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Zwangsbehandlung in der PsychiatrieDas Dilemma der Ärzte

Eine UN-Konvention und Gerichtsurteile haben die Rechte psychisch Kranker gestärkt. Ärzte sind verunsichert, was sie jetzt noch dürfen.

Für Spritzen wird heute niemand mehr festgehalten Bild: dpa

BERLIN taz | Die berufstätige Akademikerin hatte ihren Mann in die Genitalien getreten und den Schreibtisch ihres Chefs umgeworfen. Schließlich landete sie in der psychiatrischen Universitätsklinik München. Medikamente lehnt sie in ihrem hocherregten Zustand ab. Vor 25 Jahren hätten wahrscheinlich zwei Pfleger die Frau auf einem Stuhl festgehalten, ein Arzt hätte eine Spritze gesetzt. Doch die Zeiten haben sich geändert.

„Solche Behandlungen wie früher gibt es heute nicht mehr“, sagt Peter Falkai, der den Fall schildert. Falkai ist Chef der psychiatrischen Universitätsklinik in München und Präsident der deutschen Psychiatergesellschaft DGPPN. Die hat am Donnerstag ein Memorandum vorgelegt, in dem sie „neue gesetzliche Regelungen“ fordert zur Frage, wie man denn nun medizinisch mit PatientInnen umgehen soll, die aufgrund von Wahnideen in eine Klinik gebracht wurden, sich selbst aber nicht als behandlungsbedürftig erachten.

Die Rechtsunsicherheit ist größer geworden, nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention und Gerichtsurteile die Selbstbestimmungsrechte Behinderter gestärkt haben. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes im Juni verbot Zwangsbehandlungen psychisch Erkrankter, die unter Betreuung stehen. Das Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG), das sich je nach Bundesland unterscheidet, gestattet Zwangsbehandlungen etwa in Nordrhein-Westfalen nur bei akuter Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Eingewiesenen oder dritter Personen, und das auch nur kurzzeitig.

Patientenrechte

Deutschland: Die Abschnitte der deutschen Landesgesetzgebungen, die die zwangsweise Behandlung psychisch Kranker regeln, sind nicht verfassungskonform. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Urteilen vom März und Oktober 2011 festgestellt. Zudem hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 20. Juni 2012 klargestellt, dass eine medizinisch indizierte Behandlung gegen den Willen eines Patienten nicht mehr zulässig ist - auch wenn er unter Betreuung steht.

UNO: Vor sechs Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Behindertenrechtskonvention verabschiedet, die 2009 auch von Deutschland ratifiziert wurde. Sie beinhaltet, dass Menschen wegen ihrer Behinderung per se keinem Zwang unterworfen werden dürfen.

Medizinische Ethik: Die Psychiater-Vereinigung DGPPN sieht einen Konflikt zwischen dem Respekt vor der Patientenautonomie und der ärztlichen Auffassung, zum Wohle des Patienten handeln zu müssen. (bd)

Falkai schilderte den Fall einer 52-jährigen Krankenschwester, die wegen einer akuten Psychose mit ausgeprägtem Verfolgungswahn in die Klinik kam. Die Patientin stimmte zwar dem Krankenhausaufenthalt zu, lehnte aber Neuroleptika wegen ihrer Vergiftungsängste ab. Schließlich wurde sie in ein Pflegeheim verlegt. Oftmals werden unbehandelte Patienten auch entlassen. Nicht selten landeten sie nach kurzer Zeit wieder in der Klinik, sagte Falkai.

Medikamente wie Neuroleptika haben allerdings starke Nebenwirkungen. Und auch wenn regelrechte Zwangsbehandlungen selten geworden sind, empfinden Patientenvertreter dennoch hohen Druck, die Medikamente zu akzeptieren. Ina Weber, Sprecherin des Bundesverbandes der Psychiatrie-Erfahrenen (BPE) und selbst ehemalige Klinikpatientin, erklärte im Gespräch mit der taz, oft würden eingewiesene PatientInnen auf den psychiatrischen Stationen „erpresst“, damit sie die Medikamente akzeptierten. „Mir schildern Anrufer Fälle, wo man den Leuten gesagt hat: Wenn ihr die Medikamente nicht nehmt, dann kriegt ihr keinen Ausgang, keine Gruppentherapie, keinen Sport oder könnt nicht bei der Musiktherapie mitmachen.“

Körperverletzung oder Hilfeleistung?

