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Scheidung und UnterhaltskampfAbsurde Aufrechnungen

Altehen und die entgangenen Jobchancen: Bei der Bemessung von Unterhalt nach der Scheidung soll die Ehedauer wieder wichtiger werden.

Früher war alles besser - heute geht es doch immer nur ums Geld! Bild: cakei / photocase.com

Schon der Begriff im Gesetz zeigt das ganze Elend. Wer als langjährige Ehefrau und Mutter (oder auch Vater) geschieden wird und wegen der Familienphase nicht mehr so richtig Tritt fasst in der Erwerbswelt, muss die erlittenen „ehebedingten Nachteile“ nachweisen – die schuld sind an den geminderten Verdienstchancen.

Nur dann, wenn das Gericht einen Verzicht auf Jobchancen rückblickend anerkennt, besteht Aussicht auf nachehelichen Unterhalt vom Ex, der dem Lebensstandard vor der Scheidung in etwa entspricht und nicht nur dem Mindestbedarf.

Seit der Unterhaltsrechtsreform aus dem Jahre 2008 schrieben daher hunderte von getrennten Ehefrauen (und auch einige betreuende Männer) auf, was aus ihnen alles hätte Tolles werden können, wenn sie nur nicht die Ehe mit diesem Partner eingegangen wären und keine Kinder großgezogen hätten.

Professorin! Abteilungsleiterin im Kaufhaus! Gebietsleiterin bei der Versicherung! Die Zielgruppe ist nicht klein: Knapp 23.000 Scheidungen von Ehen, die 25 Jahre und älter waren, zählten die Statistiker im vergangenen Jahr.

Gab es da nicht mal was?

Die Gretchenfrage in der Fahndung nach ehelich bedingten Nachteilen lautet: Gab es da nicht mal ein hochdotiertes Jobangebot, das frau ausschlug, damals, als die Kinder noch klein waren? Würde sie damit nicht heute ein paar tausend Euro im Monat verdienen?

Würde sie nicht, entgegnet in der Regel der Exmann vor dem Scheidungsrichter: Alles Humbug! Meine Frau hätte es niemals zur Abteilungsleiterin oder zu sonst was gebracht, sie wäre immer Verkäuferin geblieben oder Teilzeitassistentin, Kinder hin oder her. Ausgeruht hat sie sich auf meinem Geld!

Wahrscheinlich gibt es ab 2013 weniger von diesen Schlachten, denn ein Änderungsantrag zu den existierenden Scheidungsgesetzen aus der CDU/CSU-Fraktion sieht eine Klarstellung vor. Danach soll die Ehedauer als eigenständiges Bemessungskriterium für den nachehelichen Unterhalt und dessen unbefristete Gewährung in das Gesetz aufgenommen werden. Bisher ist die Ehedauer im Paragrafen 1578b im BGB ein eher nebensächliches Kriterium.

Künftig soll es heißen, bei der Herabsetzung des Unterhalts auf den reinen Bedarf unabhängig vom Lebensstandard in der Ehe sei zu berücksichtigen, inwieweit eine „Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe unbillig wäre“. Wie lang genau man verheiratet sein muss, um Anspruch auf den Lebensstandard vor der Scheidung zu haben, lässt das Gesetz offen. Die Änderung solle in der kommenden Woche verabschiedet werden, hieß es bei der CDU/CSU-Fraktion.

Die Kinder als „Nachteil“

„Die neue Klarstellung ist gut und entspricht den Forderungen des Juristinnenbundes“, sagt Angela Nake, Familienrechtsanwältin und Mitglied im Deutschen Juristinnenbund. Es sei bisher immer sehr schwierig gewesen, wenn Frauen vor dem Scheidungsrichter ihre „ehebedingten Nachteile“ durch die häuslichen Arbeiten und die Betreuung der Kinder hätten auflisten müssen. „Das ist doch auch schlimm für die Kinder, so was dann zu lesen“, schildert Nake. Zudem sei die Beweisführung hart.

In der jüngsten Vergangenheit hatte es Urteile örtlicher Gerichte gegeben, in denen noch weit über 50-jährigen Exfrauen gut verdienender Männer nach langer Ehedauer der Unterhalt zeitlich befristet oder gekürzt wurde, weil diese Frauen nicht beweisen konnten, dass sie durch die Ehe langfristig berufliche Nachteile erlitten. Dies geschah, obwohl die Frauen auf dem Arbeitsmarkt nur Minijobs fanden.

