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das die normale Polizei da nun auch noch mitmischen kann, finde ich absurd. Dann kann Jagd auf Leute eröffnet werden die irgenwie in irgendein Raster passen.
Und, dann kann auch jeder Polizist dein Privatleben durchforsten, ja, ja die Demokratie geht immer mehr flöten, wir werden wie in Amerika ein Überwachunsstaat.
Diskutiert man am Telefon über bestimmte Sachen, benutzt das Wort Terror, oder Bombe dann haben die einen schon am Wickel obwohl man damit rein gar nichts zu tun haben will? Kann ein deutscher Bürger dann überhaupt noch normale Gespräche führen ohne verfolgt oder ausspioniert zu werden ?
@ broxx
Geh doch rüber
Terroristen aller Farben (rot, braun, grün) wollen nur eins, Angst und Schrecken verbreiten, diese muss die gesamte Wucht des Gesetzes treffen. Leider gibt es in Deutschland eine politische Richtung die Terroristen nach Farbe unterscheidet, rote Terroristen sind für diese gute Terroristen, grüne Terroristen sind ebenfalls nichts anders als Kämpfer gegen den Imperialismus und damit im grunde gute Terroristen. Solange die deutsche Linke Terroristen der ehemaligen RAF bis heute feiert, und islamische Terrorgruppen wie die Hamas offen unterstützt, kann man das pazifistische geseire von Links nicht glauben. Und wenn es was Gott behüte zu einem echten schweren Terroranschlag in Deutschland kommen sollte, wird die Linke vieleicht endlich aufwachen, allein mir fehlt der Glaube, der untergang des Sozialismus hat sie ja auch nicht aus ihren Träumerreien erweckt.
Dumme Idee! Gerade ein Ausnahmezustand ermöglicht härtere Befragung und ein konsequentes Vorgehen der Sicherheitskräfte. Wir denken immer noch zu gutmenschlich bei Terror! Terror ist Krieg im eigenen Land und sollte daher auch so behandelt werden.
CDU und CSU ziehen mit Friedrich Merz als Spitzenkandidat in den Bundestagswahlkampf 2025. Das gab CSU-Chef Markus Söder am Dienstag bekannt.
Kommentar Antiterrordatei: Kein Krieg gegen den Terror
Terrorangriffe sollten kein Ausnahmezustand sein. Dieser Gedanke ist wichtig, falls es in Deutschland zu einem größeren Anschlag kommen sollte.
Sogar die härtesten Innenminister werden dem Credo der Verfassungsrichter zustimmen Bild: ap
Terrorangriffe dürfen „nicht als Krieg oder als Ausnahmezustand“ verstanden werden, in dem rechtsstaatliche Regeln außer Kraft treten. Vielmehr handelt es sich um Straftaten, die „mit den Mitteln des Rechtsstaats“ zu bekämpfen sind. Dieser Gedanke thront über dem aktuellen Karlsruher Urteil zur Antiterrordatei und wird noch lange zitiert werden.
Damit reagiert das Bundesverfassungsgericht vor allem auf die Lage in den USA, wo die Terrorismusbekämpfung schon lange als „War on Terror“ geführt wird und man Terrorverdächtige als „feindliche Kämpfer“ ohne viele Grundrechte behandelt.
Dagegen dürften bei uns wohl sogar die härtesten Innenminister dem Credo der Verfassungsrichter zustimmen. Dennoch ist es wichtig, einen derartigen Gedanken als Verfassungsrecht festzuschreiben, damit alle im Ernstfall daran erinnert werden – falls es in Deutschland zu einem größeren Anschlag kommen sollte.
Der zweite wichtige Ertrag des Karlsruher Urteils ist die erstmalige Benennung eines „informationellen Trennungsprinzips“ zwischen Polizei und Geheimdiensten. Damit wurden die Hürden für den Informationsaustausch deutlich hochgesetzt, auch wenn er wie erwartet nicht völlig verboten wurde.
„Analyse“ hilft kaum
In der Begründung steht allerdings Erstaunliches: Die Polizei ermittele grundsätzlich offen und der Verfassungsschutz berate vor allem die Politik. Wo leben die Richter denn? Bei der Terrorbekämpfung ermittelt die Polizei in aller Regel geheim und der Verfassungsschutz versucht, Gefahren schon im Vorfeld zu erkennen.
Und nach dem Desaster der NSU-Ermittlungen führt daran auch in Zukunft kein Weg vorbei. Das Verhältnis von Polizei und Verfassungsschutz muss zwar neu definiert werden. Die weltfremde Karlsruher „Analyse“ hilft dabei aber kaum.
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Schwerpunkt Überwachung
Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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