Kommentar Stadionverbote Antifas: Braune Böcke zu Gärtnern

Aanders als sonst in Rechtsstaaten üblich, gibt es keine Möglichkeit, gegen ein fälschlich verhängtes Verbot rechtlich vorzugehen.

Fußballfans sind gegen die neuen Regelungen des DFB zu Stadionverboten von Anfang an Sturm gelaufen. Nur allzu viel Gehör haben sie damit nicht gefunden: Fußballfans, so die gängige These, haben doch irgendwie alle was mit Gewalt am Hut, und ein paar von ihnen aus dem Verkehr zuziehen, wird schon nicht schaden.

Dabei werden Stadionverbote auf Verdacht verhängt: schon die Anwesenheit an einem Ort, an dem im Zusammenhang mit Sport Gewalt verübt wird, genügt. Und anders als sonst in Rechtsstaaten üblich, gibt es keine Möglichkeit, gegen ein fälschlich verhängtes Verbot rechtlich vorzugehen.

Nach der Schlägerei an der Raststätte "Allertal" durften letztlich die beteiligten Nazis entscheiden, wer nicht mehr zum Fußball gehen darf: Sie haben mit dem Finger auf vermeintliche Kontrahenten gezeigt, daraufhin wurden Ermittlungen eingeleitet - genug für ein bundesweites Stadionverbot. Eine Überprüfung findet nicht statt, selbst wenn ermittelnde Polizisten Zweifel äußern. Deutlicher kann es nicht werden: Eine Denunziation als Grundlage ist einfach zu dünn, selbst wenn es nur um eine Nebensache wie Fußball geht.

Dass der DFB die Fußballfans so nicht gerade ermutigt, die offiziöse Anti-Nazi-Politik des Verbands auch zu leben, steht noch auf einem ganz anderen Blatt.

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Jan Kahlcke, war von 1999 bis 2003 erst Volontär und dann Redakteur bei der taz bremen, danach freier Journalist. 2006 kehrte er als Redaktionsleiter zur taz nord in Hamburg zurück

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