Der Patientenverband lehnt Zwangsbehandlungen aller Art ab. Weber verwies auf die Möglichkeit, eine Patientenverfügung zu erstellen, an die sich Psychiater im Ernstfall halten müssten. In dieser Verfügung könne man festlegen, dass man im Krisenfall bestimmte Medikamente nicht oder nur in einer bestimmten Dosierung wolle.

In Patientenforen, etwa dem „bipolar-forum“, sind die Meinungen allerdings geteilt. Dort tobt über die „Zwangsbehandlung“ ein Streit. Nicht wenige Patienten finden eine erzwungene Behandlung richtig, um etwa eine wahnhafte Phase medikamentös zu durchbrechen.

Falkai erklärte, die Ärzte befänden sich inzwischen in einem „Dilemma zwischen einer als Körperverletzung gewerteten Zwangsbehandlung und unterlassener Hilfeleistung“. Er forderte Gesetze für einen Maßnahmekatalog, mit dem man uneinsichtigen Patienten begegnen könne. „Dieser Katalog kann eine bestimmte Zahl von Gesprächen beinhalten, die Teilnahme an einer psychoedukativen Gruppe, dann kann man in einem zweiten Schritt die Gabe eines Schlafmittels vorschlagen und dann in einem dritten Schritt die Verabreichung von Neuroleptika“, meint der DGPPN-Präsident.

Laut Statistik kommen etwa 10 Prozent der jährlich über 1,2 Millionen Patienten in psychiatrischen Kliniken nicht freiwillig, sondern werden zwangseingewiesen. Von diesen Patienten, deren Unterbringung von einem Richter genehmigt worden sein muss, käme es bei 10 Prozent zu Zwangsbehandlungen, so der Psychiater.

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10 Kommentare

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  • Z
    Zorro

    Zwangsbehandlung: schrieb folgendes:

     

    „Solche Behandlungen wie früher gibt es heute nicht mehr“, sagt Peter Falkai, der den Fall schildert."

     

    Das kenne ich aber (auch aus Erzählungen) ganz anders, als es hier der von der taz hofierte Psychiater-Präsident Falkai darstellt.

    Vielleicht verlässt er immer den Raum, wenn seine Schläger-Pfleger "seine" "Patienten" zwangs-bearbeiten.

     

    .......ich habe Herrn Peter Falkai & seine Kollegen 2010 nicht nur 1x kennen gelernt. Ich kann dem was einige hier schreiben nur zustimmen.

     

    Ich kenne diese Herren nicht von Erzählungen, ich habe Sie LIVE erlebt.

    Das es eine freie Entscheidung des Patienten dort gibt ist Wunschdenken.

    Auch wenn der Patient sagt er nehme keine Psychopharmaka hat er diese später aber doch im Blut.

     

    Hinter verschlossenen Türen gelten eigene Gesetzte!!!

     

    Ich hatte 2010 alle Medikamente entsorgt, habe min. 5l Leitungswasser pro Tag getrunken damit die mir verabreichten Medikamente so schnell wie möglich meinen Körper wieder verlassen.

     

    Doch als ich mir nach meinem Aufenthalt die Krankenakte & Laborwerte kommen ließ musste ich feststellen, das ein ausreichender Medikamentenspiegel aufgebaut werden konnte. Wie war das möglich?

    Ich hatte doch alle Medikamente entsorgt...???

     

    Ob wir eine Gesetz zur Zwangsbehandlung oder eine Patientenverfügung

    haben spielt keine Rolle. Falkai & Kollegen haben Ihre eigenen Gesetze

    und Sie wenden Sie auch an.........

