Kommentar zur Piraten-Klage: Berliner Piraten erleiden Schiffbruch
Die Geschäftsordnung des Parlaments verstoße gegen die Landesverfassung, fand die Oppositions-Partei und klagte. Die Richter schüttelten nur den Kopf. Kein Wunder.
V or dem Verfassungsgerichtshof sind die Piraten mit ihrer teilweise skurrilen Klage auf ganzer Linie gescheitert: Die Richter urteilten, dass die Geschäftsordnung des Parlaments nicht gegen die Landesverfassung verstößt. Die 15 Piraten-Abgeordneten erweckten mit ihrer Klage allerdings auch den Eindruck, als würde es ihnen dabei mehr um theoretische Grundsatzfragen als um echte Probleme in dieser Stadt gehen.
Ein Beispiel: Die Piraten störten sich daran, dass ein Antrag nur gemeinsam von mindestens sieben Abgeordneten ins Parlament eingebracht werden darf. Sie fanden, dies verletzte die Rechte des einzelnen Abgeordneten – dieser müsse auch allein einen Antrag einbringen dürfen. Die Frage mag interessant für Geschäftsordnungsnerds sein. Aber nicht für die Realität. Denn wenn ein Abgeordneter nicht einmal sechs andere Abgeordnete findet, die seinen Antrag unterstützen, dann findet der Antrag am Ende ohnehin keine Mehrheit im Plenum, sondern führt nur zu mehr Selbstbeschäftigung im Parlament.
Kopfschütteln der Richter
Ebenso war auch die Brisanz der Postfrage kaum zu erkennen. Die Piraten sahen ihre Rechte als Abgeordnete auch deshalb verletzt, weil die Poststelle des Abgeordnetenhauses ihnen ihre Briefe nicht direkt zustellt, sondern über die Fraktion verteilen lässt. Bei den Verfassungsrichtern lösten die Piraten damit schon während der mündlichen Verhandlung Kopfschütteln, Fassungslosigkeit und ironische Kommentare aus. Die Idee mit der Klage ging für die Piraten insgesamt ziemlich nach hinten los.
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