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EU-ForschungsförderungUmstrittene Embryonenforschung

Die EU-Kommission will erstmals auch Geld für die verbrauchende Embryonenforschung zur Verfügung stellen. Aus dem EU-Parlament wird der Ruf nach einer Korrektur laut.

Die EU-Kommission möchte eine Tür aufstoßen für die verbrauchende Embryonenforschung. Bild: dpa

BRÜSSEL epd | Die EU-Kommission erwägt, künftig Fördergelder für die verbrauchende Embryonenforschung bereitzustellen. Das geht aus einem bisher noch unveröffentlichten Gesetzentwurf für die Finanzperiode 2014 bis 2020 hervor. Laut dem Dokument soll die Forschung an embryonalen menschlichen Stammzellen im Grundsatz förderungsfähig sein.

Der Prozess zur Gewinnung der Stammzellen – der ethisch sehr umstritten ist, weil dabei Embryonen getötet werden müssen – soll dabei den Gesetzen und Kontrollen des betreffenden EU-Landes unterliegen.

In der Finanzperiode 2007 bis 2013 war die Zerstörung von Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen noch ausdrücklich von der Forschungsförderung ausgeschlossen. Diese Regelung war unter anderem auf Drängen Deutschlands zustande gekommen, das über vergleichsweise strenge Gesetze auf dem Gebiet verfügt.

Im neuen Entwurf der Kommission heißt es lediglich, dass die Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken, das reproduktive Klonen und erbgutverändernde Eingriffe in die Keimbahn nicht gefördert werden können.

Dies schließt aber die Zerstörung von Embryonen nicht aus, wie der EU-Parlamentarier Peter Liese (CDU) erläuterte: So findet die verbrauchende Forschung häufig an Embryonen statt, die bei der künstlichen Befruchtung übrig geblieben sind.

Liese fordert die EU-Kommission auf, Experimente mit menschlichen embryonalen Stammzellen komplett aus der Förderung auszuklammern. Diese Position vertritt die ganze CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament.

Offiziell vorlegen will die EU-Kommission ihren Vorschlag für die Forschungsförderung Ende November. Zu den Ethik-Aspekten gibt es laut Liese noch heftige interne Diskussionen. Anschließend beraten das EU-Parlament und der -Ministerrat über den Text.

Die EU-Staaten haben sehr unterschiedliche Gesetze zur Forschung mit Embryonen. So darf in Deutschland zwar mit etablierten embryonalen Stammzelllinien geforscht werden, die Herstellung jedoch ist strikt verboten.

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1 Kommentar

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  • WB
    Wolfgang Banse

    Nicht alles was machtbar ist,sollte auch erlaubt werden im Bezug auf dieEmbryonenforschung

    Kein Eingriff in das Erbgut,im Bezug auf die DNS und RNS sollte per Gesetz geregelt werden. Keine Selektion und Euthasenie die unweigerlich in Verbindung mit der Embryonenforschung gebracht wird,sollte durch ein Verbot derEmbryonenforschung zum Ausdruck gebracht werde.Nie wieder über wertes und unwetes Leben zu bestimmen,wie in der Zeitepoche von 1933-1945 es der Fall war sollte der Inhalt von Forschungen sein.