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Bundestag setzt Google Grenzen

URHEBERRECHT Für Übernahme von Textausschnitten müssen Internetanbieter künftig eine Erlaubnis einholen

„Ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Rechtsanwälte“

THOMAS OPPERMANN (SPD)

AUS BERLIN FELIX WERDERMANN

Der Bundestag hat am Freitag das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Internetsuchmaschinen und automatische Nachrichtensammler wie Google News verpflichtet werden, für die Übernahme von Textpassagen eine Erlaubnis bei den Verlagen einzuholen und gegebenenfalls dafür zu zahlen. 293 Abgeordnete stimmten dafür, 243 lehnten das Gesetz ab. Der Gesetzentwurf war zwei Tage vor der Abstimmung von der schwarz-gelben Koalition noch leicht entschärft worden. Demnach sollen einzelne Wörter und „kleinste Textausschnitte“ weiterhin kostenlos und lizenzfrei zur Beschreibung eines verlinkten Textes genutzt werden dürfen.

Eine konkrete Zeichenzahl wird nicht genannt, daher werden wahrscheinlich Gerichte entscheiden müssen, was unter „kleinsten Textausschnitten“ zu verstehen ist.

Die Opposition im Bundestag befürchtet von der Formulierung im Gesetz eine Welle von Rechtsstreitigkeiten zwischen Verlagen und Internetunternehmen. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann bezeichnete das Leistungsschutzrecht als „Arbeitsbeschaffungsprogramm für Rechtsanwälte“.

Aus Sicht der Grünen haben nur große Unternehmen das Geld, sich auf mehrjährige Verfahren einzulassen. Kleinere Internetfirmen müssten entweder an die Verlage zahlen oder auf einige Angebote verzichten. „Damit machen Sie eine Marktbereinigung zugunsten von Google“, warf der Parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck der Koalition vor. Die stellvertretende Linken-Fraktionsvorsitzende Petra Sitte sagte, das Leistungsschutzrecht diene „allein großen Pressekonzernen“. Kleine Unternehmen würden geschwächt.

Union und Liberale verteidigten die Formulierung „kleinste Textausschnitte“ im Gesetz. „Ein unbestimmter Rechtsbegriff ist im Urheberrecht eine völlig gängige Sache“, sagte der FDP-Rechtspolitiker Manuel Höferlin. Er verwies auf das Recht der Datenbankhersteller, einen „wesentlichen Teil der Datenbank“ zu vervielfältigen. Im Gesetz sei dieser Begriff nicht weiter präzisiert, dennoch habe es keine Klagewelle gegeben.

Der stellvertretende Unions-Fraktionschef Günter Krings betonte in der Debatte, dass auch Textschnipsel unter das Leistungsschutzrecht fallen, „wenn sie über die Überschrift und einige Wörter hinausgehen“. Sein Fraktionskollege Thomas Silberhorn sagte, es komme nicht auf die genaue Textlänge an, sondern es gehe um die Frage, ob „eine verlagstypische Leistung anderer Anbieter genutzt“ werde.

Für das Gesetz stimmte die Mehrheit der Abgeordneten, jedoch hatten auch die Internetfachleute der Koalition große Bedenken. Bei der FDP stimmten vier Politiker gegen das Gesetz, bei der Union waren zwei Abgeordnete dagegen, und zwei enthielten sich.

Die Opposition hält das Leistungsschutzrecht in der beschlossenen Form für überflüssig. Schon heute können Verlage technisch verhindern, dass Google ihre Texte übernimmt. Darauf besteht zwar kein Rechtsanspruch, jedoch sind auch noch keine Beschwerden bekannt geworden. Denn die Verlage profitieren davon, dass Leser über Google auf ihre Seiten gelangen.

Ob das Gesetz den Verlagen überhaupt Geld bringt, ist daher unklar. Die Grünen-Medienpolitikerin Tabea Rößner sieht einen ganz anderen Grund für das Abstimmungsverhalten der Politiker von Union und FDP: „Sie wollen das Leistungsschutzrecht, weil es im Koalitionsvertrag steht.“

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