Tempelhof: Nicht jede Unterschrift zählt

Das Ergebnis des Volksbegehrens liegt am Dienstag vor – doch über die Auszählung wird gestritten.

Was kommt: Freies Feld oder Pläne? Bild: dpa

Trotz der Debatte um möglicherweise ungültige Unterschriften für das Tempelhofer Feld will die Landesabstimmungsleiterin nicht neu auszählen lassen. „Dafür müsste erst mal jemand klagen“, sagte am Montag eine Mitarbeiterin ihrer Behörde. Das sei bislang nicht der Fall. Wie geplant soll daher am heutigen Dienstagvormittag die Zahl der gültigen Unterschriften bekannt gegeben werden.

Die Initiative „100 Prozent Tempelhofer Feld“, die jegliche Bebauung des ehemaligen Flugfeldes verhindern will, hatte 233.000 Stimmen abgegeben. Damit es zu einem Volksentscheid kommt, müssen davon mindestens 174.000 gültig sein. Vergangene Woche war bekannt geworden, dass Bezirksämter Unterschriften auch dann durchwinkten, wenn beispielsweise das Geburtsdatum fehlte. Einige Stadträte bezweifelten daraufhin die Echtheit der Stimmen.

Im Berliner Abstimmungsgesetz ist eigentlich klar geregelt, welche Angaben für eine gültige Unterschrift vorliegen müssen: Das sind neben dem Vor- und Zunamen auch der Geburtstag, die Anschrift und der Tag, an dem unterschrieben wurde. Allerdings steht dort auch: „Bei unvollständigen Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht zweifelsfrei erkennen lassen, gilt die Unterschrift als ungültig.“

Hier setzt die Landesabstimmungsleiterin an. Im Umkehrschluss heiße das: Eine Unterschrift sei als gültig anzuerkennen, wenn jemand trotz einer fehlenden Angabe zweifelsfrei zu identifizieren sei, erklärt ihre Mitarbeiterin. Deshalb habe man die Bezirksämter angewiesen, „wohlwollend“ zu prüfen.

Dieses Vorgehen sorgte beim Senat für Irritationen. „Es kann nicht sein, dass bei der Kontrolle der Unterschriften unterschiedliche Verfahren angewendet werden“, sagte der Regierende Bürgermeister, Klaus Wowereit (SPD), am Freitag. Der Landessprecher von Mehr Demokratie, Oliver Wiedmann, sagte am Montag: „Aus unserer Sicht braucht es schon das Geburtsdatum, weil man sonst einfach das Telefonbuch abschreiben kann.“

Die Initiatoren des Volksbegehrens juckt die Debatte wenig. „Wir haben die Unterschriften mit fehlenden Angaben sowieso nicht in die 233.000 eingerechnet“, erklärte ein Sprecher. Sollte es doch zu einer Neuauszählung kommen, hätte die Initiative ein anderes Problem: Das Verfahren würde sich verzögern. Ein Entscheid zur Europawahl am 25. Mai wäre dann nicht zu schaffen, heißt es von der Landesabstimmungsleiterin.

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