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Interview mit Wassertisch-Sprecher Rudek"Das ist keine Verschwörungstheorie"

Am Sonntag stimmen die Berliner über die Offenlegung der Wasserverträge ab. Hat der Senat die nicht schon offengelegt? Thomas Rudek, Sprecher der Initiative Wassertisch, sieht das anders.

Thomas Rudek bei der Übergabe der für das Volksbegehren gesammelten Unterschriften im Oktober 2010 Bild: Berliner Wassertisch
Interview von Sebastian Heiser

taz: Herr Rudek, seit drei Monaten sind die Wasserverträge nicht mehr geheim, sondern öffentlich. Ist es da nicht völlig überflüssig, am Sonntag zur Abstimmung über die Veröffentlichung zu gehen?

Thomas Rudek: Wir fordern nicht nur die Veröffentlichung der Verträge zur Wasserprivatisierung, sondern auch von Beschlüssen und Nebenabreden. Wir alle wissen: Auf das Kleingedruckte kommt es an. Um auch das offenzulegen, brauchen wir die 617.000 Ja-Stimmen beim Volksentscheid.

Sowohl der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit als auch der Wirtschaftssenator Harald Wolf haben öffentlich beteuert, dass alles veröffentlicht ist, was Ihr Gesetzentwurf fordert. Es ist doch abwegig anzunehmen, dass die beiden trotzdem etwas verschweigen.

Im Interview: Thomas Rudek

Thomas Rudek, 49, ist Politologe und Sprecher des Berliner Wassertischs, der Initiative hinter dem Volksentscheid.

Der Entscheid

Die BerlinerInnen sind am 13. Februar zum dritten Volksentscheid seit 2008 aufgerufen. Sie können darüber abstimmen, ob alle Verträge und Absprachen zum Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe im Jahr 1999 offengelegt werden müssen. Die Teilprivatisierung gilt als ein Grund für die hohen Wasserpreise, die im Land Berlin anfallen. Der Senat hat im vergangenen November zwar rund 700 Vertragsseiten ins Internet gestellt (unter berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/beteiligungen/berlinwasser.html), die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch glaubt jedoch, dass noch nicht alles auf dem Tisch liegt.

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Erfolg hat der Entscheid, wenn die Mehrheit der TeilnehmerInnen und gleichzeitig mindestens ein Viertel aller Abstimmungsberechtigten mit Ja votieren. Notwendig sind damit rund 617.000 Jastimmen. Sollte eine solche Mehrheit zustande kommen, ist das Ergebnis verbindlich - schließlich handelt es sich um ein vollwertiges Gesetz.

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Wer am Sonntag keine Zeit hat, ins Wahllokal zu gehen, kann noch bis zum heutigen Freitag Briefwahl beantragen oder sein Kreuz direkt in einer Briefwahlstelle machen. Informationen sowie eine Wahllokalsuche gibt es auf der Seite www.wahlen-berlin.de. Hier lässt sich auch die Briefwahl beantragen.

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Auch ein Infotelefon wird am Wochenende eingerichtet, wie die Berliner Landesabstimmungsleiterin Petra Michaelis-Merzbach am Donnerstag mitteilte. Unter der Nummer (0 30) 90 21 36 31 kann am Samstag zwischen 8 und 14 Uhr sowie am Sonntag zwischen 8 und 18 Uhr erfragt werden, wo sich beispielsweise das zuständige Abstimmungslokal befindet oder wie abgestimmt werden kann, wenn jemand plötzlich erkrankt. (taz, dapd)

In unserem Gesetzentwurf steht, dass die Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die nicht veröffentlicht werden, unwirksam werden. Ich finde es sehr interessant, dass sowohl Herr Wowereit als auch Herr Wolf sich an dieser Unwirksamkeitsklausel stören, weil sie angeblich verfassungswidrig sei. Wenn alles offengelegt ist, wie behauptet, würde ja die Klausel gar nicht zur Anwendung kommen. Das ist für uns ein klarer Beweis dafür, dass noch nicht alles offengelegt ist.

Dann müssten die Finanz- und Wirtschaftssenatoren der vergangenen zehn Jahre, zwei Regierende Bürgermeister und eine Reihe von Mitarbeitern in der öffentlichen Verwaltung, bei RWE und Veolia verabredet haben, die Öffentlichkeit dauerhaft belügen. Das ist doch völlig abwegig.

