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Gesetz gegen Abofallen im Netz beschlossenWarnknopf gegen Abzocke

Häufig werden Einkäufer im Netz mit kostenlosen Angeboten geködert und dann mit Rechnungen überhäuft. Das soll ein neues Gesetz beenden. Doch Verbraucherschützer sind skeptisch.

Nicht immer einfach: Unbekümmert im Netz einkaufen. Bild: dpa

BERLIN afp | Verbraucher erhalten bald einen besseren Schutz vor Kostenfallen im Internet. Mit breiter Mehrheit verabschiedete der Bundestag am Freitag in Berlin ein Gesetz, laut dem Unternehmen bei Online-Bestellungen ihre Kunden mit einem Warnbutton auf die Kosten hinweisen müssen. Doch Verbraucherschützer warnen: Neue, windige Geschäftsmodelle im Internet ließen womöglich nicht lange auf sich warten.

Bislang haben unseriöse Internetunternehmen ein relativ leichtes Spiel: Mit Gratis-Angeboten locken sie ihre Kunden auf ihre Webseite. Um die vermeintlich kostenlosen Dienste zu nutzen, muss der Verbraucher aber seine persönlichen Daten angeben. Am Ende bekommt er für seine Gutgläubigkeit die Rechnung: Per E-Mail oder Post verlangen die Anbieter zum Teil immense Summen für den angeblich abgeschlossenen Kaufvertrag oder das angebliche Abonnement.

5,4 Millionen Internet-Nutzer in Deutschland sind einer Studie zufolge so oder so ähnlich Betrügern auf den Leim gegangen. Die Verbraucherzentralen schätzen die Zahl der bundesweit bei ihnen eingehenden Beschwerden auf rund 22.000 pro Monat.

Die neue Regelung soll diese Auswüchse angehen und verhindern, dass Internetnutzer von vermeintlich günstigen oder kostenlosen Angeboten getäuscht werden: Unübersehbar müssen Anbieter ihre Kunden deshalb künftig über den Gesamtpreis ihrer Bestellung informieren, und zwar vor dem Abschicken der Bestellung. Per Klick auf eine deutlich gekennzeichnete Schaltfläche muss der Kunde bestätigen, dass er weiß, dass seine Bestellung Geld kostet. Nur wenn ein solcher „Warnknopf“ gedrückt wurde, kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande.

Klare Regeln für den Rechtsverkehr

Der Bundesregierung zufolge soll die Neugestaltung Schutz gewähren und das Vertrauen der Verbraucher in den Handel im Netz stärken. „Das Internet ist zum festen Bestandteil unseres Alltages geworden“, erklärten die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Andrea Voßhoff, und der zuständige Berichterstatter Marco Wanderwitz. Deswegen sei es wichtig, dort klare Regeln für den Rechtsverkehr zu schaffen.

Diese Regeln seien schon längst überfällig gewesen, kritisierte die SPD. Nun kämen sie für Millionen geprellter Verbraucher zu spät. Schon Ende 2010 hätten die Sozialdemokraten einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Damals sei das Vorhaben aber noch an der Regierung gescheitert. Der jetzigen Gesetzesinitiative der Bundesregierung gaben am Freitag neben Union und FDP auch SPD und Grüne ihr Einverständnis. Die Abgeordneten der Linke enthielten sich.

Auch wenn das Gesetz damit auf breite Zustimmung unter den Parlamentariern stieß und dazu auch bei Verbraucherschützern Anklang fand, so bedeutet es nicht das Ende aller Internetbetrügereien. „Bisher haben die Anbieter immer wieder neue windige Geschäftsmodelle entwickelt“, warnte die Referentin für Wirtschaftsrecht beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Jutta Gurkmann. Das neue Gesetz müsse sich erst bewähren und zeigen, ob wirklich alle Schlupflöcher geschlossen wurden.

Eine Gruppe, die mit Internetbetrügern in enger Verbindung steht, lässt das Gesetz sogar noch weitestgehend außen vor: Abofallen gingen „Hand in Hand mit unseriösen Inkassogebaren“, mahnt der VZBV. Inkasso-Firmen widmet sich das Gesetz aber nur am Rande. Der Problematik, so versprach es die Regierungskoalition, werde sie sich „in Kürze“ widmen.

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3 Kommentare

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  • J
    jecasc

    Falls die TAZ ein Interesse an einer interessanten Geschichte hat, dann hätte ich eine:

    Stellen Sie sich doch einfach mal die Frage welche Rechtsfolgen ein nichtiger Vertrag wegen eines falsch beschrifteten Buttons für den KÄUFER hat.

    Was passiert wenn ein Käufer nach zwei oder drei Jahren Rechte aus einer Garantie geltend machen will und ihm der Shopbetreiber mitteilt, daß er wegen eines falsch beschrifteten Buttons keinen Vertrag hat? Was passiert wenn ein Shop fehlerhaftes Parket bestellt und dies stellt sich erst nach dem Einbau heraus. Nun möchte der Käufer den Ausbau bezahlt haben - hat aber wegen eines falsch beschrifteten Buttons keinen Vertrag und damit auch keinen Schadenersatzanspruch.

     

    Man hat bei der Buttonlösung völlig vergessen darauf zu achten, welche Folgen die Nichtigkeit eines Vertrages für den Käufer hat.

  • L
    Lara

    Jetzt muß nur noch das Foto zum Text passen....

  • M
    Michael

    Aha. Und wieso musste man dafür einen Screenshot von eBay benutzen?