Die Gesetzeserweiterung zur Unterhaltsbemessung ändert allerdings nichts daran, dass eine eventuell vorhandene zweite Frau mit zu betreuendem kleinem Kind den Unterhaltsanspruch der ersten Partnerin schmälert, wenn der Mann kein Höchstverdiener ist. Auch gilt weiterhin die „Erwerbsobliegenheit“ – das heißt, die Geschiedene muss nach wie vor versuchen, so weit wie möglich ihr eigenes Geld zu verdienen.

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15 Kommentare

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  • B
    brummbär

    19 Jahre gearbeitet und gezahlt um meiner Frau und den Kindern ein gutes Leben zu ermöglichen. Risiken eingegangen und verloren. Meiner Frau mit dem verdienten Geld eine Existenz aufgebaut. Nach 19 Jahren betrogen worden. Die Kinder destabilisiert, mit den Folgen der Risiken alleine gelassen. Heute alleinerziehender Vater, momentan ohne Einkommen. Heute verurteilt, jeden Monat über 1.000,- € meiner gut verdienenden Noch-Ehefrau zu zahlen. Selbstverständlich stehe ich für alle Kosten für meine Kinder, für deren Erziehung und Wohlergehen alleine in der Verantwortung.

     

    Leider hat sich gar nichts geändert. Männer sind die Starken und verdienen das Geld, Frauen die Schwachen. Das es vielleicht nicht so ist, ist in der Rechtsprechung der Bundesrepublk Deutschland nicht vorgesehen.

     

    Es gibt Gründe warum Männer statistisch früher sterben als Frauen und warum wir schleichend eine Gesellschaft ohne Väter sind.

  • P
    Peter

    Die nach einer Scheidung entstehende Notwendigkeit von 2 Haushalten sowie der Verlust des Ehegattensplitting verursachen mehr Kosten und höhere Steuern. Da ist es wohl zwangsläufig, dass der Lebensstandard für beide Ex-Eheleute nicht mehr so sein kann wie vorher. Wieso sollte also der Frau der Standard garantiert werden? In einer Ehe ohne Kinder besteht auch kein Anlass die Hausfrau weiter zu alimentieren. Sie erbringt ihrerseits ja auch die Hausfrauenleistung nicht mehr für den Mann. In einer Ehe mit Kindern erfolgt der Ausgleich über den Kindesunterhalt. Einer betreut die Kinder. Der andere bezahlt für die Kinder. Wenn ein Ehepartner wegen gemeinsamer Kinder nach gemeinsamer Entscheidung beruflich zurücksteckt, kann ein Ausgleich dafür durch Ehevertrag geregelt werden. Zur Zeit ist es ja so, dass auch bei gemeinsamer Entscheidung für Kinder und ein Doppelverdiener Familienmodell nach der Geburt die Frau alleine entscheiden kann doch lieber das Hausfrauenmodell zu wollen und nicht zu arbeiten und der Mann muss das dann als ehebedingten Nachteil bezahlen. Warum eigentlich? Sonst gilt doch auch überall wer entscheidet muss für die Kosten aufkommen.

  • R
    runzbart

    jahrhundertelang hat man auf dem franzosen, dem russen, dem engländer rumgehackt und krieg geführt. dabei war die menschheit soo lang schief gewickelt und nicht der franzos ist der erbfeind, sondern die frau/der mann zuhaus. nun gibt es die völkerverständigung, also hacken männer auf frauen und frauen auf männern rum.

    aber immerhin geht das ganze ohne blutvergiessen über die bühne, zumindest in den meisten fällen. das nennt man dann wohl zivilisatorischen fortschritt.

  • BV
    Betroffener Vater

    @Michi Hartmann

    Wenn man Ihrer Argumentation folgt, dann müsste der brav zahlende Altehemann im Rahmen der "nachelichen Solidarität" bei traditioneller Hausfrauenehe weiterhin unbeschränkt und unbefristet Anspruch auf Haushaltsltsleistungen aller Art seitens der Ex-Frau haben(Wäsche waschen, kochen, bügeln, Einkaufen gehen, etc). Er hat es ja während der Ehe ja nicht gelernt, weil die Rollen ja verteilt waren und er nur arbeiten gegangen ist um für die das Familienaufkommen zu sorgen und im Alter im es zwecks Überlastung wohl kaum noch zugemutet werden kann, daß er es lernt ;-)

    Das Problem mit der "nachelichen Solidarität" ist, dass sie sehr einseitig als finazielle Transferleistung von Ex-Mann auf Ex-Frau dargelegt wird. Wenn man den Gedanken einen Schritt weiterfolgt, wie oben geschen, sieht wie absurd die ganze Argumentation ist.