Es geht um die Frage: Welche Gesetze bieten eine höhere Rechtssicherheit und auch eine Bestrafung, wenn das Gesetz gebrochen wird? Bisher wurden die Wasserverträge vom Senat nur auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes veröffentlicht. Doch laut diesem Gesetz bleibt es ohne Folgen, wenn Dokumente nur unvollständig veröffentlicht werden. Unser Gesetz hat eine Sanktion: Die geheimen Teile werden unwirksam. Das hat nichts mit einer Verschwörungstheorie zu tun.

Was für Vereinbarungen werden denn Ihrer Ansicht nach geheim gehalten?

Harald Wolf zum Beispiel hat Rechtsgutachten über die Wasserprivatisierung in Auftrag gegeben bei Kanzleien, die keine Experten auf dem Gebiet sind. Die haben dann auch keine verbraucherfreundliche Position vertreten. Da drängt sich die Vermutung auf, dass es eine Absprache mit RWE und Veolia gab, dass man die Gutachter gemeinsam auswählt.

Es stimmt, die Auswahl der Gutachter kann man seltsam finden. Aber die Vermutung ist absurd, dass es darüber eine bindende Vereinbarung gab. Harald Wolf hat ja auch von sich aus ein Interesse daran, die Gutachter zu wählen, die seine Position stützen und zu dem Ergebnis kommen, dass die Privatisierung der Wasserbetriebe rechtsgültig war. Dafür braucht es keinen Geheimvertrag.

Das unterstellen Sie, dass Harald Wolf dieses Interesse hat! Das ist Ihre persönliche Bewertung. Ich sehe nur, dass Harald Wolf damals sehr unkritische Juristen beauftragt hat, und das soll er aus eigener Überzeugung heraus gemacht haben? Das glaube ich nicht! Er ist da sicherlich in Zugzwängen gewesen, als er auf diese neoliberalen Gutachter zurückgegriffen hat.

Sie bleiben also bei Ihrer Verschwörungstheorie: Mehrere Personen haben eine Vereinbarung getroffen, von der sie jetzt öffentlich behaupten, es gebe sie nicht.

Das ist keine Verschwörungstheorie. Es gibt Fakten, die auf der Hand liegen wie die Gutachter-Entscheidung. Und wenn der Senat gegen ein Gesetz ist, das für den Fall einer Geheimhaltung klare Rechtsfolgen hat, ist das doch ein klares Indiz, dass da noch etwas schlummert.

Auf der Webseite Ihrer Initiative heißt es, der Senat halte die Vereinbarung darüber geheim, wie die Gewinne zwischen dem Land und den privaten Anteilseignern der Wasserbetriebe genau verteilt werden. Das ist falsch - es steht in Paragraf 23 Absatz 7 des Konsortialvertrages, und der ist seit Monaten vollständig öffentlich.

Oh. Das stimmt. Das hatte ich noch gar nicht gesehen, dass das auf unserer Seite steht. Ich zeichne nicht alles gegen, was da hinkommt. Wir sind inzwischen ein größeres Netzwerk mit vielen ehrenamtlichen Helfern, und da können leider auch Fehler vorkommen.

Der Senat und die Abgeordneten sagen, sie könnten die Unwirksamkeitsklausel nicht Gesetz werden lassen, weil sie verfassungswidrig ist. Und tatsächlich spricht viel dafür, dass man Verträge nicht rückwirkend per Gesetz unwirksam machen kann.

Es gibt Juristen, die das nicht so sehen. Vor allem ist es nicht die Aufgabe des Senats und des Abgeordnetenhauses, darüber zu urteilen, was verfassungswidrig ist. Dafür ist der Verfassungsgerichtshof zuständig. Wir haben Gewaltenteilung! Schlimmstenfalls ist zu erwarten, dass das Gericht die Unwirksamkeitsklausel - und nur die - aufhebt.

Da möchte ich widersprechen: Natürlich ist es auch Aufgabe des Senats und der Abgeordneten, Gesetze selbst zu überprüfen und nichts zu beschließen, was verfassungswidrig ist. Es kann ja nicht sein, dass die erst immer in Kraft treten und man dann darauf warten muss, bis ein Verfassungsgericht urteilt.

Wie viele Gesetze hat denn das Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen, die anschließend von einem Verfassungsgericht kassiert worden sind? Sehr viele. Das jüngste Beispiel war, glaube ich, das Ladenschlussgesetz, das zu viele verkaufsoffene Adventssonntage erlaubte und damit gegen die Religionsfreiheit verstieß.

