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"Und das können nur jene für nicht kritikwürdig halten, die in ihren eigenen unausgeleuchteten Winkeln bis heute finden, dass Homosexualität eben doch nicht normal sei."
Ich finde die (häufig zu lesende) Argumentation, Homosexualität sei "normal" und daher nicht zu ahnden, ungenau und missverständlich. Darum geht es nämlich m.E. nicht.
1. Zunächst ist "normal" im Sinne von "weitverbreitet" falsch: Nur eine kleine Minderheit der Menschen ist homosexuell. Normalität ist in diesem Sinne die Heterosexualität.
2. "normal" im Sinne von "angeboren" ist umstritten. Wissenschaftlich ist es noch nicht sicher bewiesen, ob Homosexualität immer angeboren ist oder durch Umwelt-/Erziehungeinflüsse entsteht usw.
3. "normal" sind auch Parkverstöße, Steuerhinterziehung usw. - dennoch kann dies Geld- oder sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen.
Die Argumentation, Homosexuelle nicht strafrechtlich zu verfolgen, sollte eine andere sein:
- Es entsteht anderen Menschen kein Schaden, wenn zwei sexuelle mündige Menschen auf ihre gewollte Art intim werden, gleich welchen Geschlechts.
- Der Staat sollte nicht in den Betten der Bürger herumschnüffeln
- Öffentliche Handlungen (Exihibitionismus) sind unabhängig davon bereits verboten
usw.
Aber "normal" ist wirklich ein sehr dehnbarer Begriff, der wenig als echtes Argument taugt.
"Möglich wurde die breite Unterstützung des Antrags im Bundesrat indes nur, weil die explizite Kritik am Bundesverfassungsgericht, das 1957 die strafrechtliche Verfolgung von Schwulen billigte, gestrichen wurde. Es gibt juristische Gründe für diese Entscheidung."
Dem kann ich nicht folgen. Der einzige Grund für diese jämmerliche Entscheidung des BVerfG ist eine damals noch gar nicht gefestigte Dogmatik zum Art. 2 I GG, welche noch das "Sittengesetz" als eigene Schranke aufzeigte.
Dass das BVerfG in diesem wirklich traurigen Urteil dann mit irgendwelchen rechtsvergleichenden und pseudo-geschichtlichen Auslegungsmethoden zu einer Konformität von § 175 StGB kommt ist ein Armutszeugnis. Kenne nur wenige Urteile des BVerfGs die so dumm und bescheuert sind.
Ein juristischer Grund liegt folglich definitiv nicht vor - eher ist dieses Urteil der Dummheit der gesamten herrschenden Rechtswissenschaft verschuldet, welche die Schranke des Art. 2 I GG definitiv falsch ausgelegt hat.
Was damals passiert ist ist eine Schande. Doch eine Junge Republik von schlappen 8 Jahren mit einer Verfassungsdogmatik die kaum älter ist wird nun mal nicht auf anhieb das Gesetz auf dem hohen Niveau auslegen können welches heute geleistet wird.
Die ganzen Schwulenhasser sind selber heimlich schwul. Ein echter Hetero freut sich doch über jeden Konkurrenten, der ausfällt! Und jeder andere Heteromann ist ja ein Konkurrent um die Gunst der Weibchen! Wahre Schürzenjäger wünschen sich also in eine Welt voller Homos, wo sie die große Auswahl an übriggebliebenen Frauen haben :-)
Wussten Sie, dass in der Bundesrepublik (ja, in der Bundesrepublik) jährlich über 100.000 Menschen verurteilt werden, nur weil sie Hanf ( lat. Cannabis ) konsumiert haben?
War Ihnen bekannt, dass in der Bundesrepublik jährlich über 1 Mrd. Euro für die Hanfrepression ausgeben werden?
Wenn Sie all das nicht gewusst haben, sind Sie nicht allein.
Hoffentlich schreibt die TAZ in 20 Jahren das gleiche über die BTMG Verfolgten!
Welcher wichtige Punkt wurde denn gestrichen, oder hab ich das in den vier Absätzen überlesen o.O
So etwas ließt man in 20 Jahren hoffentlich auch über die Verfolgten des BtMG!
Ein sehr guter Kommentar von Frau Pohl. Wenn die Mehrheit im Bundestag die Sache läßt wie sie ist , setzt sie sich dem Verdacht aus ,zu denken wie der Filbinger es 1935 sagte.
endlich!
und in 20 jahren schreibt die taz hoffentlich das gleiche über die btmg verfolgten!