    Wenn man sich auf sogenannte Hausfrauenehe einlässt dann profizieren beide davon. Es kann nicht sein dass nach Scheitern der Ehe, aus welchen Gründen auch immer, der eine den Lebensstandard behalten darf auf Kosten des anderen.

     

    Ich gebe Ihnen Recht dass beim Thema Kinder beide Partner gleichermassen in die Pflicht genommen werden müssen. Dazu würde aber auch gehören, dass man den Vater auch lässt und nicht den Ex-Frauen grundlose Umzüge im Rahmen des Rechts auf Freiheit von mehreren 100km in Eilverfahren erlaubt und das einzige was dem Ex-Mann bleibt ist für die liebe Ex-Frau zu zahlen und jedes zweite Wochenende 1000km auf deutschen Autobahnen verbringt, um paar Stunden mit seinen kindern verbringen zu dürfen.

     

    Das ist nämlich auch die Realität des deutschen Scheidungs-und Sorgerechts.

  • MH
    Michi Hartmann

    Toll, frau soll also die Bedienstete ihres Mannes machen und später ist diese ganze Arbeit Dreck wert ... dass Haushalt und Kindererziehung Arbeit ist und somit der Unterhalt gerechtfertigt, dass das verdient ist, erkennt keine Sau an. Das kommt nämlich noch zur Aufgabe einer eigenen Karriere dazu! Nicht nur verpasste Chancen, sondern auch einen Sack voll geleisteter Arbeit und dafür auch eine halbe Rente so wie der Mann sie für seine geleistete Arbeit bekommt!

    Wenn Männer nicht bereit sind, ihren Frauen dafür den gerechten Anteil des finanziellen Einkommens zu geben, sollten sie tatsächlich nicht heiraten und sich sterilisieren lassen. Oder sie müssen eben damit leben, dass, wenn sie ihre Gene weitergeben wollen, dieses mit einer Menge Arbeit oder Kosten verbunden ist. Oder Jungs, lasst euch klonen und seht zu, wie ihr klarkommt. Aber hört endlich mal auf, den weiblichen Anteil für umme haben zu wollen und dann noch auf den Frauen rumzuhacken, ihr Herren Kommentatoren vor mir. Ihr kommt auch nicht aus der Konservendose!

  • P
    Paul

    Ähm Lisa, du vergisst, dass das immer die individuelle Entscheidung ist, zu Hause zu bleiben.

    Sollte jemand sich gezwungen fühlen, ist das strafrechtlich relevant, sollte bei dieser Erörterung aber keine Rolle spielen.

    Genauso könnte der Mann argumentieren, dass wenn er Single geblieben wäre er einen Höheren Posten erhalten hätte, weil die Frau ihn nicht immer "gezwungen" hätte um 7 zu hause zu sein.

    aber auch das ist nicht richtig. Wer sich auf eine Beziehung einlässt, muss immer zurück stecken.

    Wer merkt, dass er/sie unter der Beziehung leidet, sollte das frühzeitig ansprechen und frühzeitig Konsequenzen ziehen.

     

    Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied.

     

    doch wenn man sich dafür entscheidet Kinder zu bekommen, und will die Betreuung nicht dem Man überlassen, dann ist das die eigene Entscheidung.

    Wenn der Mann die Betreuung nicht übernehmen will, dann sollte man sich überlegen, ob man dann überhaupt Kinder möchte.

  • WM
    weg mit der Ehe

    Lisa hat Recht. Herdprämie etc.

     

    Wie sieht die Kinderbetreuung heute aus und wie sieht sie seit Jahrzehnten aus?

     

    Von mir aus muß kein einziger Mann heiraten. Ein Segen für die Frauen.

     

    Dann kommen die Frauen hoffentlich auf die Idee und setzen ihre Interessen durch, lassen sich nicht durch Hochzeiten und anderen Blablabla verarschen.

  • SR
    Sabine R.

    Als verheiratete Frau, Mutter und Berufstätige kann ich den ganzen Rummel nicht verstehen.

    Wenn ich die Ehe als Versorgungseinrichtung sehe, bin ich eh falsch gewickelt.

    Niemand kann eine Frau heute noch zwingen, ihren Job aufzugeben.

    Zugegeben schmälern Kinder die Karrierechancen, doch arbeiten um sich die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit zu bewahren ist auf jeden Fall möglich. So führt man nämlich eine PARTNERSCHAFT und kein Abhängigkeitsverhältnis.

    Manche sollten wirklich langsam aus dem Dritte-Reich-Mutter-Herd-Bild rauswachsen!

