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Freispruch nach VergewaltigungTrauma schützt vor Strafe

Eine mehrfache Vergewaltigung ist vor Gericht nicht nachweisbar, weil die Geschädigte nach ihrer Befragung zur Tatnacht psychisch zusammengebrochen war.

Bis zum Schluss keine Regung gezeigt: Drei der Angeklagten zu Prozessbeginn im November 2010. Bild: dpa

BREMEN taz |Er habe keinen Zweifel, dass es sich so zugetragen habe, wie die "geschädigte Zeugin" es geschildert habe, sagte Richter Manfred Kelle - um dann einen Freispruch zu verkünden. Straflos gehen damit sechs Bremer Männer im Alter zwischen 20 und 30 Jahren aus. Ihnen war vorgeworfen worden, in der Nacht zum 1. Juli 2007 eine 17-Jährige über Stunden vergewaltigt zu haben.

Die Geschädigte war in ihrer Vernehmung psychisch zusammengebrochen, bevor im Einzelnen erörtert werden konnte, welcher der Angeklagten in jener Nacht nun genau was getan hatte. Eine Gutachterin attestierte der 17-Jährigen, die seither als verhandlungsunfähig galt, eine "Re-Traumatisierung".

Oralverkehr, Analverkehr, immer wieder, auch mehrere Männer gleichzeitig. Einmal sei ihr eine Flasche in die Vagina gestoßen worden, einmal eine Faust: "Wenn man sich vorstellt, was diese 17-Jährige über sich ergehen lassen musste - da kann einem nur schlecht werden", sagte der Richter. Und dass er sich ein Signal des "Bedauerns" von den Angeklagten gewünscht hätte. Diese - alle sechs mit türkischem oder arabischen Migrationshintergrund - hatten zuvor 15 Verhandlungstage lang geschwiegen und nahmen am Mittwoch ihren Freispruch auch ohne erkennbare Regung entgegen.

"Vergewaltigung" dürfe man nicht nennen, was da passiert sei, sagte Verteidiger Eberhard Schulz. "Es gibt auch junge Frauen, die sind sexhungrig", pflichtete sein Anwaltskollege Matthias Koch bei. Er sprach durchweg von der "so genannten Geschädigten" und kündigte an, ein Schmerzensgeld-Verfahren gegen die Bild-Zeitung führen zu wollen, weil darin von "feigen Vergewaltigern" die Rede gewesen war.

In der Tat hatte offenbar auch die 17-Jährige sich nicht durchgehend als Opfer gesehen: Erst als sie zwei Tage nach der Tatnacht in der Schule einen psychischen Zusammenbruch erlitten hatte, ging sie zu einem Arzt, Anzeige erstattete sie auf Drängen ihrer Mutter.

Die 17-Jährige habe Abtreibungen hinter sich und Erlebnisse mit sexueller Gewalt, so Richter Keller. Wenn sie jetzt traumatisiert sei, liege das vielleicht nicht nur an jener Nacht zum 1. Juli 2007. Die junge Frau habe offenbar Probleme, sich deutlich abzugrenzen. Gegenüber der Kriminalpolizei sagte sie einmal aus, ihr sei damals "alles egal" gewesen. Hatten die Angeklagten sie mit "K.O.-Tropfen" gefügig gemacht? Auch das war nun aus Sicht des Bremer Landgerichts nicht mehr feststellbar.

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59 Kommentare

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  • zu 1) den Tätern war die Tat nicht nachzuweisen. Wieviel Beweise wollen sie denn noch. Bei dieser erdrückenden Beweislast und der Schilderung des Opfers muss das Gericht auf Grund der schwere der Tat die Höchststrafe verhängen. Alles andere ist ein jusistischer Skandal.

  • Das viele Richter in Deutschland machen was sie wollen, (zumindest nach 45, vorher haben dies andere bestimmt) ist allseits schon immer bekannt. Die Richterkollegen sowie Stasianwälte und Rechtsanwälte haben nur keine Eier, bzw -stöckchen, dies öffentlich Kund zutun. Es schadet der Reputation. Darum werden dann aber Nicht-Schuldige, zu hunderten jedes Jahr, quasie als Ersatz, verurteilt.

  • H
    Holkan

    Mädels, gewöhnt Euch schon mal dran bzw. bereitet eure Töchter drauf vor.

    Den Islam fürchte ich nicht, mir machen die deutschen Richter und Richterinnen Angst.

    • @Holkan:

      Richtig, solche deutschen Richter und Richterinnen treten das Recht mit Füßen. Sie ermuntern damit überwiegend ausländische Vergewaltiger regelrecht per se so weiterzumachen. Diese sind eine Schande für Deutschland. Warum kann eigentlich jeder Richter ein Urteil nach gutdünken fällen, so ganz wie es ihm gerade passt, nach Tageslaune ohne dass er vor einer richterlichen Kommission dafür gerügt, zur Rechenschaft gezogen oder gar wegen Unfähigkeit ausgeschlossen wird.



      Was für eine Bananenrepublik!!!

  • JS
    Jana Sommer

    Dieser Threat ist ein lebendiges Stück Zeitgeschichte und sollte entsprechend behandelt werden.

