Kennzeichnung der Einsatzkräfte: Kleine Nummer für Polizisten
Größe und Design der neuen Schilder stehen fest. Bis Mitte kommenden Jahres soll jeder Polizist eines haben. Gewerkschaften denken über Musterklage nach.
Noch sind sie nicht bestellt, die lange umstrittenen Namensschilder für die Hauptstadt-Polizei. Aber wie sie aussehen werden, steht fest: Sie messen gerade mal 75 mal 20 Millimeter, sind aus silberfarbenem Kunststoff, die Schrift ist schwarz, die Buchstabengröße beträgt einen Zentimeter. Befestigt wird das Schild an einer Lederlasche am Knopf der linken Brusttasche der Uniformjacke. Für die Beamten der geschlossenen Einheiten gibt es eine Sonderregel: Die bisherige vierstellige Rückenkennung auf den Einsatzanzügen wird um eine Zahl ergänzt.
Die Kennzeichnungspflicht soll zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Das hatte die Einigungsstelle des Landes Berlin am Freitag entschieden. Betroffen sind davon rund 16.000 Uniformträger. Der Hauptpersonalrat war dagegen, die Polizeiführung und der Senat dafür. Die Stimme des Arbeitsrichters, der das paritätisch besetzte Gremium leitet, hatte den Ausschlag gegeben. Die Polizisten können selbst entscheiden, ob sie ein Schild mit ihren Namen oder einer Nummer tragen. Berlin ist mit dieser Regelung bundesweit Vorreiter.
Es dürfte allerdings noch etwas dauern, bis die Geschäftsanweisung von Polizeipräsident Dieter Glietsch umgesetzt ist. Denn das Prozedere ist aufwändig: Jeder Polizist bekommt zwei Schilder - eines mit seinem Namen, eines mit einer fünfstelligen Nummer. Diese sei nicht mit der Nummer auf der Dienstkarte des Beamten identisch, sondern werde neu zugeteilt, sagte ein Polizeisprecher am Dienstag.
Aber nicht nur neue Nummerndateien müssen eingerichtet werden. Die Kostenkalulation für die Schilder beläuft sich auf rund 235.000 Euro. Also muss die Beschaffung öffentlich ausgeschrieben werden. Ziel sei, das Vorhaben innerhalb des ersten Halbjahres 2011 umgesetzt zu haben, erklärte der Sprecher.
Bei den geschlossenen Einsatzhunderschaften müsse die Nummer auf den Einsatzanzügen um eine Stelle erweitert werden. Dort stehen bislang vier Zahlen. Sie geben Ausschluss darüber, zu welcher Abteilung, Einheit, Zug und Gruppe der Beamte gehört. Die achtköpfige Gruppe war bisher die kleinste Kennzeichnungseinheit. Mit der fünften Ziffer, die nun hinzukommt, werden Beamte persönlich identifizierbar sein.
Die Polizei-Gewerkschaften hatten schon am Freitag angekündigt, gegen die "Zwangskennzeichnung" vor Gericht ziehen zu wollen. "Wir sind noch in der Prüfungsphase", so der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Michael Purper. Die Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (DPolG) bereitet zwei Musterklagen vor. Nach Angaben ihres Landesvorsitzenden Bodo Pfalzgraf sollen stellvertretend eine Polizistin und ein Polizist klagen, wenn die Schilder kommt. Denkbar sei zum Beispiel eine Klage wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, sagt Pfalzgraf.
An der ablehnenden Haltung der Polizeikollegen habe sich nichts geändert, sagte der Chef des Gesamtpersonalrats, Karl-Heinz Droppmann. "Nummern hängt man an Schweine, aber nicht an Menschen", findet Droppmann.
Polizeipräsident Glietsch zeigt sich von solchen Reden unbeeindruckt. Eine Weigerung, das Namens- oder Nummernschild zu tragen, "kann ein Dienstvergehen darstellen und disziplinarisch geahndet werden", teilte seine Pressestelle mit.
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