piwik no script img

Urteil zu Windkraftkonzern ProkonRechtswidriges Anlagemodell

Ein Gericht in Schleswig hat Anlegern des Windkraftkonzerns Prokon ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen: Wer einer Rückerstattung nicht zustimmt, darf klagen.

Von steuervergünstigt zu steuerpflichtig: Anleger der Prokon-Windparks (Beispielbild eines Windparks) Bild: ap

BERLIN taz | Der schleswig-holsteinische Windkraftkonzern Prokon hat eine potenziell millionenschwere Niederlage vor Gericht erlitten: Er muss für den gesamten Schaden aufkommen, der einem Anleger durch die Beteiligung an einem Windparkfonds des Unternehmens entstanden ist. Das hat das Oberlandesgerichtes Schleswig am Mittwoch entschieden.

Das Urteil könnte Präzedenzwirkung für weitere geschädigte Prokon-Anleger haben. Die Unternehmensgruppe aus Itzehoe hatte seit Ende der 90er Jahre bei etwa 4.600 Anlegern rund 110 Millionen Euro eingesammelt, die als sogenannte Kommanditisten zu Miteigentümern von Prokon-Windparks wurden.

Den Kommanditisten garantierte Prokon jährlich eine Mindestausschüttung auf ihre Einlagen von 6 Prozent.Die zuständige Aufsichtsbehörde Bafin störte sich jedoch an dieser Gewinngarantie: Solche Versprechen dürften nur Banken abgeben - was Prokon nachweislich nicht sei. Die Bafin wertete die Beteiligungen mit Ausschüttungsgarantie nachträglich als "unerlaubtes Einlagengeschäft".

Auch das OLG Schleswig verneint in seinem Urteil (AZ 9U57/11) die Rechtmäßigkeit des mit dem Kläger vereinbarten Geschäfts.

"Daher steht dem Kläger Schadenersatz für alle Kosten zu, die ihm durch die Einlage einschließlich ihrer Rückabwicklung entstanden ist", sagte eine Sprecherin des OLG Schleswig der taz auf Anfrage.

Nach dem Einschreiten der Bafin drängte Prokon seine Kommanditisten, ihre Anteile an das Unternehmen zurückzuverkaufen. Andernfalls würde man die Kommanditgesellschaften liquidieren, drohte das Unternehmen. Viele Kommanditisten knickten ein.

Anderen, die nicht einwilligten, überwies das Unternehmen kommentarlos ihr Geld. Betroffene wurden so mit hohen Steuernachforderungen konfrontiert: Aus den eigentlich langfristigen, steuerlich begünstigten Einlagen wurden durch die Rückzahlung plötzlich steuerpflichtige Verkaufserlöse.

Prokon-Kommanditisten, die der Rückabwicklung ihrer Einlagen nicht ausdrücklich zugestimmt haben, haben nun nach dem Urteil bis Ende 2012 die Chance, das Unternehmen vor Gericht auf Schadenersatz möglicherweise in Millionenhöhe zu verklagen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

14 Kommentare

 / 
  • J
    Jürgen

    Wenn ich die Kommentare über Prokon lese-mal pluss

    mal minus-frage ich mich!Wer hat Recht? War auf einer

    Info-Veranstaltung von Prokon,bin der Meinung das die

    erhobenen Vorwürfe gegen Prokon eigentlich gut erklärt und gekonntert wurden.Vor allen Dingen die

    Machenschaften von Banken welche Anliegern viel Ver-

    sprechen und wenn die Anlage in die Hose geht erst

    einmal Ihre eigenen Verlußt ausgleichen bevor die

    Anleger bedient werden.Es ist also positiv zu Bewerten das Prokon bei einer Genußrechteinlage von Anfang an zu verstehen gibt das es zu einem 100%

    prozentigem Verlußt kommen kann Banken??? Und wenn

    die Einlage bei Prokon Gewinn macht-sind die Banken,

    BAFIN und Andere sehr stinkig.