  • R
    Reske

    es geht hier nicht darum, welcher abstammung die männer sind. es geht um eine vergewaltigung und somit ist es scheiß egal, welcher herkunft die täter sind. mit einer debatte um die abstammung der täter wird die betrachtugnsweise der vergewaltigung verschoben hin zu einer debatte über straftaten v. migrant_innen , was falsch ist. es geht bei einer solchen debatte um sexismus (im alltag, sexualisierte gewalt und schließlich die ganz erschütternd sexistische,täter-schützende vorgehsnweise der justiz)

     

    der richter, die anwälte die täter- alles männer denen warsch nie sexuelle gewalt wiederfahren ist. diese menschen haben das recht zu beurteilen wie die bestrafung für eine vergewaltigung aussieht?

    diese menschen sind so dermaßen verachtenswert und selbst wenn sie selbst keine vergewaltigung verübt haben- so machen sie sich durch den täterschutz, ihren sexismus und die erniedrigung des opfers zu mit-vergewaltigern.

  • F
    fidel

    @ Alekto:

    drei mit türkischem hintergrund,

    drei mit arabischem hintergrund,

    das waren sicher keine moslems und

    schweine können fliegen.

  • D
    Dante

    @Leidkultur

    "Den Frauen/ Töchtern dieser Anwälte wünsche ein ebensolches Erlebnis und Anwälte wie ihre Männer/ Väter es sind."

     

    Das ist doch bestimmt nicht Ihr ernst, oder?

    Was kann ein halbwüchsiges Mädchen für den berufsbedingten Zynismus seines Vaters?

     

    Man sollte jedem mutmaßlichen Opfer (DAS ist die korrekte Sprechweise, nicht "angebliches Opfer" oder "so genannte Geschädigte", Herr Koch!!!!!!) einen Anwalt an die Seite stellen, der mindestens ebenso beißfreudig ist wie der Strafverteidiger und Zynismus und Menschenverachtung auch beim Namen nennt.

  • A
    Alekto

    "

    Schreckliche Tat, schreckliches Urteil. Die Täter haben bestätigt bekommen,

    dass nichtmuslimische-Frauen ja eh keine Ehre haben und dass es moralisch und juristisch völlig in Ordnung ist sie zu quälen."

     

    wo steht denn, daß das moslems waren? da steht nur was von migrationshintergrund.

     

    es ist eklig, wie leute hier ihre sarrazin-thesen auf dem rücken eines so üblen urteils rausproleten; es gibt auch genügens vergewaltiger, die so deutsch sind, daß sie wahrscheinlich nen ahnenpaß bis zu odin persönlich zurück vorweisen können.

  • DP
    Daniel Preissler

    Hallo Julia,

    ich habe den Ausbruch von "Leidkultur" auch nicht als staatliche Aufforderung gelesen. Und ich kann derlei Gefühlsanwandlungen auch nachvollziehen. Hier posten darf man sowas trotzdem nicht! Ob er/sie eine vergewaltigte Frau oder Tochter hat, weiß ich nicht und es geht mich auch nichts an. Es gibt aber gute Gründe dafür, dass nicht Angehörige des Opfers, sondern Staatsdiener Urteile sprechen. "Leidkultur" hat sich aj dankenswerter Weise von diesem Teil seiner/ihrer Aussage distanziert, was ich sehr löblich finde. Mir zu unterstellen, ich sei abgebrüht, entstammt ebenfalls sicherlich der Empathie mit dem Opfer und nicht klarer Überlegung. Der Staat muss aber klar und kühl abwägen und die Gesetze beachten (eben: mit Distanz). Das ist hier bei vielen Kommentaren untergegangen. Auch war der taz-Kommentar nicht etwa zynisch geschrieben, er hätte lediglich noch etwas mehr verraten können.

    Grüße, DP

  • P
    Perplex

    Ich bin immer noch etwas perplex, wie die taz über den Fall berichtet hat.

     

    Berichtet mal intensiver über diesen ungeheuerlichen Vorgang.

     

    Auch der Verdacht bzw. die Behauptung einer User hier, bestimmte Bevölkerungsteile würden bei solchen Delikten herausragen, würde mich einmal interessieren.

  • W
    wütend

    @"demokratin" und alle ausländerphobiker

     

    "Ihre Aussagen sind schlichtweg falsch"

     

    sie haben sich mit meinen aussageN gar nicht auseinandergesetzt, deswegen kann ich Sie (und ihre zur schau getragene demokratische gesinnung) nicht ernstnehmen.

     

    ihre zahlen für berlin offenbaren, das 60 % der TATverdächtigen also deutsche sein sollen. was wollen sie hier eigentlich wen weißmachen?????

     

    warum glauben sie, brauchen wir ein gesetz, dass frauen vor vergewaltigung in der ehe schützt? sind sie tatsächlich so naiv zu glauben, vergewaltigungstendenzen seien deutschen ferner? viele zeigen ihre partner, bekannten, kollegen doch gar nicht erst an! das hantieren mit zahlen ist insofern wenig aussagekräftig.

     

    @Bibo

    der bericht ist zu knapp geraten, finde ich auch.

  • B
    BiBo

    Ganz ehrlich, ich kann diesem Artikel nicht wirklich folgen. Zitat "Eine mehrfache Vergewaltigung ist vor Gericht nicht nachweisbar, weil die Geschädigte nach ihrer Befragung zur Tatnacht psychisch zusammengebrochen war." Hmm... Ist der Freispruch mit der Begruendung erfolgt, WEIL die Geschaedigte psychisch zusammengebrochen ist. Und das NACH der Befragung. Kann mir beim besten Willen eine solche Urteilsbegruendung nicht vorstellen.

     

    Zudem, was war denn die Anklage? Wenn selbst der Richter sagt, er glaube dass sich die Vergewaltigung so zugetragen habe, ein Trauma sich aber nicht eindeutig auf diese Tat beziehen lasse. Zudem meint der Artikel ja auch, dass die Geschaedigte zunaechst ja mitgemacht habe - Freiwilligkeit wird suggeriert und dann zusammen gebrochen sei.