     

    Ich bin 51 Jahre, verh, 3 Kinder, Selbstständig.

     

    Falkai & Kollegen haben 1h auf mich eingeredet ich müsse mir die Spritze

    ZYPADHERA unbedingt geben lassen & alle 14 Tage eine weitere...das war im

    Febr. 2010. Ich habe diese Spritze mir 1x zur Entlassung geben lassen....& dann nie wieder....und das war auch gut so.

     

    Übrigens, eine Spritze kostet zwischen 500 & 700€....

     

    Ich habe die Klage gegen obige Ärzte eingereicht und dann schauen wir mal

    wie das ganze sich entwickelt.

     

    Demnächst könnt Ihr mehr über meinen Fall lesen unter psychiatrie.nebenwirkung.tod.de

     

    Liebe Grüße ZORRO

  • W
    Walter

    Hätte es in der Vergangenheit nicht schwere Missbräuche gegeben, wäre es nicht so dringend notwendig gewesen, die Rechte der Patienten zu stärken.

    Ich denke, dass die Abwendung akuter Gefahr die einzige Rechtfertigung für Zwangsbehandlung sein sollte. Aber da geht es angesicht des niedrigen moralischen Niveaus, das sich in vergangenen schweren Missbräuchen zeigt, schon wieder weiter. Die Zwangsbehandlung müsste angemessen und im (gemäß dem gesunden Menschenverstand) Interesse des Patienten sein.

  • G
    Gabi

    Das sit doch mal eine gute Neuigkeit. Es ist schön zu hören, dass die Verantwortung wächst. Man muss sich doch nur die DVD "Die Vermarktung erfundener Krankheiten " anschauen oder "Ein Milliardengeschäft" dann ist man schon sehr gut informiert um was es hier eigentlich geht, wer dahintersteckt und supergut dabei verdient wenn Leute für psychisch krank erklärt werden. WEer braucht schon Psychiater?

  • D
    DrogenSindDoof

    „Dilemma zwischen einer als Körperverletzung gewerteten Zwangsbehandlung und unterlassener Hilfeleistung“

    Bei den vielen unerwünschten Nebenwirkungen ist es eher ein Dilemma zwischen Körperverletzung und guten Einnahmen oder eben verminderten Verdienst.

  • Z
    Zingel

    Mit Menschenrechten verantwortlich umzugehen, ist immer schwieriger als den widerspenstigen Patienten umzuspritzen. Das war bisher für Falkai und seine Glaubensbrüder einfach und vom Gesetzgeber geschützte Menschenrechtsverletzung. Willkommen Herr Falkai in der Welt, in der man sich wie ein verantwortungsvoller Mensch verhält. Das braucht natürlich ein Umdenken, aber mit dem neuen Gesetzeszwang wird das vielleicht auch Herrn Falkai eine Möglichkeit eröffnen, mehr seinen Mitmenschen zu helfen als diese zu bestrafen und zu vergewaltigen.

  • P
    Psychiatrie-Erfahrene

    Es gibt keinen Grund und keine Situation, die eine medizinische Behandlung mit hochpotenten Medikamenten gegen den Willen eines Menschen und unter Zwang rechtfertigt. Es darf keine Unterscheidung in "Menschen mit Grundrechten" und "Menschen ohne Grundrechte" geben. Leider möchte die Ärzteschaft jedoch gerne so weiter machen, wie vor dem BGH-Urteil; mit "leicht handelbaren" Patienten und bitte noch Rechtssicherheit dass die dazu vom Arzt getroffenen "Maßnahmen" straf- und haftungsfrei bleiben.

    Und noch etwas zu den erwähnten Zahlen bzgl. Zwangsbehandlungen nach Einweisung mit richterlichem Beschluss. Wie ich aus eigener Erfahrung weiss, wurde bisher auch nicht unbedingt ein Richter hinzugezogen, wenn unter Anwendung von Gewalt (Festhalten, Fixieren) Neuroleptika gespritzt wurden. Vom Androhen von Gewalt und Freiheitsentzug will ich gar nicht reden... . Bei der jetzigen Rechtsprechung zu bleiben, bedeutet ja nicht, dass irgendgemandem, der meint davon zu profitieren, die medikamentöse Behandlung verweigert wird.

