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KIRCH UND DEUTSCHE BANKNachsitzen

FRANKFURT | Die Deutsche Bank, meldet der Branchendienst turi2, muss ihre Aktionäre am 11. April zu einer Außerordentlichen Hauptversammlung anrücken lassen – weil unter anderem ein Aktionär aus dem Umfeld der Erben des verstorbenen TV-Unternehmers Leo Kirch sein Rederecht bei der regulären Hauptversammlung verletzt sah und das Landgericht Frankfurt ihm nun Recht gab. Auf Schadenersatz müssen die Erben allerdings noch warten. (taz)

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