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Menschenwürde verletztNaziparolen in einer Gefängniszelle

4205 Hakenkreuze und Parolen zählten Gefangene in einer Zelle. Häftlinge dürfen laut eines Karlsruher Urteils nicht in einer solchen Zelle untergebracht werden.

Widerliche Zustände hinter der Zellentür muss kein Insasse dulden. Bild: ap

FREIBURG taz | Strafgefangene, die in verdreckten Zellen voll rassistischer Schmierereien untergebracht wurden, können sich auch nachträglich vor Gericht dagegen wehren. Dies hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Geklagt hatte ein niedersächsischer Häftling, der 2006 und 2008 im Zuge von Verlegungen und Zeugenaussagen jeweils für mehrere Tage in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hannover untergebracht war. In deren Transporthaus musste er in einer Zelle voll rechtsextremistischer Schmierereien einsitzen. "Deutsche reißt den Judenvotzen die Eierstöcke raus", habe dort etwa gestanden oder "Ihr gehört nicht auf diese Welt, Ihr Tiere. Tod den Sintis".

Der Gefangene zählte beim zweiten Mal 4.205 Hakenkreuze und Parolen. Außerdem habe sich Kot an den Wänden befunden. Anschließend klagte er beim Landgericht Hildesheim. Die Richter sollten feststellen, dass seine Unterbringung gegen die Menschenwürde verstößt. Doch diese lehnten den Antrag als unzulässig ab. Die Unterbringung in der verschmierten Zelle sei beendet, deshalb fehle das Rechtsschutzbedürfnis. Eine neue Verlegung nach Hannover sei nicht abzusehen. Auch das Oberlandesgericht Celle sah keinen Grund, aktiv zu werden. Der Mann, dessen Familie teilweise in Nationalsozialismus verfolgt und ins KZ gesteckt wurde, klagte daraufhin beim Bundesverfassungsgericht.

Die Tolerierung der Schmierereien belaste ihn sehr, sagt er. Nach der Argumentation des Landgerichts könne er auf den Transporten auch im Schweinestall untergebracht werden, vorausgesetzt, er komme danach wieder in ein normales Gefängnis. Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz sei in diesem Fall verletzt worden, urteilten die Karlsruher Richter. Wenn es um die Verletzung der Menschenwürde geht, bestehe auch nach Ende der Maßnahme ein Rechtsschutzinteresse.

Darüber hinaus dürften Gefangene nicht in "grob unhygienischen und widerlichen" Hafträumen untergebracht werden, so die Richter. Dies gelte auch für "mit physischem und verbalem Kot beschmierte Haftraumwände" - selbst wenn die Verschmutzungen von Mithäftlingen stammen. Eine JVA müsse "alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen", um solchen Verhältnissen entgegenzuwirken. Sie verletzten die Menschenwürde. Nun muss das Landgericht Hildesheim erneut über den Fall entscheiden. Ein Sprecher des niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann (CDU) sagte, der Vorfall habe die JVA Hannover "sensibilisiert". Ein zweiter Hausmeister sei eingestellt worden, um Schmierereien entfernen zu können.

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7 Kommentare

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  • P
    Pyro

    Das Urteil des OLG und des Landgerichtes sind ein Hohn. Nicht nur ihr mangelndes Einfühlungsvermögen in das Grundgesetz sind einfach nur widerlich. Auch die Tatsache, dass man (scheinbar?) immer erst zum Obersten Deutschen Gericht klagen muss um das Grundgesetz bestätigt zu bekommen sind ein Schlag ins Gesicht für die, die sich so was nicht leisten können. Wer zahlt denn bitte die Anwälte bis zur endgültigen Rechtskräftigigkeit eines Urteils?

  • U
    uiop

    Ich finde die Rechtsauffassung des Landgerichts Hildesheim und des Oberlandesgerichts Celle gelinde gesagt originell. Angenommen, jemand traktiert mich mit Eisenstangen und ich klage auf Körperverletzung – würde man dann auch die Klage abweisen mit der Begründung, der Mann habe ja nun mittlerweile aufgehört zu schlagen?

     

    Solche Verstöße gegen die Menschenwürde sind ja auch psychische Grausamkeit – ist so etwas denn vorbei in dem Moment, in dem es nicht mehr aktiv betrieben wird?

     

    Die andere Frage ist, ob eine staatliche Institution nicht von sich aus ein – öffentliches, politisches – Interesse haben sollte, sich von nationalsozialistischen Inhalten zu distanzieren, zumal in ihren institutionellen Räumlichkeiten, und zwar unabhängig davon, ob sich jetzt jemand persönlich daran stört oder nicht. Offenbar ja nicht.

     

    Gut, dass nun wenigstens das Bundesverfassungsgericht politische und historische Sensibilität gezeigt hat – offenbar musste der Fall aber erst dorthin gelangen. Von normalen Richtern kann man eine solches Bewusstsein offenbar immer noch nicht erwarten.

  • W
    Waltraud

    Warum mußte es dazu ein Gerichtsverfahren geben? War der Anstaltsleiter nicht in der Lage dem Häftling eine Farbrolle, Leiter, Eimer Farbe, Klebeband und Abdeckfolie zu geben?

  • A
    atypixx

    "Menschenwürde" ist ein gern gebrauchter, wohlklingender, aber auch sehr schwammiger Begriff. Mit ihm *konkrete* Rechtsfragen zu beantworten, fällt schwer. Daher hätte ich mir von Herrn Rath noch einige wenige Worte dazu gewünscht, worin *genau* das Gericht eine Verletzung der Menschenwürde gesehen hat. "Alles eklig, alles pfui" ist mir da eigentlich ein bisschen zu wenig Info.

  • T
    TheOrbitter

    Wie wäre es, wenn das Gericht die Knastis, denen ihre Kemenate nicht paßt 'n Eimer Farbe und 'nen Farbroller in die Finger drückt und sagt:"Hao rayn!"

  • T
    Tom

    Sorry, dass dieser Kommentar sich nur mit der Form befasst … aber es muss heißen: »[..] laut einem Karlsruher Urteil [..]« … laut WEM ODER WAS, wenn man es so verwendet, fordert »laut« einen DATIV.

     

    Altes Kriegsleiden, diese Korrektoritis. Und wenn bei der taz anscheinend beim Korrektorat gespart wird, dann bluten mir die Augen ;-)

     

    Gruß, Tom

  • S
    Sebastian

    Darf man sich auch gegen linke Schmierereien wehren?