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GEMA klagt wegen Creative-Commons-CDGebühren für die „Fisch“-CD

Die Gema klagt gegen eine CD der Musikpiraten, die unter Creative Commons lizensiert wurde. Sie will die Klarnamen von zwei Künstlern wissen – oder Gebühren kassieren.

Anfang Juli entscheidet sich, ob der „Texas Radio Fish“ singen darf. Bild: kratzeis/photocase.com

BERLIN taz | Ein wenig Country, ein wenig Blues und auch irgendwie Kuschelrock. So klingt „Dragonfly“ von texasradiofish. Zu finden ist der Titel auf einer Kompilation, produziert vom Verein Musikpiraten. Trotz Veröffentlichung unter einer Creative Commons Lizenz fordert die Musikverwertungsgesellschaft Gema eine Gebühr – 68 Euro. Doch die Produzenten zahlten nicht, und die Gema klagte.

Denn das Duo, bestehend aus Electronico und ElRon XChile, musiziert unter dem Pseudonym texasradiofish – um ihre bürgerliche von der musikalischen Identität zu trennen. Und wenn Titel unter einem Pseudonym veröffentlicht werden, müssen die Produzenten dennoch die bürgerliche Identität an die GEMA weitergeben. So jedenfalls die Meinung der Gema, die so ausschließen will, dass die Künstler doch bei einer Verwertungsgesellschaft unter Vertrag sind.

Die CD mitsamt des Titels war eines der Gewinne beim „FreeMixter“ Wettbewerb im Jahr 2011 und wurde in limitierter Auflage von 2.000 herausgebracht. Üblicherweise haben Werke, die unter Creative Commons Lizenz stehen, Gema-Freiheit. Mehrmals fragte die Gema nach den Namen der Künstler und bekam sie nicht. Nun steht Anfang Juli der Gerichtsprozess in Frankfurt bevor.

Die Verhandlung könnte klären, wie es mit anonymen Veröffentlichungen tatsächlich aussieht. Denn eine einheitliche Regelung gibt es offenbar nicht. In der Vergangenheit erschien bei den Musikpiraten bereits eine CD auf dem ein Künstler anonym vertreten war. „Wir haben auf einem der vorherigen Sampler einen Künstler gehabt, der als Namen nur „m.“ angegeben hatte, dies wurde auch akzeptiert“, so Christian Hufgard, Vorsitzender der Musikpiraten.

Eine Lizenzforderung und Beitragszahlung der Gema sei ausgeschlossen, so Hufgard, denn „die Künstler sind bei keiner Verwertungsgesellschaft registriert, weder bei der Gema noch in den USA. Für uns ist das aber auch eine Grundsatzfrage. Wenn ein Künstler als „X“ sein Werk unter Creative Commons veröffentlicht, hat das auch für die Gema bindend zu sein“.

Dürfen anonyme unter Creative Commons publizieren?

Die Gema sieht das anders. Die Gema gehe davon aus, dass Produzenten bei anonymer Veröffentlichung, „uns die Identität der Künstler mitteilt, damit wir überprüfen können, ob diese nicht doch in einer Verwertungsgesellschaft sind“, erklärt Peter Hempel von der Gema. „Es geht nicht darum, dass die Künstler unter einem Pseudonym auftreten oder unter Creative Commons veröffentlichen und sich dazu entschließen, sich selbst um die Lizenzierung zu kümmern“.

Sollte die Gema recht bekommen, würde es bedeuten, dass „Creative Commons-Lizenzen in Deutschland bei anonymer und pseudonymer Veröffentlichung keine Gültigkeit hätten“, sieht Hufgard voraus. Doch er ist zuversichtlich: „Wir gehen davon aus, dass die Klage der Gema komplett abgewiesen wird. Das Gesetz erlaubt die Veröffentlichung unter Pseudonymen und die Gema selber hat Künstler als Mitglieder, die unter einem Pseudonym vertreten sind.“

Doch das passiert nur, wenn mitgeteilt wird, wer hinter den Pseudonymen steckt, denn „die Namen und Daten der Künstler behandeln wir streng vertraulich. Wir nehmen Datenschutz sehr sehr ernst, es geht lediglich um die Überprüfung“, konkretisiert Hempel.

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14 Kommentare

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  • P
    paulianer

    is doch schon der hammer das der gema chef alleine 320.000 im jahr verdient..noch fragen ?