Ich sage ja, die Abgeordneten sollten die Gesetze viel häufiger vorher besser prüfen.

Dazu haben die Berliner Abgeordneten gar nicht die Kapazitäten, das ist ja ein Feierabendparlament. Jedenfalls fällt mir auf, dass sie ausgerechnet bei unserem Gesetz alle sagen, dass das Paket verfassungswidrig ist. Sie diffamieren das gesamte Projekt. Uns ist klar, dass wir durchaus offene Rechtsfragen berühren. Aber die sind bisher noch nicht höchstrichterlich geklärt, und diesem Urteil sollte man auch nicht vorgreifen.

Was machen Sie selbst eigentlich nach dem Sonntag?

Urlaub. Zwei Wochen brauche ich mindestens. Und danach schreibe ich vielleicht ein Buch über meine Erfahrungen mit der direkten Demokratie.

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11 Kommentare

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  • VJ
    von jo

    Auch wenn es nicht zu "glauben" (Heiser) ist, ist es doch wahr. Die dapd berichtet gerade: Es ist NICHT ALLES OFFENGELEGT!!!!!!!

     

    "Bericht von Wirtschaftsprüfern listet fünf noch nicht offen gelegte Kontrakte auf

     

    Zwei Tage vor dem Volksentscheid zur Offenlegung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe erhält das Anliegen der Initiative neue Relevanz. Aus einem Dokument, das der Nachrichtenagentur dapd vorliegt, geht hervor, dass der Senat doch nicht alle Verträge veröffentlicht hat, die mit dem 1999 abgeschlossenen Geschäft im Zusammenhang stehen.

     

    Ein Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG aus dem Jahr 1999 führt neben den von der Berliner "tageszeitung" und später auch vom Senat veröffentlichtem Konsortialvertrag noch fünf weitere Verträge aus dem Jahr 1999 auf, die bis zum heutigen Tag nicht offen gelegt worden sind. [...]" (http://www.berlinonline.de/aktuelles/berlin/detail_dapd_2974408740.php)

  • VJ
    von jo

    Den Interviewpartner in die Verschwörungstheoretikerecke zu stellen – also als nahezu geisteskrank vorführt – ist unterste journalistische Schublade. Hätte ich jetzt eher von der anderen Seite der Dutschke-Straße erwartet.....

  • VJ
    von jo

    Lieber Herr Schmidt,

    ich weiß auch gar nicht, wo eigentlich das Problem liegt.

    Am Sonntag soll das Volksbegehren Unser Wasser mit dem entsprechenden Gesetz zur Offenlegung zum Abschluss gebracht werden. Der Sinn der Offenlegung wird von niemandem bestritten, auch nicht von Senat und beteiligten Firmen, die zuvor 11 Jahre mit Händen und Klauen die Geheimhaltung verteidigt haben. Insofern ist hier auch nicht mit einer irgendwie gearteten Klage zu rechnen, es sei denn, der Senat und seine Partner hätten gelogen.

     

    Unterstützt wird dieser Volksentscheid von einem breit aufgestellten zivilgesellschaftlichen Bündnis (oder "Verschwörung" ;-))

    die von den Kirchen, der Verbraucherzentrale, dem Mieterverein, den Gartenfreunden, Mehr Demokratie e.V., diversen Professoren der Rechtswissenschaft und Wirtschaft etcetc. reichen.

    Warum nicht auch von Herrn Heiser und der Bürgerbewegungs-Taz?

  • BF
    Bernd Feiden

    Thomas Schmidt hat Recht: Was ist nur aus der TAZ geworden?

    Vergleiche man mal den Artikel in der Berliner Zeitung: "Hingehen, Ja ankreuzen"

    http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/330710/330711.php

    Fazit dieses Artikels:

    Es gibt keinen Grund mit Nein zu stimmen!

