Umweltschützer setzen sich durch: Kohlekraftwerk auf dem Trockenen
Anlage in Moorburg darf kaum Kühlwasser aus der Elbe entnehmen. Oberverwaltungsgericht gibt einer Klage des BUND statt.
Der Energiekonzern Vattenfall darf sein Kohlekraftwerk Moorburg nur in sehr geringem Umfang mit Elbewasser kühlen. Das hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Montag auf Klage des Hamburger Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) entschieden. „Das ist ein großer Tag für den Gewässerschutz an der Tideelbe“, freut sich BUND-Chef Manfred Braasch.
Der BUND hatte dagegen geklagt, dass Vattenfall zur Kühlung des Kohlemeilers pro Sekunde 64 Kubikmeter Elbwasser entnehmen und das erwärmte Abwasser wieder einleiten darf. Das hätte nach Ansicht der Naturschützer „die Fischfauna geschädigt, Kleinstorganismen in großem Umfang abgetötet und die Sauerstoffsituation in der Tideelbe weiter verschärft“.
Allerdings darf Vattenfall nach dem Spruch des OVG auf einen im Bau befindlichen Hybridkühlturm zurückgreifen und somit das Kraftwerk mit einer Kreislaufkühlung betreiben, bei der der Elbe nur sehr wenig Wasser entnommen wird. „Das Kohlekraftwerk Moorburg bleibt weiterhin mit dem Klimaschutz unvereinbar, aber zumindest der Gewässerschutz ist entscheidend vorangekommen“, kommentiert Braasch.
Ein Hybrid-Kühlturm ist niedriger als die gängigen Kühltürme und gibt nach Angaben von Vattenfall auch fast keine Dampfschwaden ab. Der Energiekonzern baut ihn für die Tage, an denen das Elbwasser schon zu warm ist und dessen Sauerstoffgehalt unter einen für Fische gefährlichen Wert sinkt. Der Kühlturm entnimmt der Elbe pro Sekunde nur einen Kubikmeter Wasser statt 64 Kubikmeter wie die jetzt verbotene Durchlaufkühlung. Statt die Elbe aufzuheizen, gibt das Kraftwerk auf diese Weise seine Überschusswärme an die Luft ab.
Umweltschützer hatten deshalb gefordert, das Kraftwerk dürfe nur mit dem Kühlturm betrieben werden. Vattenfall lehnt das ab, weil der Turm den Wirkungsgrad des Kraftwerks von 46,5 auf 45 Prozent senkt.
Das jetzige Urteil bezieht sich auf die wasserrechtliche Genehmigung zum Kraftwerksbetrieb, die Vattenfall vom Senat erteilt worden ist. Das Gericht hat eine Revision zugelassen, die der Senat beantragen müsste. Wie der Senat sich verhalten wird, ist offen. „Wir müssen abwarten, wie das Gericht seine Entscheidung begründen wird“, sagt Kerstin Graupner von der Umweltbehörde. Die Begründung wird in einigen Wochen erwartet.
Barbara Meyer-Buckow von Vattenfall verweist ebenfalls auf die ausstehende Begründung. Im übrigen sei ja nur die Durchlaufkühlung untersagt worden. „Das Kraftwerk wird im nächsten Jahr ans Netz gehen“, kündigte sie an.
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