  • O
    Odinus

    Die GEMA gehört in den Papierkorb der Geschichte, ebenso die Auskunfteien wie SCHUFA etc. Sie alle haben sich unter den bisherigen deutschen Regierungen verselbstständigt und sind aus dem Ruder gelaufen.

  • DS
    Dr. Schreck

    Ich kann's eigentlich nur wiederholen: Ich bin selbst Musiker, Veranstalter etc., und ich habe mit der GEMA bislang ausschließlich und absolut nur Ärger gehabt. Und ich weiß auch von Kollegen, die in der GEMA sind, mal 20 Mark (damals noch) verdient haben und mittlerweile wieder ausgetreten sind.

    Und für mich als Veranstalter meiner eigenen Konzerte ist die GEMA echt nur noch hinderlich.

     

    Eine Entlohnung dafür, dass mein "Produkt" Musik von anderen genutzt wird, ja, gerne. Aber von der GEMA belästigt und bestraft zu werden, weil ich nichts mit ihr zu tun haben will? Das ist schon zwielichtig und klingt nach Schutzgelderpressung.

     

    Naja, in 10.000 Jahren sind die auch weg...

     

    MfG, Dr. Schreck

  • F
    Fretboardminer

    Als (Jazz-) Musiker sehe ich es so:

     

    1) Die GEMAfia kümmert sich offen und unverholen vorrangig um das Wohlergehen der sog. "klassischen" Musik. Sie begründet das ideologisch mit einem "besonderen Schutzbedarf der ernsten, in der europäischen Musiktradition komponierten Musik bla bla bla". Wie die Musiker anderer Genres überleben sollen ist denen vollig wurscht und schnuppe, denn andere Genres sehen sie als Nettoeinzahler, als Geldquellen, als Melkkühe. Die GEMAfia geht nämlich grundsätzlich davon aus, das "U-Musiker" gigantische Vermögen umsetzen und davon einen Teil an die ach so armen Kollegen der arischen Musik (i.e. E-Musik) abgeben müssen. Konkret: für ein Konzert hier in D'Land bekomme ich von den ca 300 Euro, die der Veranstalter zahlt, so etwa 0,04 Euro von der GEMAfia ausgezahlt. Wenn ich im Ausland spiele MUSS die GEMAfia den gesamten Betrag an den Urheber weitergeben; dann kommen da tatsächlich 300 Euro bei mir an. In Deutzland kassiert die GEMAfia also bei jedem Konzert 299,04 Euronen "Schutzgeld". ... Und wundert sich über ihr schlechtes "Image"!??

     

     

    2) In der ganzen Urheberrechtsdiskussion wird viel zu wenig betont, dass von den 15 Euro für eine verkaufte CD lediglich maximal 1 Euro den Weg zum Urheber zurück findet. Und nachdem der das Finanzamt dann noch seine Steuer weggegriffen hat, bleiben gerademal 0,81 Euro übrig. Wenn die Kläger im Urheberrechtskrieg ihre "Schadenssummen" berechnen, addieren sie aber den vollen Kaufpreis, nicht diese Centbeträge. So kommen dann diese propagandaträchtigen Riesensummen zustande.

  • MW
    Mr. Wolf

    BITTE, HIER IST DIE ANLEITUNG ZUM ÄNDERN:

     

    "Wer gibt bei der GEMA den Ton an?

    Die GEMA hat die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins und besteht aus Komponisten, Textdichtern und Verlegern, die ihre Mitglieder sind. Mit anderen Worten: Die GEMA – das sind die Mitglieder selbst.

     

    Oberstes Organ ist die jährlich stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung. Nur die Mitgliederversammlung kann Änderungen der Satzung, des Verteilungsplans und des Berechtigungsvertrags beschließen.

     

    Zudem wählt dieses Gremium alle drei Jahre den Aufsichtsrat, dem – laut Satzung – sechs Komponisten, fünf Verleger und vier Textdichter angehören.

    Der Aufsichtsrat wiederum bestellt den Vorstand, der die laufenden Geschäfte der GEMA führt." https://www.gema.de/musikurheber/neu-hier/rund-um-die-mitgliedschaft/wer-gibt-bei-der-gema-den-ton-an.html

     

    1. ÜBERLEGEN, WAS MAN WIE BESSER MACHEN KANN. WIE SOLL EINE "GUTE" GEMA SEIN?

