Einheitliche Produktinformationen: Risikoangabe nur für neue Produkte

Der Bundesverband der Banken will eine gesetzliche Regelung für Anlegerinformationen vermeiden und legt einen Entwurf für ein einheitliches Produktinformationsblatt vor.

Die ING-DiBa und die Deutsche Bank haben bereits eigene Produktinformationsblätter vorgestellt, die kaum miteinander vergleichbar sind. Bild: dpa

Auch anderthalb Jahre nachdem Tausende von Zertifikatekäufern bei der Pleite der US-Bank Lehman Brothers Tausende ihre Ersparnisse verloren, fühlen sich Kunden bei Geldanlagen von ihren Bankberatern oft nicht ausreichend informiert. Das zeigen Umfragen von Verbraucherschützern. Abhilfe schaffen soll jetzt ein Produktinformationsblatt, das die privaten Banken künftig bei jeder Anlageempfehlung mitreichen wollen. Es soll in einer vereinheitlichten Form über das Produkt und auch seine Risiken informieren. Einen entsprechenden Entwurf stellte der Bundesverband deutscher Banken Ende letzter Woche vor.

Zufrieden sind die Verbraucherschützer damit nicht. Da der Entwurf der Banken nur für neue Produkte gelten soll, sei vorläufig keine flächendeckende Regelung gewährleistet, sagte Steffen Küßner vom Verbraucherzentrale Bundesverband. "Vertrauen kann nur durch eine Gesetzesvorlage aufgebaut werden."

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hatte bereits im Sommer 2009 damit gedroht, einheitliche Produktinformationsblätter gesetzlich festzuschreiben, hatte sich dann aber mit einer Selbstverpflichtung der Banken zufriedengegeben. Diese wollen selbst bestimmen, wie sie die Risiken, Laufzeitszenarien, Besteuerungsbedingungen und Kosten von Finanzprodukten beschreiben.

Nun soll es die ersten Informationsblätter im Frühjahr geben. Der Entwurf fuße auf den "Vorüberlegungen" des Bundesverbraucherschutzministeriums und vorläufigen Vorgaben der EU-Kommission, sagte Hans-Joachim Massenberg, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes.

Aigner begrüßte die Vorlage als "erfreuliches Signal" für eine bessere Aufklärung: "Die Frage einer weiteren gesetzlichen Regelung der Produktinformation kann die Branche selbst wesentlich beeinflussen."

Allerdings ist das Problem, dass sich die Branche bei weitem nicht einig ist. Es ist nicht einmal klar, ob und wie die einzelnen Banken den Entwurf ihres Bundesverbandes überhaupt umsetzen wollen. Denn der kann sie nicht dazu verpflichten. Und die ING-DiBa und die Deutsche Bank haben bereits eigene Produktinformationsblätter vorgestellt, die kaum miteinander vergleichbar sind. "Der Prozess scheint sich schwierig zu gestalten", sagte ein Sprecher der ING-DiBa.

Hinzu kommt, dass auch die Sparkassen und die Volks- und Raiffeisenbanken eigene Informationsblätter entwerfen. An Entwürfen, die unter allen Banken vergleichbar sind, sei aber auch der Sparkassenverband interessiert, sagte Sprecherin Michaela Roth der taz.

Allerdings käme es auch bei einem Gesetz auf die Umsetzung an. So hatte Aigner im letzten Jahr eine Dokumentationspflicht für Beratungsgespräche eingeführt. Sie soll Anleger vor den Folgen einer Falschberatung schützen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rügte nun nach den ersten Erfahrungen, dass die Banken die Aussagen ihrer Kunden auch in den vorgeschriebenen Protokollen manipulieren könnten.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.