Abschiebung nach Ungarn gestoppt: Kein sicherer Drittstaat
Ein Stuttgarter Gericht hat die Abschiebung eines Asysuchenden nach Ungarn gestoppt. Dort drohe ihm „unmenschliche oder erniedrigende Behandlung“.
STUTTGART dapd | Wegen des Risikos menschenunwürdiger Behandlung hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Abschiebung eines Asylsuchenden nach Ungarn untersagt.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass dem aus dem Iran stammenden Mann dort aufgrund „systemischer Mängel“ des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen die Gefahr einer „unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung“ drohe. Mit derselben Begründung hatte das Gericht bereits die Abschiebung einer staatenlosen palästinensischen Familie nach Italien abgelehnt.
Der Iraner war über Ungarn nach Deutschland eingereist und hatte hier einen Asylantrag gestellt. Nach der Dublin-II-Verordnung ist für jeden in der Europäischen Union eingereichten Asylantrag grundsätzlich nur ein Mitgliedsstaat zuständig. In diesem Fall ist es Ungarn. Daher sollte der Mann abgeschoben werden.
Nach Auffassung der Richter würde gegen den Iraner nach seiner Überstellung nach Ungarn aber ein Ausweisungsbescheid ergehen und er käme in Haft. Dort drohten ihm der Einsatz von Beruhigungsmitteln sowie körperliche Misshandlungen. Diese Maßnahmen stellten eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung dar.
Das Gericht stützte sich bei seinem Urteil nach eigenen Angaben auf einen Bericht von Pro Asyl aus dem Frühjahr 2012. Außerdem habe das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) bei Befragungen der Inhaftierten festgestellt, dass in Ungarn Misshandlungen durch Polizeikräfte in den Hafteinrichtungen an der Tagesordnung seien. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
Leser*innenkommentare
Hans
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Sehr schön. Gold. Die Watsche hat die ungarische Regierung verdient.
Aber traurigerweise werden die sich vielleicht sogar noch darüber freuen, da die ja eh auf einem nationalistischen Abschottungskurs sind.
bull
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Damit ist amtlich festgestellt das Ungarn nichts in der EU verloren hat.Bravo Hr.Orban gut gemacht.
karin bryant
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wenn Ungarn in der Tat kein sicherer Drittstaat ist mit derartigen Demokratie Misstaenden dann sollte es automatisch aus der EU ausgeschlossen werden.
P.Haller
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@martin
"Lobby Organisation der Asylindustrie"..
Ich habe schon viel Schwachsinn von dir gelesen, aber dass man Schwachsinn immer noch steigern kann, zeigt dein Kommentar.
Ansonsten ist es müssig sich mit deinen Auswürfen zu beschäftigen, ein Deutschkurs für Deutschländer wäre für dich aber trotzdem angebracht.
Im Namen der Bewegung
Gast
Das ist ein rein politisches Urteil. Solche Urteile sollten "im Namen der Partei", "im Namen der Bewegung" oder "im Namen der 70/80-Dogmen" statt "im Namen des Volkes" gesprochen werden. Das Volk hätte das Asylgesetz längst abgeschafft oder verändert. Stattdessen wird das Asylgesetz verwendet um das Volk zu verändern und die Demokratie zu manipulieren. Ungarn ist ein gutes Beispiel um zu sehen was passiert wenn man das Volk verarscht dieses aber eine Alternative zur Einheitspartei(en) bekommt. Seitdem kocht die Seele der Bewegung und deshalb solche Urteile.
T.V.
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Zyniker. In der Kaserne mit Ausgangssperre wird er bestimmt würdiger behandelt.
martin
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mh die Lobby Organisation der Asylindustrie stellt also fest das Ungarn kein sichers Drittland ist, und das UN Gremium verlässt sich auf die Aussage von Insassen die genau wissen das sie ausgewiesen werden.
mh.. wie bei den anderen europäischen verträgen werden die ständig gebrochen.... und immer mit richterlicher Billigung.. wozu brauchen wir verträge und richter wenn die richter die verträge mit fadenscheinigen begründungen zweifelhafter Ausagen brechen?