    2. AUFSCHREIBEN, PRÜFEN

    3. MITSTREITER FINDEN

    3. ALLE ZUR VOLLVERSAMMLUNG GEHEN, SATZUNG, VERTEILUNGSPLAN, BERECHTIGUNGSVERTRAG ÄNDERN.

    voilá

  • S
    Sören

    Ein schöner Artikel zur GEMA-Mafia ist hier

    http://de.indymedia.org/2012/06/331342.shtml

    zu finden.

  • R
    rolff

    Es wird Zeit, dass die GEMA auf das zurechtgestutzt wird, was sie ist: Ein e.V.

    Wie kann es sein, dass hier jegliche Kontrolle fehlt?

  • I
    Idont

    ...und dann beklagt sich die GEMA noch darüber das die Akzeptanz der 'jüngeren' Generationen gegenüber der GEMA bzw. gegenüber den Urhebern schwindet....

     

     

    Aber auf der anderen Seite den Menschen willkürliche Tarifreformen aufdrücken, eine der zwei drei Verwertungsgesellschaften auf der Welt sein die sich mit Youtube >> nicht einigen wollen

  • PP
    Petra Pan

    Es KÖNNTE bei dem Gehabe der GEMA der Eindruck entstehen, dass es sich bei der geforderten Preisgabe der Pseudonyme um schlichten Machterhalt dreht: Also dass die GEMA entscheiden möchte, was auf den Markt kommt und was nicht. Meines Wissens ist die GEMA während einer Diktatur gegründet worden. Der Gründergeist ist offenbar noch präsent. –> Siehe interne Struktur dieses ‚Vereins‘…

  • T
    TheMoD

    Die GEMA gehört abgewicklt!

     

    Was erdreistet sich dieser Verein eigentlich. Wenn jemand seine Werke unter einer CC-Lizenz veröffentlicht ist das sein gutes Recht!

     

    Ich stehe zwar auf der Seite der Urheber - aber wer seine Werke kostenfrei veröffentlicht, sollte dies auch tun (dürfen).

     

    Genau so ein Saftladen wie die GEZ, IHK etc. - Viel verlangen, nichts tun!

  • A
    aurorua

    GEMA und GEZ sind von der Politik und dem Gesetz gedeckte schamlose Abkassierer, ob ein Verbraucher die Angebotene Leistung nun in Anspruch nimmt oder nicht, zahlen muss er trotzdem. Ob man nun in einer Gaststätte allein des Durstes wegen ein Getränk konsumiert, muss man sich unter Umständen Musik anhören die man gar nicht mag und über den Getränkepreis auch noch dafür bezahlen.

    Ab 01.01.2013 muss jeder Haushalt Gebühren an die GEZ entrichten, unabhängig davon ober diese dümmliche Massenmanipulation der öffentlich rechtlichen in Anspruch genommen wird oder nicht. Das ist ungefähr so als würde der Kinobetreiber um die Ecke von jedem Haushalt im Umfeld Eintritt fordern unabhängig von einem tatsächlichen Kinobesuch.

    Solche Zustände sind weder einer Demokratie noch eines Rechtsstaats würdig.

    Aber abkassieren ist ja alles was noch zählt!

  • B
    blubb

    Das zeigt doch mal wieder den großen Widerspruch im System der Verwertungsgesellschaften: die Künstler möchten aus freien Stücken ihre Werke kostelos zur Vefügung stellen, dürfen es aber nicht, wenn sie bei der Gema gemeldet sind. Warum lässt man Künstler nicht selbst entscheiden, welche ihrer Stücke sie wie verwerten wollen? Diese Bevormundung zeigt: es geht der Gema nicht um die Künstler, es geht ums Prinzip und um das Geschäftsmodell an sich.

  • B
    Bachsau

    Welche Rechtsgrundlage hat die GEMA eigentlich? Ich kann doch auch nicht einfach eine Organisation aufmachen, und dann verlangen, dass sich alle bei mir melden, die nichts mit meiner Organisation zu tun haben wollen.

     

    Ist die GEMA das neue Einwohnermeldeamt oder was?

  • M
    Ma-Cell

    Es ist einfach nur noch armselig, was die GEMA treibt. Als wenn das Feuer nicht schon hoch genug brennt. Nein, jetzt erst recht noch Öl reingiessen.