     

    Verstehe das alles nicht. Was war die Anklage und mit welcher Begruendung wurde frei gesprochen?

  • L
    Leidkultur

    @ Daniel Preissler:

     

    Sicher ist es nicht rechtens, den Frauen/ Töchtern so eine Tat an den Hals zu wünschen. Aber wenn man das Gefühl hat, der "Rechtsstaat" ist nur noch für die Täter da und lässt die Opfer im Stich, dann ist das eine, meine verzweifelte Reaktion darauf. Auch in Bezug auf den Migrationshintergrund frage ich mich nach diesem Fall nicht das erste Mal, wie das Urteil ausgefallen wäre, hätten 6 Deutsche eine Türkin vergewaltigt?! Lichterketten von München bis Rostock, Fahnenverbrennungen in allen muslimischen Ländern, Entschuldigungen seitens der Bundesregierung an das Herkunftsland des Opfers, Betroffenheitsgeheul der Claudia Roth?

    Können Sie sich überhaupt vorstellen, was diesem Mädchen widerfahren ist? Man kann wohl von Glück reden, wenn die nicht eines Tages aus dem Fenster springt und Sie schreiben hier was von Dilemma des Rechtsstaates... Echt, so was abgeberühtes habe ich selten erlebt.

  • S
    Susi

    Nachtrag: Es geht aber eben auch anders, ob das im konkreten Fall besser war?

     

    https://robertkoop.wordpress.com/tag/landgericht-osnabruck/

  • S
    Susi

    Auch mich macht das Urteil sprachlos, aber

     

    1) Die Rechtslage ist so, dass man jedem Täter seine Tat nachweisen muss. Das war in diesem Prozeß leider nicht möglich.

    Der Richter hat versucht durch eine Art Deal doch noch überhaupt eine (milde) Verurteilung zu erreichen, war aber nicht erfolgreich damit.

    Auf den Richter zu schimpfen ist verständlich, aber in keiner Weise gerechtfertigt.

    Auch im Prozeß um den französischen Poliziten Nevel (?) sind mildere Urteile gefällt worden, weil nicht nachweisbar war, wer welchen Tritt, welche Tatbeteiligung hatte.

     

    2) Der Ausgang des Prozesses ist eine Ermutigung für alle, die davon ausgehen, dass deutsche Frauen sowieso bloß Huren sind und man mit denen machen kann was man will. Vermutlich hätten die Männer in einem muslimischen Land, eine muslimische Frau niemals derart behandelt, weil sie wüßten, was Ihnen dann blüht (nämlich der Tod und definitiv kein Freispruch).

     

    3) Bei Kachelmann wird ein riesen Aufwand an Anwälten, Gutachtern, Pressevertretern und und und getrieben. Ein "normales" Opfer einer brutalen, unvorstellbaren Tat dagegen, hat keine Lobby. Es gibt keinen Aufschrei und ich denke, dass Frau Schwartzer bis heute nichts von diesem Fall weiss.

     

    4) Warum wundern sich die Grünen, die taz, ..., dass Sarazin so einen Zulauf hat?

  • D
    Demokratin

    @ Wütend

     

    Ihre Aussagen sind schlichtweg falsch. Ein Blick in die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik von Berlin 2009 zeigt folgendes:

     

    14% aller Einwohner sind Ausländer (Deutsche mit Migrationshintergrund sind nicht beinhaltet)

     

    In der Delikt-Gruppe "Vergewaltigung und sexuelle Nötigung" (Nr. 111000) beträgt der Anteil der Ausländer an den Tatverdächtigen 40% !!!!

     

    Bremen veröffentlicht solche Zahlen leider gar nicht erst, sonst hätte ich gerne diese auch zitiert. Der Unterschied zu Berlin sollte aber nicht so gravierend sein, da ähnliche Bevölkerungsstruktur und Lebensbedingungen.

     

     

    @ christoph müller

     

    Genau deshalb muß hier auch die Täterherkunft genannt werden. So wie ich gerne wissen möchte, ob Nazis ein Ausländerwohnheim angezündet haben, so möchte ich auch wissen, wenn wieder einmal Migranten gemordet, geschlagen oder vergewaltigt haben (das sind die Delikte mit dem höchsten Ausländeranteil neben Kontobetrug). Die Haupttätergruppen sind übrigens Türken, Araber und Palästinenser (ist alles auf dem Server der Stadt Berlin nachzulesen). Ein Totschweigen der Täterhekunft schützt diese nämlich auch noch.

     

    Ein großes Lob an die "taz", die über diesen Fall berichtet hat und auch eindeutig die Herkunft der Täter und den Tathergang schildert.

  • KL
    Kurt Ludowig

    Aufruf an die Wahler!

     

    Wir haben noch das Recht und die Möglichkeit wählen zu gehen, also tun wir dies.

  • KL
    Kurt Ludowig

    Nur Frauen mit Kopftuch sind ehrbar.

     

    Lesen Sie den Artikel

    in der Zeit-online vom 01.30.2011(http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-03/muslime-frauen-kopftuch)

  • J
    Julia

    Schreckliche Tat, schreckliches Urteil. Die Täter haben bestätigt bekommen,

    dass nichtmuslimische-Frauen ja eh keine Ehre haben und dass es moralisch und juristisch völlig in Ordnung ist sie zu quälen.

     

    Ist das deutsche Strafgesetz eigentlich auch für Täter ausgelegt, die direkt nach der Geburt eine ordentliche Portion Hass und Verachtung gespritzt bekommen haben?

     

    Ich muss oft an das Statement von Ex Staatsanwalt Karge bei Anne Will denken,

    er sagte dass er seiner eigenen Tochter abraten würde eine Vergewaltigung anzuzeigen. Das Opfer erlebt die Hölle noch einmal und verurteilt wird selten. Dieses Urteil gibt ihm wieder Recht.