  • TS
    Thomas Schmidt

    Was ist aus der mal linken taz geworden? Es gab mal Zeiten, als diese Zeitung eindeutig auf der Seiten der Protest-Bewegung stand. Ich erinnere mich an die die Ökologie-Bewegung, die Anti-Atomkraft-Bewegung, die Friedensbewegung. Jetzt gibt es in dieser Stadt einen von sehr vielen Menschen getragenen Protest gegen die Privatisierung der Wasserbetriebe und gegen Korruption, in Italien nennt man das Mafia. Und was muss ich in der Internetausgabe der taz mit Schmerzen feststellen? Man findet auf der Startseite der Taz nichts zu dem Volksentscheid, der in zwei Tagen für die vollständige Offenlegung der Wasserverträge stattfindet. Und es geht ja nicht nur darum. Die Umsetzung ähnlicher PPP-Projekte für den Gesundheits- und Bildungsbereich sind in Vorbereitung. Nein, ich korrigiere mich: Wenn man weiter in die Tiefen der Taz-Internetseite geht, findet etwas zum Thema: Ein Interview mit Thomas Rudek vom Wassertisch von einem Sebastian Heiser. Ich habe noch nie so ein Interview gelesen. Herr Heiser bemüht sich noch nicht mal objektiv die Position des Interviewten zu erfragen, sondern nutzt seine Fragen zum Kommentar. Er macht damit eine kritische Bürgerbewegung verächtlich, die über 320 000 Unterstützer(innen) gewonnen hat. Herr Heiser betreibt das Geschäft Mächtigen dieser Stadt, die gegen ein Gelingen dieses Volksentscheides sind. Eine Schande für eine ehemals linke Tageszeitung! Es gibt darauf nur eine Antwort der Berlinerinnen und Berliner: Stimmt beim Wasservolksentscheid am Sonntag mit JA!

     

    Thomas Schmidt

  • SH
    Sebastian Heiser

    Sigrun Franzen: In § 23 Abs. 7 ist nicht nur festgelegt, dass der Senat verpflichtet ist, alles zu unternehmen, was ihm möglich ist, um entgangene Gewinne aufgrund höherer Rechtsprechung auszugleichen. Dort ist auch festgelegt, was passiert, wenn das nicht möglich ist: Die Gewinnaufteilung wird geändert. Die Gewinne werden dann so aufgeteilt, dass die privaten Anteilseigner so viel bekommen hätten wie ohne das Urteil des Verfassungsgerichtshofes. Das Land Berlin bekommt das, was übrig bleibt.

     

    Die genaue Forumulierung lautet: "Soweit die Nachteile der Berliner Wasserbetriebe durch die in Satz 2 oder Satz 3 genannten Maßnahmen nicht ausgeglichen werden […], verpflichtet sich das Land Berlin, der BB-AG die geringeren Gewinne oder höheren Verluste der BB-AG aus dem Vertrag über die Gründung einer stillen Gesellschaft, die auf der Nichtigerklärung beruhen, in vollem Umfang auszugleichen. […] Der Ausgleich nach Satz 4 und Satz 5 erfolgt durch eine teilweise oder vollständige Abtretung des Gewinnanspruchs des Landes Berlin gegen die Berliner Wasserbetriebe für das jeweilige Geschäftsjahr."

     

    Einige meiner bisherigen Artikel zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe finden Sie hier:

    http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2010/10/30/a0019

    http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2010/10/30/a0022

    http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2010/11/01/a0038

    http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2010/11/02/a0133

    http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2010/11/01/a0086

    http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2010/11/11/a0166

    http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2010/11/20/a0189

     

    Ob es sich bei diesen Texten um die von Ihnen vermisste "wirklich kritische Stellungnahme" handelt, überlasse ich freilich Ihrem Urteil!

  • SH
    Sebastian Heiser

    Carl Waßmuth: Die Höhe des Zinssatzes ist in Paragraf 23.7 b (2) des Konsortialvertrages geregelt. Der Paragraf wurde mit der fünften Änderungsvereinbarung eingeführt. Sie finden den Paragraf in dem folgenden Dokument auf Seite 180: http://blogs.taz.de/rechercheblog/files/2010/10/wasser.pdf

     

    Darin steht, dass das Land Berlin und die privaten Anteilseigner davon ausgehen, dass der Zinssatz ab dem Jahr 2008 der Referenzzinssatz sein wird. Die Definition des Referenzzinssatzes steht in Paragraf 21.2 a (1) des Konsortialvertrages, eingeführt mit der fünften Änderungsvereinbarung, nachzulesen auf Seite 170 des Dokumentes (dort ganz unten).

     

    Die Definition lautet: Durchschnittliche Rendite zehnjähriger deutscher Bundesanleihen in einem Zeitraum von 20 Jahren, die dem betroffenen Geschäftsjahr vorangehen, zuzüglich 2 Prozentpunkten.

     

    Da die durchschnittliche Rendite der entsprechenden Bundesanleihen bekannt ist, kann jeder nachvollziehen, wie der Zinssatz zustande kommt.