  • Z
    Zwangsbehandlung

    "Vor 25 Jahren hätten wahrscheinlich zwei Pfleger die Frau auf einem Stuhl festgehalten, ein Arzt hätte eine Spritze gesetzt. Doch die Zeiten haben sich geändert.

     

    „Solche Behandlungen wie früher gibt es heute nicht mehr“, sagt Peter Falkai, der den Fall schildert."

     

    Das kenne ich aber (auch aus Erzählungen) ganz anders, als es hier der von der taz hofierte Psychiater-Präsident Falkai darstellt.

    Vielleicht verlässt er immer den Raum, wenn seine Schläger-Pfleger "seine" "Patienten" zwangs-bearbeiten.

     

    Endlich Rechtssicherheit!

     

    "Die Rechtsunsicherheit ist größer geworden, nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention und Gerichtsurteile die Selbstbestimmungsrechte Behinderter gestärkt haben"

     

    NEIN. Das GEGENTEIL ist der Fall.

     

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener schreibt zu den höchstrichterlichen Beschüssen:

     

    "Endlich Rechtssicherheit

     

    Durch jeweils zwei Entscheidungen haben das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2011 und der Bundesgerichtshof (BGH) 2012 Rechtssicherheit geschaffen.

     

    Das BVerfG hat 63 Jahre dazu gebraucht, um festzustellen, dass es noch nie eine grundgesetzkonforme Regelung der psychiatrischen Zwangsbehandlung gab. ..."

    weiterlesen: http://www.die-bpe.de/

     

    --

     

    Danke übrigens, Frau Barbara Dribbusch, dass Sie zum ersten Mal die UN-BRK korrekt dargestellt haben:

    "UNO: Vor sechs Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Behindertenrechtskonvention verabschiedet, die 2009 auch von Deutschland ratifiziert wurde. Sie beinhaltet, dass Menschen wegen ihrer Behinderung per se keinem Zwang unterworfen werden dürfen."

     

    Zwangsbehandlung illegal! (selfexecutive)

    Zwangseinweisung illegal!

     

    Siehe:

    http://www.die-bpe.de/stellungnahme

     

    ---

     

    Für Alle, die sich lieber rechtzeitig schriftlich gegen psychiatrischen Zwang absichern wollen:

     

    Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!

    http://www.patverfue.de/

    PatVerfü - Die schlaue Patientenverfügung.

  • ER
    Endlich Rechtssicherheit

    Endlich Rechtssicherheit!

     

    Im Gegensatz zu der von den organisierten Psychiatern und vielen Richtern (Deutscher Richterbund) - die sich, ganz gegen die Gepflogenheiten der Gewaltenteilung, auf deren Seite der geschlagen haben - behaupteten Rechstunsicherheit, ist durch die Beschlüsse von BVerfG und BGH

    _ R e c h t s s i c h e r h e i t _ eingetreten.

    Eine Zwangsbehandlung ist nun rechtssicher nicht erlaubt!

    Sie _kann_ als Körperverletzung angezeigt werden.

     

    "Endlich Rechtssicherheit

     

    Durch jeweils zwei Entscheidungen haben das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2011 und der Bundesgerichtshof (BGH) 2012 Rechtssicherheit geschaffen.

     

    Das BVerfG hat 63 Jahre dazu gebraucht, um festzustellen, dass es noch nie eine grundgesetzkonforme Regelung der psychiatrischen Zwangsbehandlung gab. Das so lange nicht bemerkt zu haben, ist eine auch das Gericht selbst beschämende Feststellung, die gesichtswahrend verpackt werden musste. Deshalb hat das BVerfG die theoretische Erwägung in seinen Beschluss vom 23.3.2011 geschrieben, dass bei Einwilligungsunfähigen noch die Möglichkeit bestünde, dass der Gesetzgeber zur Wiederherstellung der Einwilligungsfähigkeit unter Erfüllung praktisch unerfüllbarer Voraussetzungen Zwangsbehandlung legalisieren könne. ..."