     

    @daniel preisser:

    Dahinter steht bei "Leidkultur" wahrscheinlich der Wunsch, dass die Anwälte durch persönliche Erfahrungen gezwungen werden Empathie für die Opfer ihrer Mandanten zu empfinden. Wenn man eine vergewaltigte Frau oder Tochter hat und mit der das ganze Drama dass so eine Tat mitzieht über Monate und Jahre mit durchleben musste, geht man vielleicht respektvoller mit den Geschädigten um. Ich hab das nicht als staatliche Aufforderung gelesen.

  • DP
    Daniel Preissler

    Hallo Leute,

    wie "wütend" schon schrieb, muss man hier Betroffenheit und Schauder vom richterlichen Urteil auf Basis der Rechtslage trennen. Das ist demokratisch-rechtstaatlich und nicht zynisch, was viele hier nicht zu erkennen scheinen. Auch die sauberste Justiz kann nicht allem gerecht werden. Das ist ein ewiges Dilemma.

    Mit vielerlei Kommentatoren hier ist leider im wahrsten Sinne des Wortes "kein Staat zu machen".

    Kleines besonders schlimmes Beispiel an Populismus und mangeldem Demokratieverständnis sowie Achtung der Menschenwürde (Diese Ansicht teilen bestimmt nicht alle hier!):

     

    "von Leidkultur:

    Den Frauen/ Töchtern dieser Anwälte wünsche ein ebensolches Erlebnis und Anwälte wie ihre Männer/ Väter es sind.

    Komm aus dem Kotzen nicht mehr raus."

     

    Auch wenn man das Verhalten der Anwälte zum kotzen findet, ja, selbst wenn man der Meinung ist, es sei ein falsches Urteil gefällt worden: Was haben die Frauen/Töchter der Anwälte damit zu tun? Kann man deren körperliche Unversehrtheit gegen die des Opfers aufrechnen? Bzw. grundlegender: Kann man (legitimer Weise) einen Mann bestrafen, indem man seine Frau/Tochter vergewaltigt (oder einfach Sex mit ihr hat)??? Was ist das für eine sexistische Logik?!

     

    Doppelt schockiert,

    Daniel Preissler

  • R
    Resignierter

    Wer ein wenig verfolgt, wie in Bremen "Recht" gesprochen wird, der hat mit keinem anderen Ausgang gerechnet. Man sieht das schon daran, dass der Richter die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldzahlung angeboten hat.

     

    Ein faires Verfahren - und ich spreche hier aus Sicht des Opfers - war nicht zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft ließ den Prozess über auch nie erkennen, dass ihr wirklich an einer Verurteilung gelegen war.

     

    Was man aber auch konstatieren kann ist, dass Richter und Staatsanwaltschaft Hand in Hand Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt hätten, um zu einer Verurteilung zu kommen, wenn die Täter Deutsche und das Opfer beispielsweise die Tochter einer arabischen Flüchtlingsfamilie gewesen wäre (und ich bitte das nicht als Diffamierung unserer Mitbürger mit Migrationshintergrund zu betrachten, weit gefehlt, die können da ja nichts für).

     

    In einem Strafprozess in Bremen kann man nur selten Gerechtigkeit erwarten. Das ist da alles sehr selektiv.

  • D
    dazwischen

    Ich denke, hier müßte es etwas geben, was zwischen "wegsperren" und Freispruch liegt, also etwas, womit die Jungs kapieren, daß es nicht in Ordnung ist, was sie getan haben und sich auch kalrmachen, was sie damit anrichten). Konkrete Idee dafür habe ich auch nicht, aber vielleicht fällt ja jemand anderem was ein...

     

    Eigentlich ärgere ich mich noch mehr über die Anwälte, die die Tat der Jungs noch bestätigen. Gibt es eigentlich keinen Ehrenkodex für Anwälte, der besagt, die Gegenseite nicht zu verleumden, zu beschimpfen etc.? Es scheint ja unter Anwälten ein Sport zu sein, die Gegenseite unglaubwürdig zu machen, wozu dann alle Mittel recht sind.

  • K
    kokelvogel

    @ von empörung:

     

    die interessante frage ist hier: wie konnte es dazu kommen, dass frauen sich in deutschland so wenig beschützt fühlen, dass sie sich nicht mehr zur wehr setzen?

     

    (möglicherweise hängt das mit solchen urteilen zusammen, aber hey, das ist wohl eine weit hergeholte these)

     

    vielleicht, weil wir alle vergessen haben, wie wichtig es ist, ZUERST opfer zu schützen und nicht täter.

     

    das gilt auch ganz besonders für euch politisch korrekten!

  • E
    Empörung

    Wo sind eigentlich die vielen Frauen der taz, die sich empören sollten? Nimmt was sowas jetzt einfach so hin?

  • W
    wütend

    ich habe den eindruck, die diskussion zum bremer urteil gerät in eine schieflage. den tätern wünsche ich die pest an den hals (mein kommentar vom 18.3.17:32), aber eins ist doch wohl klar: wenn die beweislage dünn ist, kann nicht verurteilt werden. in dubio pro reo gilt gottlob auch in diesem fall. denn wo kommen wir hin, wenn wir - abhängig von unserer emotionalen anteilnahme - diesen leitspruch mal ernstnehmen, ein andermal ignorieren.