Israels Premier Netanjahu zündelt, um an der Macht zu bleiben. Die Menschen in der Region, die Frieden wollen, drohen unter die Räder zu geraten.
Kommentar Rehabilitation von Schwulen: Ein Skandal wird besichtigt
Nach 1945 wurden 50.000 Männer in Deutschland wegen Homosexualität verurteilt. Endlich sollen sie rehabilitiert werden. Ein wichtiger Punkt wurde jedoch aus dem Antrag gestrichen.
Wussten Sie, dass in der Bundesrepublik (ja, in der Bundesrepublik) 50.000 Männer verurteilt wurden, nur weil sie schwul waren? Wussten sie, dass erst 1994 der berüchtigte Homo-Paragraf 175 aus dem Bürgerlichen Strafgesetzbuch gestrichen wurde?
War Ihnen bekannt, dass 2002 zwar alle Verurteilungen von Homosexuellen, die unter Naziherrschaft verurteilt wurden, aufgehoben wurden, aber alle in der Bundesrepublik Verurteilten weiter als vorbestraft gelten? Bis heute?
Wenn Sie all das nicht gewusst haben, sind Sie nicht allein. Mit diesem Teil der jüngeren deutschen Geschichte hat sich die breite Öffentlichkeit bislang kaum beschäftigt. Allein deshalb war die von Berlin und Hamburg eingebrachte Bundesratsinitiative, alle nach 1945 verurteilten Schwulen zu rehabilitieren, überfällig.
Es ist gut, dass der Bundesrat, inklusive der unionsregierten Länder, ihr zugestimmt hat. In der Vergangenheit hatten sich die Christdemokraten nicht mit Ruhm bekleckert. Der Nazi-Richter und CDU-Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Hans Filbinger, beispielsweise stimmte einst gegen eine solche Rehabilitierung. Kein Wunder, hatte er doch schon 1935 über Schwule als „Schädlinge am Volksganzen“ schwadroniert, die es „unschädlich“ zu machen gelte.
Möglich wurde die breite Unterstützung des Antrags im Bundesrat indes nur, weil die explizite Kritik am Bundesverfassungsgericht, das 1957 die strafrechtliche Verfolgung von Schwulen billigte, gestrichen wurde. Es gibt juristische Gründe für diese Entscheidung. Gesellschaftlich ist es mehr als geboten, auch und gerade das höchste bundesdeutsche Gericht harsch zu kritisieren. Denn es urteilte eindeutig gegen den Geist des Grundgesetzes. Und das können nur jene für nicht kritikwürdig halten, die in ihren eigenen unausgeleuchteten Winkeln bis heute finden, dass Homosexualität eben doch nicht normal sei.
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Kommentar von
Ines Pohl
Autorin
Ines Pohl (Jahrgang 1967) war von Juli 2009 bis Juni 2015 Chefredakteurin der taz. Bevor sie als politische Korrespondentin für die Mediengruppe Ippen in Berlin arbeitete, leitete sie das politische Ressort der Hessischen /Niedersächsischen Allgemeinen. 2004/2005 war sie als Stipendiatin der Nieman Foundation for Journalism für ein Jahr an der Harvard University. Im Dezember 2009 wurde ihr der Medienpreis „Newcomerin des Jahres“ vom Medium-Magazin verliehen. Seit 2010 ist Ines Pohl Mitglied im Kuratorium der NGO „Reporter ohne Grenzen“. Außerdem ist sie Herausgeberin der Bücher: " 50 einfache Dinge, die Sie tun können, um die Gesellschaft zu verändern" und "Schluss mit Lobbyismus! 50 einfache Fragen, auf die es nur eine Antwort gibt" (Westend-Verlag)
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Ines Pohl
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Ines Pohl (Jahrgang 1967) war von Juli 2009 bis Juni 2015 Chefredakteurin der taz. Bevor sie als politische Korrespondentin für die Mediengruppe Ippen in Berlin arbeitete, leitete sie das politische Ressort der Hessischen /Niedersächsischen Allgemeinen. 2004/2005 war sie als Stipendiatin der Nieman Foundation for Journalism für ein Jahr an der Harvard University. Im Dezember 2009 wurde ihr der Medienpreis „Newcomerin des Jahres“ vom Medium-Magazin verliehen. Seit 2010 ist Ines Pohl Mitglied im Kuratorium der NGO „Reporter ohne Grenzen“. Außerdem ist sie Herausgeberin der Bücher: " 50 einfache Dinge, die Sie tun können, um die Gesellschaft zu verändern" und "Schluss mit Lobbyismus! 50 einfache Fragen, auf die es nur eine Antwort gibt" (Westend-Verlag)