Diskussion um Niedriglöhne: "Wer arbeitet, hat immer mehr"
Macht Hartz IV faul? Nein, sagt Ulrich Schneider vom Paritätischen Gesamtverband. Westerwelle und der Steuerzahlerbund würden "bewusste Irreführung" betreiben.
BERLIN taz | "Bewusste Irreführung" der Öffentlichkeit wirft Ulrich Schneider, Chef des Paritätischen Gesamtverbandes, FDP-Chef Guido Westerwelle, dem Bund der Steuerzahler und dem Kieler Institut für Weltwirtschaft vor. Diese würden mit "unvollständigen Berechnungen" den Eindruck erwecken, als erhielten Hartz-IV-Empfänger vom Staat mehr Geld, als Millionen Beschäftigte durch harte Arbeit selbst verdienten.
Westerwelle hatte Langzeitarbeitslosen "anstrengungslosen Wohlstand" und "Dekadenz" vorgeworfen. Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) dürfe auf keinen Fall erhöht werden, warnte der FDP-Chef. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die mangelhafte Berechnung der Leistungen gerügt. Jetzt diskutiert Deutschland: Ist Hartz IV zu hoch oder zu niedrig?
Im Kern der Debatte steht die Frage: Ist das Lohnabstandsgebot im praktischen Wirtschaftsleben heutzutage überhaupt noch wirksam? Dieses Ziel des Sozialstaates besagt, dass die staatliche Unterstützung für Arbeitslose wesentlich unter dem Lohn liegen muss, den Beschäftigte mit eigener Arbeit verdienen können. Nach herrschender Meinung haben Arbeitslose nur dann einen materiellen Anreiz, sich um Arbeit zu bemühen.
Westerwelle und andere Wirtschaftsliberale bezweifeln die Wirksamkeit des Lohnabstands. Ihrer Ansicht nach liegt das Hartz-IV-Niveau zu hoch. "Wer arbeitet, hat immer mehr", betonte dagegen Ulrich Schneider am Montag in Berlin. Sein Verband hat knapp 200 Beispielrechnungen für niedrige Einkommen vorgelegt und diese mit den staatlichen Zahlungen im jeweiligen Fall verglichen. Danach verdient etwa ein ostdeutscher verheirateter Zeitarbeiter (Leistungsgruppe 5) mit zwei Kindern 1.099 Euro brutto pro Monat. Mit Kindergeld und Hartz-IV-Aufstockung kommt er auf 1.919 Euro netto. Würde der Zeitarbeiter nicht arbeiten, erhielte er nur 1.649 Euro Arbeitslosengeld II.
Ein anderes Beispiel: Eine verheiratete Verkäuferin mit zwei Kindern erwirtschaftet mit einem Vollzeitjob (Leistungsgruppe 4) in Westdeutschland 1.903 Euro Bruttolohn. Weil Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld hinzukommen, beträgt das Nettoeinkommen 2.281 Euro pro Monat. Das entsprechende Arbeitslosengeld II liegt mit 1.753 Euro weit darunter.
Dem Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler wirft Schneider vor, geschlampt zu haben. Das Institut habe in seinen Berechnungen staatliche Zulagen wie Kindergeld und Wohngeld vergessen. Ein Kommentar des Instituts war bis Redaktionsschluss nicht zu erhalten.
Schneider argumentiert: Gerade durch diese staatlichen Leistungen, die nur erhält, wer eigenes Einkommen erzielt, schaffe der Sozialstaat den Anreiz zur Lohnarbeit. Alles in Butter also? Nicht ganz. Die Berechnungen des Paritätischen Verbandes ziehen die Grenze für Niedriglohn bei knapp 6 Euro pro Stunde. Bis dorthin funktioniere das System - der Lohnabstand sei gewahrt.
Bei Löhnen von nur 4 oder 5 Euro, die auch zur Wirklichkeit gehören, sieht das anders aus. Dort kann Hartz IV durchaus mehr Geld bringen als eine Vollzeitstelle. Eine derart miese Bezahlung hält Schneider freilich für "unmoralisch" und fordert Mindestlöhne. Außerdem handele es sich bei diesen Niedrigstverdiensten zum Glück eher um Ausnahmen und nicht um die Regel.
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