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Geschiedene Mütter und VäterKoalition will Unterhalt neu regeln

Mütter und Väter müssen fast den gleichen Kindesunterhalt zahlen – egal wie viel Zeit sie mit dem Kind verbringen. Union und SPD möchten das ändern.

Väter, die einen großen Teil der Erziehung übernehmen, sollen künftig auch weniger Unterhalt zahlen müssen. Bild: ap

BERLIN taz | Familien- und Rechtsexperten von SPD und Union im Bundestag wollen getrennten Vätern beim Thema Unterhalt helfen. Bisher müssen unterhaltspflichtige Elternteile fast den vollen Kindesunterhalt zahlen, auch wenn sie viel Zeit mit dem Kind verbringen und dabei auch mehr Geld ausgeben, etwa für das Zimmer, Kleidung, Medizin oder Freizeitaktivitäten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte einem Vater, der 400 Euro im Monat ausgab, nur einen Rabatt beim Unterhalt von 18 Euro gewährt. Sowohl der Verband der Familienrichter als auch das Bundesforum Männer hatten in der taz Nachbesserungsbedarf angemeldet.

„Die Berichterstattung der taz trifft tatsächlich einen wunden Punkt“, erklärt Burkhard Lischka, der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag. „Die moderne Gesellschaft entwickelt andere, neue Formen des Zusammenlebens, die wir beobachten und die rechtliche Lage gegebenenfalls anpassen müssen. Das betrifft auch das Unterhaltsrecht.“ Aktuell berieten Rechts- und Familienpolitiker über den Sachverhalt, so Lischka.

Auch der familienpolitische Sprecher der Union, Marcus Weinberg, setzt sich für eine Veränderung ein: „Wenn der umgangsberechtigte Elternteil die Betreuung zu einem Großteil mit übernimmt, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass dies gegebenenfalls auch zu einer Veränderung seiner Barunterhaltspflicht führt.“

Logik des Gerichts

Das Justizministerium verweist darauf, dass die Entscheidung des BGH einer gewissen Logik folgt: Der BGH habe die 400 Euro Ausgaben für den Nachwuchs einfach vom verfügbaren Einkommen des Vaters abgezogen, was bewirkte, das er in der Düsseldorfer Tabelle, die eine Richtschnur für Unterhaltszahlungen ist, etwas niedriger eingestuft wurde. Die Folge: 18 Euro weniger Unterhalt.

Genau diese Logik stellen die Väter infrage. Die Aufwendungen sollten nicht mit dem Gehalt, sondern mit der Unterhaltszahlung verrechnet werden, schließlich handele es sich um Unterhaltsleistungen. „So kann man es nicht sehen“, sagt der familienpolitische Sprecher der Linken, Jörn Wunderlich, der „dringenden Änderungsbedarf“ sieht.

Seines Erachtens muss Paragraf 1606 des Bürgerlichen Gesetzbuches geändert werden. Darin wird im Moment noch davon ausgegangen, dass ein Elternteil das Kind betreut und der andere Unterhalt zahlt. Ein Anachronismus, findet Wunderlich.

Allerdings: Die FrauenpolitikerInnen seiner Fraktion sind dagegen. Sie befürchten eine Schmälerung der ohnehin geringen Unterhaltsleistungen. So meint die frauenpolitische Sprecherin der Linken, im Bundestag, Cornelia Möhring: „Finanzielle Leistungen, die ein Vater während der Betreuungszeiten aufwendet, können nicht lebensblind gegen den gesetzlichen Unterhalt gegengerechnet werden, weil der Unterhalt eben keine Vollversorgung kindlicher Bedürfnisse darstellt. Wenn wir dies trotzdem anstreben, blenden wir damit wesentliche Ungleichheitsstrukturen zwischen den Geschlechtern völlig aus.“ So sei nicht eingerechnet, dass Mütter oft nur Teilzeit arbeiten könnten.

Unterhaltsrecht müsse komplett überarbeitet werden

Der Barunterhalt von Unterhaltspflichtigen ist tatsächlich nicht üppig. Vom Einkommen dürfen 1.000 Euro selbst behalten werden. Die Unterhaltssumme wird mit dem halben Kindergeld verrechnet. So kommt es bei einem Geringverdiener etwa zu Beträgen zwischen 200 und 300 Euro. Das deckt normalerweise gerade mal die Miete für das Kinderzimmer ab.

Deshalb meinen die Grünen auch, dass man das Unterhaltsrecht in seiner Gänze noch einmal diskutieren müsse. „Das neue Unterhaltsrecht von 2008 ist auch noch nicht der Weisheit letzter Schluss“, sagt Franziska Brantner von den Grünen.

Nach dieser Novelle bekommen Mütter keinen nachehelichen Unterhalt mehr, wenn das jüngste Kind drei Jahre alt ist. Sie sind deshalb oft gefordert, Vollzeit zu arbeiten, obwohl die Kinder noch klein sind und sie die einzige Bezugsperson im Haushalt sind. „Ungleichgewichte gibt es in beide Richtungen“, meint Brantner. Im Herbst planen die Grünen eine Anhörung dazu.

Vom Justizministerium ist fürs Erste nichts zu erwarten: „Wir meinen, dass die Rechtsprechung auf die neue Lage bereits reagiert“, sagt Sprecherin Baer-Henny. Die Urteile des BGH würden „beobachtet“.

