Entwurf für Wohnraumgesetz: Anreize zur Mietsenkung
Senat beschließt Entwurf für neues Wohnraumgesetz. Verband der Wohnungsunternehmen lobt es, Mieterverein äußert sich ablehnend.
Ein Geschäft auf Gegenseitigkeit soll für niederigere Sozialmieten sorgen. Das ist der Kern eines neuen Wohnraumsgesetzes, dessen Entwurf der Senats am Dienstag beschlossen hat. Demzufolge können Eigentümer Förderdarlehen früher und verbilligt zurückzahlen, müssen aber dafür die Mieten senken. Die Reaktion darauf sind gespalten. "Ein guter erster Schritt", urteilte der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU). Dem Mieterverein hingegen fehlt weiter "das längst erforderliche Mietenkonzept".
Hintergrund ist, dass nach Zahlen des Senats bei rund 40 Prozent der 160.000 Berliner Sozialwohnungen die Miete über dem Mietspiegel liegt. "Wir wollen, dass der soziale Wohnungsbau seine ursprüngliche Funktion wieder gewinnt", sagte Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD). Sie erwartet, dass 15 Prozent der Eigentümer die Gelegenheit nutzen, die Förderung früher zurückzuzahlen. In kleinem Rahmen habe man dieses Angebot schon einmal gemacht: Dort hätten sich über 30 Prozent beteiligt. Junge-Reyer geht davon aus, dass das Parlament das Gesetz noch vor der Sommerpause beschließt.
Der Mieterverein hat vor allem jene 28.000 Wohnungen ohne sogenannte Anschlussförderung im Blick, bei denen die Miete rapide steigen kann. Aus dieser Förderung war der rot-rote Senat bereits 2003 ausgestiegen. "Hier hat der Senat keine zukunftsweisende Lösung", sagt dessen Geschäftsführer Reiner Wild. Dass Mieter bei einer Sonderkündigung künftig erst nach sechs statt drei Monaten ausziehen müssen, ist für ihn "nur ein Trostpflaster".
Für den Eigentümerverband BBU kann das Gesetz bei allem Lob "nur ein Baustein eines wohnungspolitischen Gesamtkonzepts sein." Die Grünen setzen auf einen anderen Ausweg aus der wegfallenden Anschlussförderung: "Der Senat sollte im Einzelfall Sozialwohnungen aus insolventen Beständen kaufen", sagte Mietexperte Andreas Otto.
Keine Regelung gibt es hingegen für die Entwicklung, Wohnungen in Ferienwohnungen umzuwandeln. Das ließe sich zwar mit einer "Zweckentfremdungsverordnung" verhindern. Die aber hatte schon vor Jahren ein Gericht gekippt: Es mochte eine für dasVerbot nötige Wohnungsknappheit nicht erkennen. Laut Junge-Reyer prüft ihre Verwaltung, ob sich ein Verbot für Stadtgebiete aussprechen lässt, in denen unbestritten Knappheit herrscht.
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