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Gemeinnützigkeit von OrganisationenKeine Sache des Verfassungsschutzes

Schwarz-Gelb wollte Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkennen, wenn sie im Verfassungsschutzbericht genannt werden. Nun nicht mehr.

Angst vor dem Schredder: Protest gegen die Regierungspläne. Bild: dapd

BERLIN taz | Über die Gemeinnützigkeit von Organisationen wird auch in Zukunft allein das Finanzamt entscheiden – und nicht der Verfassungsschutz. Eine entsprechende Änderung im Entwurf des Jahressteuergesetz 2013, die dies ermöglicht hätte, wurde zurückgenommen.

Darauf verständigten sich Finanzpolitiker der schwarz-gelben Koalition. Nach den Plänen der Regierung sollte den Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt werden, wenn sie in einen der Verfassungsschutzberichte der Länder oder des Bundes auch nur erwähnt werden.

Dagegen hätten sich Vereine und Organisationen nur wehren können, indem sie gegen den Verfassungsschutzbericht vorgehen. Der geplante Entwurf des Gesetzes hatte für Widerstand gesorgt. An die Gemeinnützigkeit der Vereine sind erhebliche Steuervorteile geknüpft. Jutta Sundermann vom Attac-Koordinierungskreis ist mit der Entscheidung der Koalition zufrieden: „Wir sind glücklich darüber, dass unser Protest so kurzfristig Ergebnisse gezeigt hat, hier knallen gerade die Sektkorken.“

Der Grund für die Wende ist weniger das Mitleid der Regierungsfraktionen mit als extremistisch eingestuften Organisationen, als eine pragmatische Sachentscheidung. Denn Juristen hatten schon länger über eine unzulässige Rechtswegverkürzung verklagt. Im Ergebnis hätten betroffene Organisationen zunächst gegen die Erwähnungen im Verfassungsschutzbericht vorgehen müssen.

Das sieht auch Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD, als den Hauptgrund an: „Auch der Verfassungsschutz macht Fehler. Es dürfen deshalb nicht automatisch rechtliche Folgen geschaffen werden, nur weil eine Organisation aufgeführt ist“, sagte Binding der taz.

Auch bei der Union, die die Änderung forciert hatte, ist man plötzlich dieser Ansicht. „Der Rechtsschutz wäre zu stark verkürzt worden, ohne dass bereits festgestanden hätte, ob diese Organisationen wirklich verfassungsfeindlich sind“, so Klaus-Peter Flosbach, finanzpolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Man wolle darauf hinwirken, dass die Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern einheitlicher und deutlicher ausgestaltet werden, so Flosbach weiter.

Die Kritik daran wird in einem Bericht zum Gesetzentwurf formuliert. Für die Organisationen bleibt mit der Entscheidung alles beim Alten. Wird ihre Gemeinnützigkeit aberkannt, können sie den normalen Rechtsweg gegen die Entscheidung der Finanzämter beschreiten.

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