     

    ein richter kann das nicht machen, und das ist auch gut so. in diesem fall ist das empörend, weil diese schwere tat ungesühnt bleibt. trotzdem darf geltendes recht nicht ausgehebelt werden. was @dr reinhold geschrieben hat ist ja schön und gut. aber die vergewaltigung muss vom opfer NAchgewiesen werden. das ist in der regel nur möglich, wenn SOfort ein arzt aufgesucht wird, der untersucht.

     

    zu der jungen frau wollte ich noch etwas schreiben. nie wieder sollte ihr "alles egal" sein, was mit ihr geschieht. und die tatsache, dass sie bereits zwei schwangerschaftabbrüche mit 17 jahren hinter sich hat, spricht auch nicht für einen sich selbst und ihren körper wertschätzenden, verantwortungsvollen umgang. sowas "riechen" potenzielle vergewaltiger und nutzen diese schwäche gewissenlos aus.

     

    zu den anspielungen auf die herkunft der täter: soviel ich weiß, sind bislang vor allem deutschstämmige damit aufgefallen ko-tropfen in drinks von frauen und mädchen zu mischen, um sie danach vergewaltigen zu können.

     

    in erster linie sind die täter männer. darauf kommt es an.

  • S
    Swanni

    Als geborener Bremer lese ich ab und an die Bremer Lokalpresse, i.e. den weserkurier, und habe mich schon oft über unverständlich milde Urteile der Bremer Justiz gegen Täter mit Mihigru gewundert.

     

    Beispiele :

    - Bei einem Ehrenmord unter Kurden wertet das Gericht entgegen der Rspr des BGH die kulturbedingten Ehrvorstellungen der Täter als strafmildernd ( "Bremer Bunkermord")

    - Jugendliche Intensivtäter schlagen einen Studenten derartig zusammen, dass er zum lebenslänglichen Pflegefall wird, und erhalten Bewährungsstrafen

    - ein 15fach vorbestraftes Mitglied des Familienclans M. stieht kleidung bei einem Einbruch und schlägt, bedroht und beschimpft die Eigentümerin, ddie ihn bei einer Feier stellt, auf der die Frau des Täters die Kleidung trägt. Urteil : Bewährung, obwohl der Täter zur Tatzeit schon wegen anderer Delikte unter Bewähung stand.

     

    Das sind ein paar Highlihts, die mir spontan einfallen, gibt wahrscheinlich noch einiges in der Richtung.

    Warum das so ist, weiss ich nicht. Vielleicht sind die Bremer Juristen ideologisch so gepolt, dass sie strafrechtliche Repression grundsätzlich ablehnen, vielleicht ist das Teil einer sozialdemokratischen Appeasementpolitik gegenüber Zuwanderern, vielleicht haben die Richter auch Angst vor den Familienclans ?

  • N
    Neumann

    @Transdyke.

     

    Gilt der Artikel 12 des Dingenskodex auch für Nazis und Sarrazine?

    Wenn das ihre Tochter gewesen wäre, sie hätten natürlich genau so kommentiert.

     

    Was mich am meisten Aufregt ist, das immer noch irgend einer Verständnis für die Täter aufbringt.

  • G
    Gewalt

    Vor 30 Jahren wären die Frauen bei dem Urteil auf die Strasse gegangen...irgendwie scheint sich die Toleranz gegenüber Gewalt relativiert zu haben...was für eine Gesellschaft.

     

    Das arme Mädchen, die Täter können ja nun getrost ''Spass'' mit der Nächsten haben..

  • L
    Leah

    Man verliert hier bald jegliches Vertrauen in die deutsche Justiz.

     

    Beschämendes Urteil.

  • E
    Esther

    Das hinterlässt mich wirklich sprachlos. Bei solchen Urteilen sehe ich eine massive

    Degeneration der westlichen Gesellschaft. Wo bleibt bei den Richtern der gesunde menschliche Verstand. Und die Äusserung des Verteidigung, manche Frauen seien so sexhungrig, könnte man anfügen; und manche Männer wollen wollen ermordet werden! (Kannibale von Rotenburg) Wollen sie nun allen Mordopfern eine potentielle Mitschuld einräumen?

    Solche Umstände bleiben aber doch die Ausnahme! Spätestens der Zusammenbruch der Frau ist für ihre ungewollte Beteiligung Beweis genug! Oder muss ich mir als Frau nun ernsthaft Sorge machen, dass ich psychisch in einer für die Justiz genehmen Form reaktionsfähig genug bin, falls mich mal eine Horde Männer überfallen und vergewaltigen sollten. Weh mir, wenn ich in eine für Frauen üblichen psychischen Schreckstarre verfalle, dann ist ja der Freispruch garantiert!

  • H
    Herbert

    Ich denke, dass die Täterherkunft wiedereinmal eindeutig die Justiz leiteten.

  • E
    Eugen

    Ein unglaubliches Urteil, das einer Verhöhnung des Opfers gleichkommt. Ich hoffe, die junge Frau findet die Kraft und die Mittel dagegen in Berufung zu gehen.

     

    Dass die taz achselzuckend in den Chor "die hats doch gewollt" einstimmt, zeigt leider nur die scheinheilige Doppelmoral dieser Qualitätszeitung - oder wie hätte die Schlagzeile wohl gelautet, wenn die Täter keine türkischen und arabischen Mitbürger sondern, sagen wir mal, katholische Priester gewesen wären?

  • JL
    Jakob Licht

    @christoph:

    "schon lästig, so ein rechtsstaatliches verfahren. und wenn es in der bild stand, muss es ja stimmen."

     

    Bereits die einfache Google-Suche nach "Bremen +Vergewaltigung" liefert 20 unabhängige Presse-Artikel, in denen ebenfalls über diese Tat berichtet wird.

    Ihr zynischer Kommentar ist also selten dämlich.