  • J
    Jürgen

    Wenn ich die Kommentare über Prokon lese-mal pluss

    mal minus-frage ich mich!Wer hat Recht? War auf einer

    Info-Veranstaltung von Prokon,bin der Meinung das die

    erhobenen Vorwürfe gegen Prokon eigentlich gut erklärt und gekonntert wurden.Vor allen Dingen die

    Machenschaften von Banken welche Anliegern viel Ver-

    sprechen und wenn die Anlage in die Hose geht erst

    einmal Ihre eigenen Verlußt ausgleichen bevor die

    Anleger bedient werden.Es ist also positiv zu Bewerten das Prokon bei einer Genußrechteinlage von Anfang an zu verstehen gibt das es zu einem 100%

    prozentigem Verlußt kommen kann Banken??? Und wenn

    die Einlage bei Prokon Gewinn macht-sind die Banken,

    BAFIN und Andere sehr stinkig.

  • BO
    BaFin Opfer

    es ist unglaublich, wieviel Vertrauen noch Banken und BaFin geschenkt wird. Bin persönlich durch eine Bankenschliessung durch BaFin bei einer Bank-Anleihe um € 80.000 geprellt worden. Das Geld war da, ist aber in den folgenden Jahren größtenteils in den Taschen des Konkursverwalters und bei seinen RA Freunden gelandet.

  • A
    Anonymous

    Hahaha, dass ist so genial diese Kommentare zu lesen. Ich bin dafuer, dass alle diejenigen, die die "bösen" Banken so verdammen, ihr gesamtes Geld in Prokon investieren und das bitte sofort. Wie mein Vorredner bereits sagte, dumme Menschen sollten kein Geld haben! 1Mrd stupid Money sind da bereits gesammelt. Ich denke es gibt noch viel mehr davon! Banken koennen Garantien geben, weil Banken von der BAFIN kontrolliert werden und nichts garantieren, was sie nicht garantieren können. Prokon unterliegt kaum einer Kontrolle und fällt eher durch realitätsverzerrende bzw. wissentlich gelogene Werbung auf. Armes Deutschland, dass so etwas möglich ist und das es noch soviele dumme Menschen mit Geld gibt.

  • T
    Till

    Ich halte die grundsätzliche Idee von Prokon gut - durch den direkt Vertrieb Gelder einzusammeln um in erneuerbare Energie zu investieren. Allerdings muss man aus den vielen negativen Berichten im Internet und der verlorenen Gerichtsverfahren sowie der aggresiven Werbung von Prokon doch auf ein unsolides Geschäftsmodell schliessen.

    @ Monopolisten: "solide wirtschaftenes Unternehmen" zweifel ich an. Vor allem ein Blick auf die Rechnungslegung lässt die Frage offen, wie solide Prokon tatsächlich ist. Hier nachzulesen:

    http://www.sfg-value.de/unternehmensanalysen/21-unternehmensanalyse-prokon-genussrechtsscheine

  • K
    KOMMANDITIST

    Es sollte mal klargestellt werden, dass letztlich PROKON einseitig Verträge "zwangsweise rückabgewickelt" hat - nicht die Kommanditisten. Dabei kam Prokon eine BaFin-Kritik gerade recht, die sich lediglich an einem "Zusatzvertrag" (einer Garantie) störte, NICHT am "Kernvertrag" (Beteiligung). Es gab auch keinerlei behördliche Anordnung einer Rückabwicklung.

     

    Das "solide wirtschaftende Unternehmen" (laut Monopolisten) hat jahrelang die prospektierten Zahlen um 10-20% verfehlt, was mal eben Fehlbeträge gegenüber der Kalkulation von 40 Mio € ausmachte.

    Kaum wird das Modell durch Genußscheine finanziert, läuft aber alles super und es sind 8% für die Geldgeber da!?

    Aber klar: Das wird alles nur durch "kostensparende Straffung der Unternehmensstruktur" erfolgt sein.

    Wer´s glaubt: ACHTUNG: Nicht von der Erdscheibe fallen !!

     

    Tatsache bleibt: Wer einen langfrsitigen Vertrag frühzeitig und einseitig beenden will, kann die Spielregeln und Preise nicht einfach selbst bestimmen! Der "gierige Herr Boe" ist doch in Wahrheit der kleine Mann im Vergleich zur Prokon-Unternehmensgruppe, die durch ihre Größe, Verträge und das undurchschaubare Geflecht aus Unterfirmen und Beteiligungen nicht "zu greifen" waren.

    Zum Glück geht es ihm finanziell gut genug, um das enorme Kostenrisiko der Prozesse tragen zu können. Nur so war es nun endlich möglich, ein entscheidendes Urteil erreichen zu können, was dem Rechtsempfinden entspricht.

