten kleinen Leute ausgetragen werden. Die Lobbyisten werden ihre Pfründe schon zu verteidigen wissen. Warum sollte sich das auch in der Zukunft ändern?

  • R
    Rainererich

    Zu den unsozialen Gesetzesaenderungen ab 1.1.10 ist im Wesentlichen alles gesagt. Diejenigen, die genug haben, wird gegeben. Und die, die es brauchen wuerden, gehen leer aus. Das ist die Denke der konservativen Koalition. Es ist vor der Wahl ausreichend vor einer Regierung dieser Art gewarnt worden, aber der Waehler hat anders entschieden und muss nun die Konsequenzen tragen. Richtig interessant wird es aber erst nach der naechten Landtagswahl in NRW. Dann kommt die Rechnung auf den Tisch der Buerger, denn irgendeiner muss die Steuergeschenke an die Reichen ja bezahlen. Ich wette auf eine Mwst.-Erhoehung.

  • M
    Martin

    Aber als Zutat in Nudeln und Fertigprodukten dürfen weiterhin Käfigeier verkauft und natürlich produziert werden. Hauptsache die Käfigeier verschwinden vor den Augen des Kunden. Pseudotierschutz und Ver*rschung.