     

    Traurig ist nur, daß außer der BILD (und 20 kleinen Medien, wie der TAZ) kein GROSSES ausführlich über diesen Fall berichtet hat - und zwar genauso detailliert wie über den Kachelmann-Prozeß (mit seiner EINEN Vergewaltigung, mit EINEM Täter, noch dazu mit der persönlichen Vorgeschichte). Bestimmt hätten sich dann auch noch "zusätzliche" Zeugen gefunden, die die Angaben des Opfers bestätigt hätten.

    Ich würde mir von der TAZ wünschen, daß sie den unsäglichen "Täterschutz" kritisiert - und sich zugunsten "anonymer" Opfer, wie dem von Bremen, weiter aus dem Fenster hängt - z.B. mit persönlichen Berichten vor Ort, oder eigenen Ermittlungen (wie im Fall Oury Jalloh).

    Wenn dann einer der "Täter" klagt, spende ich gern für einen Prozeß.

  • E
    Experte

    Ein Staat, der seine Bürger nicht schützen kann, hat keine Loyalität verdient.

     

    "Frage: Rätst Du Frauen, Waffen zu tragen? Falls ja, welche?

    Addy: Ja, alle meine weiblichen Kunden tragen eine Klinge. Das Messer ist ein Ausgleich für Stärke und Kraft. Jede Frau sollte eins tragen und wissen, wie man es benutzt."

     

    http://kahnertverlag.de/html/interview_mit_addy_hernandez.html

  • DM
    deutscher Michel

    Das Mädchen ist also zwei Tage nach der Tatnacht psychisch zusammengebrochen und dann zum Arzt gegangen.

    Warum der Autor diesen Umstand als Begründung für die Feststellung, das Mädchen hätte sich nicht durchgehend als Opfer gesehen, anführt, ist mir völlig unschlüssig.

     

    Das Strafrecht und seine Prozesse sind Teil des öffentlichen Rechts. Dies ist so kategorisiert, weil die Gesellschaft, respektive jeder Bürger, Anteil an Strafverfahren nehmen soll um daraus auch Rückschlüsse für sein eigenes Verhalten zu ziehen.

    Was lerne ich also als Mann aus diesem Verfahren und den Äusserungen einiger beteiligter Juristen, welche wohl keine weiteren juristischen Folgen gehabt haben?

    Jedes 17jährige Mädel, das ich irgendwo treffe, könnte sexhungrig sein und es deshalb unter Umständen mögen, wenn ich ihr eine Flasche in die Vagina stosse.

    Sollte ich bei der Flaschenpenetration vorher fragen? Hat der Täter in diesem Fall gefragt? War das Mädchen zum Zeitpunkt in einem klaren Zustand?

    Das geht aus dem Tazartikel, im Gegensatz zu anderen Artikeln zum Fall, leider nicht hervor.

  • D
    Demokratin

    Sowohl die Vergewaltigung durch die Türken und Araber, als auch die Aussagen der Multi-Kulti-Anwälte machen mich sprachlos.

     

    Das Urteil ist eh eine Schande, daran wird wohl hoffentlich niemand zweifeln.

     

    Ich hätte gerne mal den bundesweiten Aufschrei gehört, mit Sondersendungen in ARD und ZDF, wenn 6 Skinheads eine Muslima so bestialisch vergewaltigt hätten.

     

    Die wären dann, richtigerweise, für Jahre in den Bau gewandert. Und das gleiche hätte mit den Migranten passieren müssen.

  • CM
    christoph müller

    Wieso wird eigentlich die Herkunft der Täter genannt? Das spielt doch keine Rolle oder doch? Schließlich ist es nicht typisch arabisch-türkisch ein Mädchen zu sechst zu vergewaltigen. Auch Deutsche sind dazu in der Lage.

  • M
    Mario

    Ich finde nicht nur die Begründung des Richters für den Freispruch menschenverachtend. Auf meiner Arbeitsstelle, im Bekanntenkreis usw. bewirkt so ein Urteil weit mehr als ein Buch von Herrn Sarrazin. Sehr problematisch finde ich, das der Prozessbeginn im November 2010, eine Straftat vom 1. Juli 2007 behandelt, eine Tat, die fast 3 1/2 Jahre zurückliegt, nachdem das Opfer zwei! Tage nach der Tat Anzeige erstattet hat. Menschenrechte gelten in der Bundespepublik 2011 nicht mehr für Jedermann.

  • B
    Besorgt

    Das passiert in gewissen Vierteln. Wie weit ist es gekommen.

     

    Ich bin froh, meine Kinder in einer total reaktionären Wohnsiedlung aufzuziehen. Wo man im Zweifel noch schief angeguckt wird, wenn man seinen Rasen drei Wochen nicht mäht.

     

    Wo es aber nicht vorkommen wird, dass eines unserer Kinder in einem verlassenen Haus von 6 Unmenschen über Stunden vergewaltigt wird.

     

    Sogar im piefigen Bremen kann man eine gewisse Fluchtbewegung besorgter Eltern feststellen.

  • S
    Susilein

    Und natürlich mal wieder Bremen. Was dort in der Justiz los ist, was dort für Urteile gefällt werden, spottet jeder Beschreibung. Eine bestimmte Bevölkerungsgruppe scheint dort inzwischen die Macht übernommen haben und kann ungestraft tun und lassen was sie will. Der Staat existiert dort nicht mehr.

     

    Wenn das so weiter geht, dann werden die Leute hier früher oder später zur Selbstjustiz greifen, weil sie keinerlei Vertrauen mehr zu dieser Ruine haben, die sich Staat nennt, geschweigedenn zur Justiz. Und dann wird das Geschrei wieder groß sein, dass hier alle Rassisten und Nazis sind.