    Weiter hier:

    http://www.die-bpe.de/

     

    Und ... schau an, schau an:

    Die taz (Barbara Dribbusch) hat's endlich kapiert:

    "UNO: Vor sechs Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Behindertenrechtskonvention verabschiedet, die 2009 auch von Deutschland ratifiziert wurde. Sie beinhaltet, dass Menschen wegen ihrer Behinderung per se keinem Zwang unterworfen werden dürfen."

     

    Unverschämt ist allerdings die Bilduntersdhrift:

    "Für Spritzen wird heute niemand mehr festgehalten."

    Und die von Falkai übernommenen gewiss geschönten Zahlen für Zwangsbehandlungen, zu denen laut Bundesregierung überhaupt keine Zahlen vorliegen:

    10 % von 10 % von 1,2 Mio. ... dass ich nicht lache!

     

    Und wenn dem so sei, so wussten doch die "Patienten" genau, dass ihnen bei Weigerung der "Einnahme", die entsprechenden Drogen mit Gewalt verabreicht werden würden.

     

    Aus diesem Grund hat das BVerfG auch ausgeführt, dass auch die Androhung von Zwang Zwang ist und ein bloßes NEIN-Sagen und sich nicht körperlich Wehren auch eine Zwangbehandlung bedeuten kann.

  • R
    Ralph

    Schwierig. Irgendwo muß natürlich eine Grenze sein - aber wo? Einerseits sollten Patienten natürlich das Recht haben, Nein zu sagen... aber was, wenn der Patient nicht in der Lage ist, seine "echte" Meinung darzulegen? Sei es, weil er im Koma liegt; sei es, weil er gerade in diesem Moment unter Wahnvorstellungen leidet; sei es aus sonstwelchen anderen Gründen.

     

    Dies alles über einen Kamm zu scheren hieße, nicht mehr helfen zu können. Man müßte, diesen Gedanken fortführend, dann auch Lebensmüden und Selbstmördern das Recht einräumen, sich bzw. seinem Leben ein Ende zu setzen. Das wäre ja dann auch nach dem Willen des Patienten, nicht wahr?

     

    Nur, so ganz einfach geht es dann doch nicht - soll es auch gar nicht gehen. Irgendwann wacht man wieder aus dem Koma auf; irgendwann ist die Wahnvorstellung vorbei; irgendwann hat man sich wieder gefaßt und neuen Lebenswillen gefunden.

     

    Dann müßte es doch eigentlich Aufgabe der Medizin sein, dafür zu sorgen, daß es mit der Person zumindest bis dorthin weitergeht... oder nicht?

     

    Selbst wenn dies, in einem spezifischen Moment, gegen den in eben diesem Moment ausgedrückten Willen des Patienten entgegensteht... oder nicht?

  • L
    lowandorder

    Da schau her. Die taz entblödet sich nicht, einem Herrn Falkai erneut eine Bühne einzuräumen!(" Das wird kompliziert!")

    Der sich mit seiner Äußerung:

    "…Mit Glück sagt der Richter: Ich bin Jurist, sie sind der Arzt.…"

    (taz 18.07.2012 ) aber so was von ins Abseits gespielt hat.

    Denn der Richter, der solchenfalls als zuständiger Richter sagt " ich bin Jurist, sie sind der Arzt " macht sich strafbar und begeht eine schwere Dienstpflichtverletzung. Er hat sich vielmehr von Rechts wegen und darauf läuft letztlich die Entscheidung des BGH hinaus, ein eigenes Urteil zu bilden.

     

    Wie wohltuend demgegenüber Herr Bruno Steinacher in seinem Interview direkt daneben

    in der paper-taz.

    Danke.

    So geht das.

     

    Funktionäre sind manchmal so was von peinlich und lerntresistent;

    das geht echt auf keine Kuhhaut.