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Runder Tisch über sexuellen MissbrauchTäter sollen zahlen, Kirche nur im Notfall

Die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch sollen verlängert werden, Opfer sollen kein Vetorecht haben. Die Kirche gibt immer noch keine Zahlen für die Entschädigungen an.

Beginn der Sitzung des "Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch" in Berlin, mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP, ganz hinten 3.v.l., weiter l-r), Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) und die Missbrauchsbeauftragt Bild: dpa

BERLIN taz | Die katholische Kirche hat am Donnerstag erklärt, wie sie Opfer sexuellen Missbrauchs entschädigen will. Konkrete Summen wollen die Bischöfe allerdings erst noch mit dem runden Tisch der Bundesregierung abstimmen.

Das Gremium, das gestern zum zweiten Mal in großer Runde zusammenkam, beriet außerdem über erste inhaltliche Empfehlungen aus den Arbeitsgruppen.

Der Vorschlag der Bischofs- und Ordensoberkonferenz zur Entschädigung sieht die Einrichtung eines Präventionsfonds vor sowie die Übernahme der Therapiekosten von Betroffenen.

Schadenersatz soll prinzipiell von den Tätern erbracht werden, nur "subsidiär" will sich die Kirche daran beteiligen. Kirchensteuermittel sollen nicht verwandt werden.

Bei den Empfehlungen aus den Arbeitsgruppen des runden Tischs bleiben vor allem Fragen der Justiz-AG von Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) umstritten. Hierbei geht es unter anderem um die Verlängerung der Verjährungsfristen bei Fällen von sexuellem Missbrauch.

Nach Vorstellung des Ministeriums soll die zivilrechtliche Frist von derzeit drei (gerechnet ab dem 21. Lebensjahr) auf 30 Jahre gestreckt werden. Die Frist zeigt an, wie lange Schadenersatzansprüche gestellt werden können.

Die Verjährungsfrist im Strafrecht soll hingegen bei fünf Jahren (ab dem 18. Lebensjahr) belassen werden. Eine Verlängerung würde auch viele andere Straftaten betreffen.

Diese Vorschläge gehen der SPD nicht weit genug. Die Bundestagsfraktion erklärte am Mittwoch, in den kommenden Wochen einen Gruppenantrag in den Bundestag einzubringen, der eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist auf 20 Jahre vorsehe.

Debattiert wird zudem die Frage, wann die Staatsanwaltschaft in Ermittlungen eingeschaltet werden soll. Fest steht offenbar, dass es kein Vetorecht für Opfer geben wird. Ermittlungen sollen also auch gegen den Willen von Betroffenen eingeleitet werden können.

Die für Prävention zuständige Arbeitsgruppe unter Federführung von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) sprach sich dafür aus, die Einhaltung von Präventionsstandards zur Bedingung staatlicher Förderung von Schulen und Vereinen zu machen.

Die dritte beteiligte Ministerin, Bildungsministerin Annette Schavan (CDU), kündigte an, mit 32 Millionen Euro Forschungsprojekte zum Kindesmissbrauch zu unterstützen. Davon soll der größte Teil, 20 Millionen Euro, in ein Forschungsnetz aus Medizinern, Psychologen und Sozialwissenschaftlern fließen.

Außerdem will Ministerin Schavan für eine verbesserte Datengrundlage sorgen: Die letzte repräsentative Erhebung zum Thema stammt aus dem Jahr 1992. Gleichzeitig wird von einer hohen Dunkelziffer an Betroffenen ausgegangen.

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4 Kommentare

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  • H
    HuGo

    Hans, ganz so einfach ist es ja nicht. Hier sind die Strukturen anders gestrickt.

    - Die Kirche hat viel weitergehende Möglichkeiten aufgrund des Kirchenrechts.

    - Daneben hat sie als Arbeitgeber und vor allem als moralische Instanz eine ganz gewisse Verpflichtung den Schaden wieder gut zu machen, auch durch finanzielle Leisten. Zumal sie nachweislich über Jahre hinweg, aufgrund ihrer besonderen Stellung überhaupt die Möglichkeit hatte, die der Leitung längst bekannten Vorfälle "elegant" zu lösen, bis es nicht mehr ging. Die Opfer, ob von Priestern gezeugte Kinder (natürlich ein anderer Sachverhalt)oder sexuell missbraucht, wurden und werden offenbar immer noch unterschwellig als Störfaktoren betrachtet. das ist das eigentlich Erschreckende und es bleibt abzuwarten, ob sich wirklich was ändert, auch in Anbetracht der von Frau Schawan angekündigten finanziellen Aufwände. Diese sollten ggf. an die Opfer gezahlt werden und diese sollten ihre Leidensgeschichten vielmehr "breittreten". Da bräuchten wir dann auch keine aufwändigen Studien, um Missbrauch zu verhindern.

  • H
    Hans

    Warum sollte die Kirche zahlen?

     

    Ist jemand auf die Idee gekommen, Forderungen an den DFB zu stellen, weil Jugendtrainer Kinder missbraucht haben?

    Wendet sich jemand an die Odenwaldschule um Entschädigung zu bekommen?

    Fordert man Frau Vollmer auf Schadenersatz zu leisten, weil sie den Anklagen gegen Becker nicht nachging bzw. sie einfach beiseite schob?

     

    Na also.....

  • HD
    Heidi Dettinger

    Schmerzensgelder können nur dann wirksam sein, wenn sie den Überlebenden sexueller Gewalt helfen, den Rest seines Lebens zu meistern, erleichtern, erfreulicher machen. Und nicht etwa dann, wenn sie eine weitere Verhöhnung und Demütigung darstellen.

    Wenn ich lese, "Täter sollen zahlen, Kirche nur im Notfall", sträuben sich mir sofort die Nackenhaare misstrauisch.

     

    1. Die Täter dürften in den vielen Fällen bereits untr der Erde liegen. Notfall?

    2. Die Täter können die geforderte Summe nicht zahlen. Notfall?

    3. Wer bestimmt, was ein Notfall ist und wann dieser eintritt?

    4. Die Kirche hat die sexuelle Gewalt in allen Ebenen und über jahrzehnte hinweg gedeckt und damit toleriert (wie staatliche Organe übrigens auch!)

     

    Wäre es nicht sinnvoller, einen "angemessenen" Betrag festzulegen - und zwar in Zusammenarbeit mit den Opferverbänden! - und dann kann die Kirche (oder der Staat oder die Ordensgemeinschaften) ja versuchen, dieses Geld von den Tätern zuückzubekommen.

  • K
    kATZE

    Entschädigungszahlen? oder was kostet ein Kind (in €)

    Tempelprostitution im Jahre 2010. Die Vertragsbedingungen (Bezahlung) werden nachträglich am runden Tisch ausgehandelt.