Kommentar zur Datensammelwut des Bremer Taxi-Rufs: Unzulässige Totalkontrolle
Die Überwachungsmaßnahmen des Bremer Taxi-Rufs zielen auf die umfassende Kontrolle der Angestellten. Sie könnten nur die Spitze eines Eisbergs sein.
Da hat sich der Taxi-Ruf Bremen aber gründlich verfahren. Bewegungsprofile, Pausenzeitmessung, heimliche Gesprächsüberwachung – das zusammen heißt Totalüberwachung der Fahrer, Eingriffe aber auch in die geschützten Persönlichkeitsrechte der Kunden. Gesetzlich zulässig ist eine solche Rundum-Ausspioniererei keinesfalls, die komplett fehlende Sensibilität des Bremer Taxi-Rufs gegenüber jedem Datenschutz aber macht die Überwachungsmaßnahmen zum Skandal. Unklar ist noch: Sind die Datenschutzverstöße ein bedauerlicher Einzelfall oder gar gängige Praxis im Gewerbe?
Es grenzt an Dummdreistigkeit, wenn die Taxi-Unternehmer ihre Datensammelwut mit besserem Kundenservice begründen, so als hätten sie die Routenkontrolle nur deshalb installiert, um vergesslichen Fahrgästen zu verspäteten Quittungen und im Taxi vergessenem Eigentum zu verhelfen. Es geht hier um nichts anderes als um die Überwachung der Angestellten. Dass der Fahrgast, der keine Gesprächsaufzeichnung wolle, ja auflegen und damit aufs Taxi verzichten könne, belegt eindrucksvoll, wie weit es mit der Kundenfreundlichkeit her ist.
Klar ist: Nun sind die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder gefragt, das Ausmaß der Überwachungspraxis zu ermitteln und solchen Methoden den Riegel vorzuschieben. Die Spitze des Eisbergs ist freigelegt. Nun geht es darum, den Berg zum Schmelzen zu bringen.
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