  • B
    Boe

    Der Verfasser des Artikel hat sich etwas mißverständlich ausgedrückt. Um Garantien abzugeben bedarf es rechtlicher Genehmigungen welche wohl auch einer Bank auf Antrag versagt werden. Im Sinne des Verbraucherschutzes ist das auch gut so da man explizit per Gesetz die Banken über die BAFIN beaufsichtigt und natürlich auch Leute die sich nicht an das Gesetz halten. Wenn also ein "Herr Prokon" meint er kann sich über Gesetze,Vorschriften und Verträge wissentlich hinweg setzen und Kunden mit Werbeblabla täuschen, so ist es legitim, daß diese Leute sich mit Erfolg wehren. Auch dafür bietet unsere rechtstaatliche Ordnung jedem Bürger die Möglichkeit und auch das ist gut so. Das kann ein Genußscheininhaber von derem Geld Prokon ja nun ausschließlich lebt nicht!!

    Nett auch hier zu lesen wie eine rechtschreibschwache Prokonmitarbeiterin versucht Stimmung zu machen. Seie es ihr zugestanden, denn bei einem anscheinend niedrigem Level wird sie wohl kaum eine andere Stelle finden. Genau das paßt zu Prokon!!! Ich würde sagen: Dumm geboren und nix dazu gelernt.....

  • M
    Monopolisten

    Na was? Da grätschten die Bänkster via "Ausschüttungsgarantie" und ihrem Bänksterprivileg einem solide wirtschaftendem Unternehmen in die Anlagestrategie. Gericht ... macht mit. So wat?

  • T
    Thomas

    Man muss sich doch mal fragen, mit welchem Recht eine Bank Versprechen machen darf und ein Unternehmen nicht... Immerhin hat das Unternehemn seine Versprechen eingehalten; ganz im Unterschied zu den Banken.

    ****

    Dass bei einer Geldanlage ein Verlustrisiko besteht, wird niemandem verheimlicht. Auch bei diesem Thema sind Banken deutlich weniger transparent. Ich werde weiterhin anlegen.

    ****

    Ich möchte das Windrad sehen, dass ohne Arbeitskräfte errichtet wird und ich möchte die Textzeile lesen, in der Prokon "[vorgaukelt alle Energieprobleme zu lösen]" Tatsache ist, dass schon jetzt eine beträchtlicher Anteil unserer Energie aus regenerativen Quelle gewonnen wird und weiteres Poteziel vorhanden ist...

  • A
    Anleger

    Mit den sogenannten grünen Geldanlagen werden viele Naivlinge geschoren. Richtig so! Wer nichts von Geld versteht, sollte auch keines besitzen. Der Markt sorgt dafür, dass dieses "stupid money" aus den Händen der linksgrünen Studienräte wieder verschwindet.

  • MS
    Maren Schramm

    Schön für Herrn Boe der Artiekel.

    Könnt Ihr auch mal über Ihn Nachforschungen anstellen,ach das geht ja nicht er bezahlt euch ja. Ist ja auch ein toller Mensch so ohne fehler und nicht gierig und ich bezogen nein es geht immer um das Recht,lach lach

  • H
    Horst
    Die zuständige Aufsichtsbehörde Bafin störte sich jedoch an dieser Gewinngarantie: Solche Versprechen dürften nur Banken abgeben - was Prokon nachweislich nicht sei.

    Ich fand' diesen Teil des Artikels am interessantesten - denn dies bestätigt meine Vermutung: Nur die Banken dürfen in unserem Staat ohne produktives Handeln feste Erträge versprechen - sobald eine echte Leistung dahinter steht ....

  • HF
    Hans Fuchs

    Liebe taz, ein interessanter Fall. Und eine gute Berichterstattung zuvor über windige Anlageprodukte... Umso mehr verwundert, dass ausgerechnet am selben Tag - in der Papierausgabe der taz - auf der Seite 1 eine Anzeige erscheint, die 8 Prozent Rendite für Genussscheininhaber von Windparks verspricht (wo Totalausfall droht).

     

    MfG

     

    Hans Fuchs

  • K
    Ökowahn

    Schuld an dieser Misere haben auch die Ökofanatiker, die mit ihren Dogmen den Anlegern vorgaukeln, die Windenergie würde in der Zukunft alle Energieprobleme lösen. Ich denke da z.B. an die Wahlplakate der Grünen, die vortäuschen, mit Solar- und Windenergie könnte auch noch die Arbeitslosigkeit reduziert werden.