     

    Ist übrigens ein tolles Signal, dass dieser Richter, der ja schon im Vorfeld versucht hatte, das Beste für die Angeklagten herauszuholen, in dem er ihnen anbot, für 20.000 Euro sind sie aus der Sache raus (also so eine Art Hurenlohn aushandeln wollte) damit dieser kriminellen Bevölkerungsgruppe gibt: MAcht ein Mädchen mit Drogen und Alkohol willenlos, fallt im Rudel über sie her - und es wird euch nichts passieren.

  • S
    Swoff

    Ein zutiefst empörendes, mich ziemlich verstört hier sitzen lassendes Urteil... Niemand kann mir weismachen, dass eine 17 (!!!) -Jährige freiwillig so etwas mitmachen würde, sechs Kerle gleichzeitig in alle erdenklichen Körperöffnungen inkl. Penetration mit Faust und Flasche?!? Ist es mittlerweile soweit, dass so genannte Richter und Staatsanwälte ernsthaft denken, die Jugend praktiziere das so, Stichwort "Generation Porno" oder was? Dies gemischt mit einem sich irgendwie für mich latent aufdrängenden Verdacht von Political Correctness - eine brandgefährliche, unheimlich weltfremde Kombination!

    Und ohne jetzt von der Juristerei viel zu verstehen, wie sieht es eigentlich mit dem Schutzalter aus? Mit 17 ist man ja immerhin noch minderjährig.

    Mir bleibt nur der Betroffenen zu wünschen, dass sie vielleicht irgendwann darüber hinwegkommen wird.

    Ansonsten einfach nur fassungslos...

  • L
    Leidkultur

    Den Frauen/ Töchtern dieser Anwälte wünsche ein ebensolches Erlebnis und Anwälte wie ihre Männer/ Väter es sind.

    Komm aus dem Kotzen nicht mehr raus.

  • DH
    Dr. Hirschwehr Reinhold

    Sehr geehrter Herr Richter Kelle!

    Sie haben sich mit diesem Schandurteil des Verbrechens der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) schuldig gemacht. Diese liegt dann vor, wenn ein Richter durch bewußt falsche Anwendung des Rechts in einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei entscheidet. Rechtsbeugung ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem und höchstens fünf Jahren bedroht ist.

    Herr Kelle! Kennen Sie das StGB nicht? Haben Sie die Vorlesungen geschwänzt? Oder etwa während der Vorlesungen gepennt? Oder vielleicht etwa das Studium mit “paste copy and dissertate“ betrieben. Oder ganz einfach den Studienabschluß gekauft?

    Nachhilfe für Herrn Kelle von einem Nichtjuristen:

    § 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung:

    (1) Wer eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

    (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

    Aufgrund des Sachverhaltes muß gesetzeskonform eine Mindestfreiheitsstrafe von 2 Jahren ausgesprochen werden!!!.

    Mit diesem Schandurteil haben Sie sich nicht nur des Verbrechens der Rechtsbeugung schuldig gemacht, sondern Sie sind auch Förderer, Beihelfer u. Mittäter.

    Dr. Reinhold Hirschwehr

    Althangasse 2/3

    Krems an der Donau

    Österreich

  • T
    transdyke

    "Richtlinie 12.1 [des deutschen Pressekodex] - Berichterstattung über Straftaten:

    In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.

     

    Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte."

     

    kann mir mal jemand erklären, welcher sachbezug hier besteht? (nazis und sarrazine fühlen sich hiervon jetzt mal bitte nicht angesprochen, eher so jemand von der redaktion)

     

    ach nee, stimmt, jetzt wo ich die nationalität der beschuldigten kenne, kann ich den sachverhalt viiiieeel besser verstehen. weil das ganze ja nicht so schlimm gewesen wäre, wenn das deutsche gewesen wären oder wie?? eklige berichterstattung, BILD-niveau.

  • UT
    Unendlich Traurig

    Das kommt dabei raus wenn man Rassismus einseitig bei Weißen verortet.

     

    Wer sich über diese nicht neue Form des Genozid informieren will sollte das Internet zur Recherche benutzen. Von wegen Einzelfall.

     

    Aber das tuen ja nur Islamophobe. Nicht wahr?

     

    @suswe tut das Richtige zur richtigen Zeit.

     

    Das Europa bereits brennt ist den meisten Menschen dank den Medien noch immer nicht klar.

     

    Am Beispiel Schweden denken die meisten Menschen noch immer an Wälder und Volvo anstatt an die zweit größte Vergewaltigungshochburg nach Südafrika.

     

    Ich für meinen Teil klage all die an welche uns wider besseren Wissens weiterhin weismachen wollen das man Essig und Öl in ein und der selben Flache aufbewahren kann und das jeder der das Gegentei behauptet ein verdammter Rassist ist.

    Dieser Antirassismus ist es der dem Rassismus ein Comeback beschert hat.

    Wir konnten uns ändern.

    Doch wir müssen endlich akzeptieren das die Kulturen eben nicht gleich sind und wahllos Vermischbar. Die Frage nach der Wertigkeit von Kulturen müssen irgenwann Historiker beantworten. Am Beispiel islamische Kultur wissen sie es längst. Im 12, 13 Jahrhundert hat dieser die Wissenschaft unter Scharia Vorbehalt gestellt

    Dies hat sich bis heute nicht verändert. Das Gleiche gilt für die Menschenrechte. Siehe Kairoer Erklärung.

    Sobald sich dies ändert bedarf es mehrere Jahrhunderte bis dies in den islamischen Gesellschaften in einem kompatiblen Maß Organisch geworden ist.

