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Ein Album nur aus SamplesCopyright – Copyleft

Das Album des dänischen DJ-Duos Den Sorte Skoles besteht nur aus Samples. Doch, ganz gleich welcher Länge, jedes bedarf einer Genehmigung.

Lauten aus Nahost wechseln sich ab mit afrikanischem Chorgesang, ein türkischer Beat wird mit einer Funk-Gitarre verschnitten. Bild: dpa

Eine Idee, die eine Debatte auslösen sollte. „Lektion III“, die jüngste Produktion des dänischen DJ- und Produzentenduos Den Sorte Skole, hat nicht nur eine künstlerische, sondern auch eine rechtliche Dimension.

Darum geht es: Martin Højland und Simon Dokkedal, die sich Den Skorte Sole (Die schwarze Schule) nennen, haben ein Album produziert, das in seinen anderthalb Stunden Laufzeit ausschließlich aus Samples besteht. 10.000 an der Zahl, aus 250 Originalsongs der verschiedensten Epochen und Weltgegenden herrührend. Was die künstlerische Qualität betrifft, ist „Lektion III“ eine welthaltige Musik-Montage geworden. Sie dürfte all denjenigen zusagen, die disparate Musiken gebündelt und geremixt im Zusammenhang hören wollen.

Lauten aus Nahost wechseln sich ab mit afrikanischem Chorgesang, ein türkischer Beat wird mit einer Funk-Gitarre verschnitten. Interessierte können nachlesen, was woher kommt: Im 41-seitigen PDF-Booklet sind alle gesampelten Werke und Künstler von DAF bis Fela Kuti aufgeführt.

Die Spuren sind sorgfältig übereinandergelegt, das Album fließt fast zu harmonisch dahin – Den Sorte Skole haben aus 250 Quellen ein völlig neues Werk geschaffen. Neu ist das nicht: Die Technik reinen Samplings kennt man etwa von den US-Aktivisten Negativland. Rechtliche Fragen aber gestalten sich komplizierter.

Kraftwerk gegen Setlur

Das dänische Duo hat die Samples ohne Genehmigung verwendet. Ihr Album wird nicht verkauft, sondern als Download (und Stream) verschenkt – das heißt, spenden darf man schon. Streng genommen ist der Download illegal – dafür aber müssten sich wohl Den Sorte Skole verantworten. Die Lizenzierung wollte das Duo laut Auskunft mit dem Weltverband der Phonoindustrie (IFPI) pauschal regeln. Vergeblich. In Deutschland gab es Ende 2012 ein das Musiksampling betreffendes Urteil des Bundesgerichtshofs. Kraftwerk gewann damals gegen Sabrina Setlur, die ein zweisekündiges Sample der Band benutzt hatte.

Das Album

Den Sorte Skole: „Lektion III“ (www.densorteskole.net)

Jedes Sample, ganz gleich welcher Länge, bedarf einer Genehmigung. Bei „Lektion III“ handelt es sich um eine Kopplung mit längeren Ausschnitten. Das Einholen aller Copyrights – Track by Track – hätte das Projekt verhindert. In einem Interview mit dem Blog Nothing but hope and passion fordern Den Sorte Skole eine pauschale Abgabe und das verpflichtende Registrieren von Samples. Es ist wert, Lizenzierungsfragen und deren Vereinfachung am Beispiel des dänischen Duos zu diskutieren.

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6 Kommentare

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  • E
    Electrolab

    Bei dem Sampling-Thema sollte man einen Aspekt nicht ganz vergessen:

     

    Kohle, Asche, Moneten - Geld!

     

    Skorte Sole bieten ihr Werk umsonst an - fein!

     

    Sabrina Setlur und Moses Pelham hingegen, haben mit ihrer zusammengesampelten Musik richtig Kohle abgegriffen!

     

    Da finde ich es nur fair, wenn man den beteiligten Klangschöpfern den verdienten "Künstler-Credit" gibt und sie darüber hinaus auch monetär partizipieren läßt.

     

    Und kaum eine Band ist so oft gesampelt, kopiert und plagiert worden wie Kraftwerk - ego: eine Einigung mit ihnen ist offenbar durchaus möglich.

  • G
    gast123

    Besomders Kraftwerk hat in den 90gern nach fast verlorenem Ruhm den Samples in diversen Hip-Hop Stuecken ordentlich gewonnen!

  • G
    gast

    Neben dem kommerziellen Aspekt des Copyright/Urheberrechts gibt es auch einen künstlerischen. Wenn Verstösse gegen eine Pauschale erlaubt werden, finden sich Künstler in unfreiwilligen Kollaborationen wieder, denen sie nie zugestimmt hätten. Dagegen wäre dann selbst die Raubkopie ein Kavaliersdelikt, denn die wahrt immerhin die Integrität des Werkes.

  • M
    Michael

    Man kann halt auf unterschiedliche Arten und Weisen an so en Problem wie Copyright herangehen. Das war jetzt die extreme Variante um einfach mal alle vor den Kopf zu stoßen. Statt dessen hätte man auch was eigenes produzieren können (vorausgesetzt man besitzt das nötige Talent) und es unter einer passenden Lizenz veröffentlichen können. So wäre der (ich nenn's mal) "Open" Community etwas gegeben worden, anstatt nur der "Closed" Community was zu nehmen.

     

    Ich hab' das Album nicht gehört und werd's auch nicht, ich finde aber dass die Aktion einfach nur platt ist und man sich damit in die Medien hochlabern lassen kann. Funktioniert ja offenbar, denn andere Bands, die ihre Musik verschenken, stehen nicht in der taz.

    • R
      Residuum
      @Michael:

      So einfach ist es nicht, insbesondere wenn man sich mit der Geschichte des Hip Hop beschäftigt: Dort war Sampling schon von Anfang an ein wichtiger Teil der Musikproduktion. Schon bevor Sampler auf den Markt kamen, war Scratching ein wichtiger Teil (höre z.B. Grandmaster Flash on the Wheels of Steel)

       

      Insbesondere bezieht sich der Titel des Albums (wie auch schon Lektion I und II) auf Double Dee und Steinski (http://en.wikipedia.org/wiki/Double_Dee_and_Steinski)

    • CG
      Cooler Groove!
      @Michael:

      Kommen Sie aus der Vergangenheit?!?