  • SF
    Sigrun Franzen

    Sehr geehrter Herr Heiser,

     

    Ihre Aussage, dass die Gewinnaufteilung in § 23 Abs. 7 festgelegt sei, ist FALSCH. Recherchieren Sie so ungenau? Sie sollten dort nachlesen: Dort steht, dass seitens des Senats ALLES getan werden muss, um eventuell entgangene Gewinne aufgrund höherer Rechtsprechung AUSZUGLEICHEN und einige weitere Ungeheuerlichkeiten.

     

    Ich bin sehr empört über Ihre unwahre Behauptung, die so einfach zu widerlegen ist. Ich fordere Sie auf, diese Falschaussage in Ihrer nächsen Ausgabe richtigzustellen.

     

    Was mich ebenfalls empört: Diese in diesem Absatz aufgezeigten skandalösen vertraglichen Abmachungen haben Sie bisher nicht veranlasst, eine wirklich kritische Stellungnahme dazu zu schreiben. Dabei ist das, was den Berlinern und Berlinerinnen da vor die Füße geworfen wurde, einfach unglaublich.

  • GS
    Gerhard Seyfarth

    Paragraf 23, Absatz 7 des Konsortialvertrags beginnt so: "Wird § 3 TPrG ganz oder teilweise für nichtig oder aufgrund einer Entscheidung eines Verfassungsgerichts mit höherrangigem Recht für unvereinbar erklärt("Nichtigkeitserklärung") und führt die Nichtigerklärung zu wirtschaftlichen Nachteilen der BWB ("Nachteile"), so ist das Land Berlin verpflichtet, unverzüglich gemeinsam mit der BWB, der Holding und der BB-AG zu prüfen, welche rechtlichen und/oder tatsächlichen Maßnahmen geeignet sind, die Nachteile der BWB in vollem Umfang auszugleichen." Dieser Absatz ist ein Skandal ersten Ranges, doch die Gewinnaufteilung regelt er nicht. Die Aussage des Berliner Wassertischs, dass "die Vereinbarungen, wie genau die ungleiche Gewinnverteilung zu berechnen ist" bisher nicht veröffentlicht sind, bleibt richtig.

  • CW
    Carl Waßmuth

    Die Gewinnaufteilung ergibt sich aus de im Internet stehenden Seiten des Konsortialvertrags gerade nicht! Wenn das so leicht wäre, dann hätten es ja auch die Damen und Herren von der taz ausrechnen können. Beispiel 1: Für 2010 wurde gerade per Verordnung 7,1 % "angemessene Verzinsung" festgelegt.

     

    Weswegen nicht 1,7%? Oder zumindest 5%, denn soweit geht der Spielraum nach unten nachweislich? Auch die Basis, auf die sich dieser Gewinn bezeht, kann kein Journalist oder einfacher Bürger ermittelön. Nein, die Gewinnfestlegung ist nicht nachvollziehbar, weil nicht alle Vertragsteile dazu offenliegen. Dagegen hilft nur: JA! stimmen am Sonntag.

  • KB
    K. Brieger

    Lieber Herr Heiser,

     

    Sie sind doch eigentlich bekannt für Ihre guten Recherchen - hier hat es wohl nicht ganz so gut geklappt. Eine kleine Hilfe: Herr Rudek ist nicht "Sprecher des Wassertischs". Er hat deshalb auch nichts "gegenzuzeichnen", selbst wenn das seine persönliche Überzeugung ist. Die gewählten SprecherInnen des Wassertischs entnehmen Sie dessen Homepage:

     

    http://berliner-wassertisch.net/content/kontakt/kontakt.php

     

    Es gehört in der Tat zu basisorientierten Bürgerinitiativen, dass möglichst viele Menschen möglichst viel machen können. Das Problem solch einer offenen Struktur ist allerdings auch die Herausbildung von verdeckten Hierarchien bzw. die Möglichkeit für nahezu jede/n, sich mit irgendeiner selbstgewählten Position in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Diese Einschränkung, dass jede/r machen und sagen kann, was ihm oder ihr so in den Sinn kommt, dies aber nicht unbedingt die Meinung einer ganzen Initiative widergeben muss, gilt im hier vorliegenden Fall auch. Übrigens: Der Wassertisch unterhält auch eine eigene Pressegruppe, die legitimiert ist, für ihn presse-öffentlich zu sprechen. Zu dieser Pressegruppe gehört Herr Rudek nicht.