     

    Wer meine humanistischen Werte teilt ist mir in Maßen willkommen.

  • W
    wütend

    ungeheuerliche tat. der jungen frau wünsche ich bestmögliche therapeutische hilfe und die wertschätzende unterstützung ihres sozialen umfelds.

     

    den tätern wünsche ich auch etwas: auf dass sie sich lebenslang bei jedem angeschickten geschlechtsakt an ihre diabolisches tun erinnern mögen, dass ihnen lebenslang die lust vergehen möge und sie ihre nudel in zukunft nur noch zum pissen gebrauchen können - in eurer eigenen hölle sollt ihr schmoren!

  • M
    Marius

    Also, man konnte die Typen nicht drankriegen, weil das traumatisierte Opfer nicht mehr aussagen konnte, welcher Täter im Einzelnen was gemacht hat ...

     

    Aber der Freispruch war NICHT nötig. Schließlich steht fest, dass jeder der sechs auf irgendeine Weise an der Tat beteiligt war. Ergo hätte man jeden Täter zumindest wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilen können. Auch das wäre nicht gerecht gewesen, aber "immerhin etwas" und keine Ermunterung zur nächsten Schandtat.

  • M
    Marius

    Selbst wenn das Mädchen sich nicht gewehrt haben sollte: allein schon, sexuell so mit einem Menschen umzugehen ("Oralverkehr, Analverkehr, immer wieder, auch mehrere Männer gleichzeitig. Einmal sei ihr eine Flasche in die Vagina gestoßen worden, einmal eine Faust"), zeugt von Bestialität. Selbst wenn sie es gewollt hätte, müsste das Sextett bestraft werden.

    Wenn ich einem Menschen auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin die Ohren abschneide, komme ich ja auch nicht straffrei davon. Dann gilt das Opfer als psychisch gestört, was ich nicht hätte ausnutzen dürfen.

    Und die beiden Anwälte sind ihrer Mandanten würdig.

  • S
    Schlimm

    Besonders widerlich ist die Aussage des einen Anwalts, manchen Frauen seien eben "sexhungrig".

     

    Das zielt dann wieder in die Richtung "hat ja selber Schuld, dass sie vergewaltigt wurde".

     

    Hat den Fall schon gewonnen, das Opfer ist so am Boden, tiefer gehts nicht mehr, leidet womöglich ihr ganzes restliches Leben darunter, und der leistet sich noch so einen Ausfall.

     

    Keine Gnade, kein Erbarmen. Immer feste drauf. Schlimm. Ganz schlimm.

  • U
    unfassbar

    Mit Faust und Flasche und von 6 Mann stundenlang in alle Körperöffnungen penetriert, zusammengebrochen, nicht verhandlungsfähig und der Artikel liest sich nach: "Sie wollte es doch sowieso so. Alles nicht so schlimm!"

     

    Wahrlich, eine Sternstunde der taz Berichterstattung...

  • F
    fzim

    Als Normalsterblicher der keine Ahnung von Jura hat kann auch ich diesen Unfassbaren Freispruch nicht verstehen. Eine Erklärung der Zeitung die ein Fachwissen nicht vorrausetzt hätte ich mir in diesem Fall gewünscht.

    @ susew: wer will jetzt wie handeln?

  • UF
    Uli Friese

    Interessante Gebrauchsanweisung für Vergewaltiger: Tretet auf in einer Gruppe, macht das vergewaltigte Mädchen so fertig, dass nur noch ein psychisches Wrack übrigbleibt. Und das Versagen der Ermittlungsbehörden und der Justiz ist garantiert.

  • C
    christoph

    schon lästig, so ein rechtsstaatliches verfahren. und wenn es in der bild stand, muss es ja stimmen.

  • F
    frage

    ja und aufschieben lässt sich das nicht? ich meine, sie könnte sich ja wieder erinnern? oder wie läuft das dann?

  • L
    LuLu

    Vielleicht sollte man mit den Richtern und Verteidigern einfach mal das gleiche machen. Dann müssen sie ihre Entscheidung nicht nur hinter dem Schreibtisch fällen und können die Lage besser einschätzen, anstatt nur dummes Geschwätz von sich zu geben. Unser Rechtsstaat lässt grüßen. Recht und Gerechtigkeit sind weit voneinander entfernt, nicht nur in diesem konkreten Fall.

  • A
    Andreas

    Also wenn ich den Artikel so lese, könnte ich das Kotzen bekommen. Selbst wenn das Opfer sich nicht eindeutig gewehrt hat und wie ihr unterstellt wird, es stillschweigend geduldet hat. Der Zusammenbruch sagt doch alles aus, der zeigt doch ganz deutlich das die Frau mit diesem Erlebnis nicht klar kommt, gerade weil sie es sicher nicht wollte, weil sie was über sich ergehen lass musste was ihr sicher nicht gefiel. Der Richter glaubt ihren Aussagen sogar und spricht die Täter trotzdem frei. was für ein Recht wird hier eigentlich gesprochen ??? Täter haben oft mehr Rechte als die vermeintlichen Opfer. Das Signal was von diesem Freispuch ausgeht ist ein sehr gefährliches Signal !!!

  • S
    suswe

    OK. Das haben wir zur Kenntnis genommen und werden dazu handeln.

  • P
    Peter

    Ein weiterer Beweis für das Versagen der deutschen Justiz. Ob undemokratische und voreingenommene Richter, bürokratische Hürden oder Einstellung des Verfahrens gegen Geldzahlungen. Eine Ethik in der Justiz scheint es nicht zu geben, nur der Wortlaut eines Buches scheint zu zählen! Kann mir das jemand erklären??