Reform der Finanzaufsicht: Placebos für Verbraucher
Die Bundesregierung will die Finanzaufsicht umbauen. Verbraucherschützer halten die vom Kabinett beschlossene Reform jedoch für wenig effektiv.
BERLIN taz | Es soll eine der wichtigsten Konsequenzen aus der Finanzkrise sein und die Umsetzung einer zentralen Forderung des Koalitionsvertrags: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Reform der deutschen Finanzaufsicht beschlossen. Dadurch solle sie effektiver werden und einen „vorsorgenden Brandschutz“ ermöglichen, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.
Der ursprüngliche Plan, die derzeit zwischen der Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) aufgeteilte Aufsicht in einer Behörde zu bündeln, wurde allerdings fallen gelassen. Stattdessen soll nun ein neuer Ausschuss für Finanzstabilität mit Vertretern von Bafin, Bundesbank und Bundesfinanzministerium eingerichtet werden, der Warnungen und Empfehlungen aussprechen kann.
Die Bundesbank erhält darin ein Vetorecht. Um die Abwerbung von Bafin-Mitarbeitern durch Banken zu erschweren, soll zudem die Bezahlung der Aufseher erhöht werden.
Erklärtes Ziel ist außerdem eine Stärkung des Verbraucherschutzes im Finanzwesen. Dafür sollen eine gesetzliche Grundlage für Beschwerden geschaffen und ein Verbraucherbeirat bei der Bafin eingerichtet werden. Während Verbrauchschutzministerin Ilse Aigner in einer Mitteilung begrüßte, dass Verbraucher damit künftig „eine eigene Stimme“ hätten, um „ihre kollektiven Interessen bei der Finanzaufsicht einzubringen, übte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) scharfe Kritik.
„Praktisch wirkungslose Instrumente“
Es sei völlig unklar, welchen praktischen Einfluss der Beirat haben werde, sagte der Vorsitzende Gerd Billen. „In dieser Form werden die Instrumente wirkungslos bleiben.“ Schon im Vorfeld hatten Verbraucherschützer kritisiert, dass der Beirat auch Unternehmensvertretern offenstehen und über kein eigenes Budget verfügen soll.
Auch die Opposition übte Kritik. Carmen Lay, verbraucherpolitische Sprecherin der Linkspartei, nannte das Gesetz eine „Mogelpackung“. Gerhard Schick, Finanzexperte der Grünen, erklärte, die Regierung drücke sich davor, den Verbraucherschutz als Aufsichtsziel gesetzlich festzuschreiben. Das Parlament soll im Herbst über die Neuregelung entscheiden, in Kraft treten soll sie im kommenden Jahr.