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Vorschlag zur VorratsdatenspeicherungMinister versuchen sich in Nachhilfe

Niedersachsens CDU-Justiz- und Innenminister drängen auf die Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung - zum Ärger der FDP. Für Streit sorgt das Thema auch bei Rot-Grün in Bremen.

Kann ja noch von Nutzen sein: Wer wann mit wem telefoniert, möchten die niedersächsischen CDU-Minister gerne gespeichert wissen. Bild: dpa

HANNOVER/BREMEN taz | Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann und Innenminister Uwe Schünemann (beide CDU) wollen die Vorratsdatenspeicherung neu regeln. Dazu haben sie am Dienstag in Hannover eine "Formulierungshilfe für Berlin" vorgelegt.

Sie übten scharfe Kritik an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): "Nichts" tue sich seit das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die bisherige Regelung im März 2010 für verfassungswidrig erklärt hat. Diskutiert werden müsse nun nicht die Frage des "ob" einer Neuauflage, sondern allenfalls des "wie", sagte Busemann: "Das Problem wird jeden Tag dringlicher."

Unverändert bleiben sollen nach Schünemanns und Busemanns Papier Umfang und Speicherdauer der Daten: Wie bei der 2007 beschlossenen Vorratsdatenspeicherung sollen Kommunikationsunternehmen Telefon-, Handy-, Email- und Internetverbindungen aller BürgerInnen für sechs Monate speichern. Eingeschränkt werden soll lediglich der Zugriff auf die Daten: Der soll nur noch bei schweren Straftaten und nur "besonders ermächtigten Personen" möglich sein. Zudem müsse bei der Datensicherheit ein "besonders hoher Standard" gelten, sagte Busemann.

Umstrittene Sammelwut

Die vorsorgliche Vorratsdatenspeicherung rechtlich zu regeln, sieht eine EU-Richtlinie vor.

Gespeichert werden sollen Verbindungsdaten - etwa wer wann mit wem telefoniert hat -, nicht aber Inhalte.

Probleme mit der Vorratsdatenspeicherung in 22 der 27 Mitgliedsstaaten hat die EU-Kommission im April eingeräumt.

Verbesserungsbedürftig ist demnach die Datensicherheit - so wie es Bürgerrechtler und Netzaktivisten stets befürchtet hatten.

CDU und FDP streiten auch auf Bundesebene: Die CDU will sechs Monate Speicherdauer, die FDP das "Quick Freeze"-Verfahren: Dabei werden Daten nur bei konkretem Verdacht "eingefroren".

All das, so sind sich Schünemann und Busemann sicher, entspreche den Anforderungen des BVerfG. "Keine schwarze Kunst" sei es, eine solche Regelung zu stricken, sagte Busemann.

Denn eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist laut Innenminister Schünemann "wirklich überfällig". Ohne sie verzweifelten Experten bei der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität, Kinderpornographie und Terrorismus. Kurzum: "Es geht um die Sicherheitslage."

Anders sieht das nicht nur die Opposition. Auch beim Koalitionspartner FDP finden die CDU-Minister keinen Zuspruch. Vergangene Woche noch hatte das Justizministerium verkündet, die Landesregierung erwäge eine Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Von einer "Diskussionsgrundlage mit Gesetzentwurfcharakter", an dem sich Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gerne orientieren könne, spricht Busemann jetzt.

Sein liberaler Kabinettskollege Jörg Bode, Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident, mag sich dazu erst gar nicht äußern: Bode kommentiere "die Ideen von zwei CDU-Abgeordneten" nicht, heißt es von seinem Sprecher. Als solche hätten die beiden das Papier vorgelegt - "und nicht als Landesregierung". Der FDP-Justizpolitiker Roland Zielke warnt derweil vor Alarmismus bei der Vorratsdatenspeicherung: "Das Thema betrifft die Freiheit jedes einzelnen Bürgers", erklärte er am Dienstag. "Wir wollen aber keinen gläsernen Bürger Orwellschen Ausmaßes."

Für Konflikte sorgt die Vorratsdatenspeicherung auch in Bremen. Dort herrscht seit Monaten Streit zwischen Parlament und Innenbehörde: Im November brachten die Grünen einen Antrag ein, der den rot-grünen Bremer Senat verpflichtet, sich über den Bundesrat "entschieden gegen Vorhaben zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen". Die SPD-Fraktion schloss sich dem Antrag an, auch in ihrem Regierungsprogramm für die neue Legislaturperiode lehnt die SPD das Instrument ab.

Das Problem: Für Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) ist die Vorratsdatenspeicherung - ähnlich wie für seinen Hamburger Amtskollegen Michael Neumann (ebenfalls SPD) - unerlässlich. Auf der Innenministerkonferenz im November hatte Mäurer sich für sie stark gemacht. Als die Grünen ihren Antrag einbrachten, ließ er bekräftigen, dass er die Speicherung für den Kampf gegen Kinderpornographie und Organisierte Kriminalität will.

Der SPD-Abgeordnete Rainer Hamann, Vorsitzender des Ausschusses für Informationstechnologien in der Bürgerschaft, sieht den Konflikt mit dem Senator gelassen: "Es wäre ja langweilig, wenn wir uns immer einig wären." Die Grünen haben indes angekündigt, bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen in der Frage keine Kompromisse zu machen.

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3 Kommentare

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  • N
    NaBoHi

    Terrorismus und Kinderpornographie - die eierlegenden Wollmilchsäue der Innenminister.

     

    Wenn es sie nicht gäbe, müsste man sie glatt erfinden ...

  • C
    christfree

    Man hört "Kampf gegen Kinderpornographie" und jeder ist geneigt da zuzustimen (man denkt halt, ja gegen Kindrpornographie muß man vorgehen). Der Austausch von Bildern ist aber kein direktes(vor allem nicht das Entscheidende) Vergehen an Kindern, wird es dock kein Kind jemals davor bewahren, mißbraucht zu werden. Das fällt auf, denkt man nur ein bisschen weiter. So entschieden für die Speicherung mit diesem "Totschlags-Schein-Argument" einzutreten, ist entlarvend, setzt es doch nicht beim Kinderschutz und bei der Öffnung der Augen für noch zu verhindernde Verbrechen an und ist deshalb Wirkungslos in dieser Hinsicht.

    Im Gegenteil: Es lenkt ab. Es scheint, man habe etwas gegen Gewalt getan, dass Täter aber ihre Taten mit oder ohne Internet begehen und dass es das falsche Feld ist etwas zum Schutz von Kindern zu bewirken, wird gar nicht mehr bedacht.

    Stattdessen bekommen wir "1984" durch die Hintertür und glauben-haben wir nicht doch etwas weiter gedacht-sogar noch, dass Voratsdatenspeicherung Kinder schützt und wir sie deswegen -trotz aller tiefgreifenden Bedenken- brauchen würden.

  • O
    orwell

    "nur noch bei schweren Straftaten und nur 'besonders ermächtigten Personen'"

     

    Soso. Im gegensatz zu vorher, wo es nur bei schweren Straftaten sein sollte. Oder noch vorher, wo es nur bei Kinderpornographie und Terrorverdacht (der Terrorismus bei uns ist halt immer nur verdacht, da es keinen gibt) sein sollte.

     

    Für wie dumm halten einen diese Menschen eigentlich? Solchen Verfassungsfeinden sollte das Mandat aberkannt werden.