    Oder die Konsequenzen tragen ohne zu lamentieren.

  • R
    ReVolte

    @Lisa

     

    Ich, Mann 45 jahre alt, habe nie geheiratet, um genau diesen klassischen weiblichen Vorwürfen und Ansprüchen - um nicht zu sagen Manipulationen - in Endlosschleife zu entgehen. Und wie sich zeigt, meiden inzwischen aus gleichem Grund immer mehr Männer die Ehe. Was nicht heißt, dass Mann dennoch einen Großteil der Zeche zahlt, um seine Kinder nicht zu verlieren.

  • T
    thilo

    "Nur dann, wenn das Gericht einen Verzicht auf Jobchancen rückblickend anerkennt, besteht Aussicht auf nachehelichen Unterhalt vom Ex, der dem Lebensstandard vor der Scheidung in etwa entspricht und nicht nur dem Mindestbedarf." Für die Frau. Der Lebensstandard des Mannes, der das Ganze finanzieren darf, ist dabei bekanntlich völlig gleichgültig. Und trotzdem zicken die Frauen hier noch herum und fühlen sich, was auch sonst, benachteiligt. Ihr armen Opfer... Fehlt bloß noch das Gejammer darüber, daß Männer nicht mehr heiraten wollen. Ja, warum wohl?

  • J
    Jörg

    Dann möchte ich bitte auch wieder das Verschuldensprinzip zurück. Ich wurde von meiner Frau betrogen und dann geschieden und dann riss sie sich auch noch das von mir verdiente Geld unter den Nagel. Traurig und höchstgradig unfair!

  • H
    Horsti

    Kann mir jemand sagen warum ich als Mann überhaupt noch eine Familie gründen soll, wenn ich damit als jemand gelte welcher der Partnerin einen Schaden zufüge für den ich ggf. bis ans Lebensende zahlen soll?

  • P
    PeterWolf

    Warum wollen Frauen heiraten und warum sollten Männer das machen?

    Oder umgekehrt.

    Für die Kinder ist ein Trauschein völlig belanglos.

  • KN
    Karl Napp

    Warum muss eine Frau ihren Job aufgeben, wenn sie heiratet? Ist wohl so von B-zeitung, Bravo und den Kuttenträgern vogegeben. Wenn's dann mit der Ehe nicht klappt, dann wird Frau krank. Laß den Alten doch zahlen bis er schwarz wird! Die halbe Rente auch im Sack - kein schlechter Deal. Kein Wunder, dass die jüngeren Männer die Ehe scheuen wie der Teufel das Weihwasser. - Die sehen ja bei ihren Eltern, was beim heiraten herauskommt.

  • L
    Lisa

    Das sind Gesetze im Interesse der Männer.

     

    Die alte Ehefrau kann leicht gegen eine neue Ehefrau ausgetauscht werden und findet dann meist keine andere Arbeit als ein von Rot-Grün im großen Stil in Deutschland etabliertes Minijob - Arbeitsverhältnis, von dem bekanntlich kein Mensch leben kann.

     

    Eine eventuell vorhandene zweite Frau mit zu betreuendem kleinem Kind schmälert den Unterhaltsanspruch der ersten Partnerin.

     

    Durch die fehlende Staatliche flächendeckende Kinderbetreuung fliegen Frauen aus ihren Jobs raus, wenn sie Kinder kriegen.

     

    Später, nach 3 Jahren, sind sie dann die Doofen, weil sie nicht mehr reinkommen in den Arbeitsmarkt.

     

    Aber auch Frauen, die keine Kinder kriegen, sind auf dem Arbeitsmarkt stark benachteiligt gegenüber Männern.

     

    Z.B. erhalten Frauen weitaus öfter nur befristete Arbeitsverträge, als Männer. Wenn sie überhaupt einen Arbeitsvertrag erhalten, denn die Mehrheit der Arbeitslosen sind Frauen.

     

    Die fallen dann dank der Hartz-IV-Gesetze von SPD und Grünen nach einem Jahr in die Armut, aus der sie kaum je wieder heraus kommen.

     

    Darum sollte sich mal Frau Kappert ( von der taz) gemeinsam mit der von ihr so geschätzten Frau von der Leyen kümmern. (Siehe ihren seltsamen Kommentar zu Alice Schwarzers 70. Geburtstag).

     

    Dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden und aus Hartz-Iv kaum je wieder herauskommen, besonders auch, wenn sie alleinerziehend sind, gehört nämlich auch zur fehlenden ökonomischen Gleichstellung von Frauen in Deutschland.