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53 Kommentare

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  • Ich bin immer wieder überrascht, wie sehr über Mütterrechte geschimpft wird.

     

    Fakt ist, dass in der Regel die Mütter die Hauptverantwortung tragen und zwar nicht weil sie Glucken sind, sondern weil Väter nicht bereit sind, die beruflichen Einschränkungen die mit dem Aufziehen eines Kindes verbunden sind in Kauf zu nehmen. Insbesondere nicht, so lange es keine neue Partnerin gibt.

     

    Ich stelle nicht in Frage, dass Väter ihre Kinder lieben und sehr gerne Zeit mit ihnen verbringen aber häufig (natürlich nicht immer!!!!) entscheidet sich Mann doch lieber für Karriere als für das Kind und ist eigentlich sehr froh, dass die Mutter einen Großteil der Betreuung übernimmt.

     

    Alleinerziehend zu sein heisst nicht nur emotional sondern auch finanziell Herausforderungen zu bewältigen, die auch sehr gut verdienenden Frauen zum Verhängnis werden können.

     

    Worüber nämlich nicht gesprochen wird, sind Organisationskosten, die plötzlich anfallen, da der Parter nicht mehr im Haus ist (Babysitter, längere Autofahrten zu Großeltern, die jetzt häufiger betreuen müssen)

     

    Dazu kommen finanzielle Einbußen, da der bis zur Trennung gut verlaufende Karriereweg plötzlich stark ins Wanken kommt.

     

    Ich bin mir nicht sicher ob es richtig ist diese Kosten über den Unterhalt aufzufangen, denn viele Frauen wollen nicht auf das Geld des Expartners angewiesen sein. Vielmehr sollten wir gemeinsam dafür sorgen, dass Alleinerziehende weiterhin ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können und so finanziell weitestgehend unabhängig sind. Um das zu schaffen müssen bessere und flexiblere Kinderbetreuungsmöglichkeiten geschaffen werden.

     

    Ein Wandel in den Unternehmen hin zu mehr Qualität an Stelle von Quantität würde übrigens nicht nur alleinerziehenden Müttern und Vätern zu Gute kommen.

  • Ich habe ein Kind und bekomme nur 109 € an Unterhalt für ihm. Es sit dritte Kind von meinem Ex. Wenn für die ersten zweit Kindern alles abzieht dann bekommt mein nichts. mein Sohn hat sein Vater seit einem Jahr sein Vater nicht gesehen, weil seine Neue ihm es vebittet. Also muss ich mit diesen 109 € klar kommen. Ich arbeite und der Kleiner ist bis 14 30 im Kindergarten. Also muss Ich auch das Essen im Kindergarten bezahlen. Dazu kommt noch Sportverein, Musikschule, Kleidung, Freizeitaktivitäten, Fahrten zur Fruhföderung, Ergotherapie, Turnen, Schwimmen, Ärzte, usw. Meine Frage kommt eine von denen ,die diese Änderung sich ausgedacht haben mit 109 € + Kindergeld klar?

  • Hallo zusammen. Habe alles gelesen, aber in Größen und Ganzem glaube ich nicht, dass es was ändert. Nach meiner Meinung nach soll das Gesetz im Grund geändert werden. Mit diesem Gesetz wird keine Besserung entstehen, sondern neue Streitereien zwischen Männer und Exfrauen. Die Exfrauen werden die Kinder noch mehr gegen den Vater aufhetzen. Und wie soll das mit dem Betreuungsgeld funktionieren? Gut, der Vater holt die Kinder alle 14 Tage zu sich und dann muss der Vater wieder nachweisen, dass er mit den Kindern was macht? Dadurch werden die Mütter zu dieser Rechenschaft nicht bezogen. Und wie sieht es dann mit Zweitfamilien, die müssen weiter leiden oder wie? Es müssen noch weitere Änderungen stattfinden. Meine persönliche Meinung.

  • @ANAMOLIE:

    Ich habe sehr großen Respekt vor Ihrer Einstellung!

    Leider sehen zu viele Frauen hierzulande die Dinge anders als Sie (von der Gesetzgebung ganz zu schweigen).

    Es entspricht zwar heutzutage sehr häufig der Wahrheit, dass die geschiedenen Väter sich um die Kinder kümmern möchten, die geschiedenen Mütter dies aber nicht wollen und sogar gezielt und mit allen Mitteln verhindern wollen. Das Wohl der Kinder steht bei diesen Müttern nicht an erster Stelle.

  • Weiter: Am WE ist die Mutter mit dem Einkauf und Verkauf von Kindersachen beschäftigt, etikettiert für Flohmärkte, backt noch einen Kuchen, stellt sich hinter einen Stand, wäscht Wäscheberge, um dem Vater wieder die Tasche fürs Kind zu packen usw. Wie soll man da an den Aufbau einer neuen Familie denken? Ich habe oft den Eindruck, dass die Spaßseite, die reine Lust- und Freizeitseite auf Seiten des Vaters liegt, während man selbst Putzfrau, Finanzmanager, Sekretärin und Erinnerungsmelder sowie Planer für Ferienbetreuung, Kämpfen um einen Hortplatz, Platz im Schwimmkurs zu später Stunde usw. ist. Zum Schwimmkurs gehen tut dann der Vater, mit selbstverständlich von der Mutter vollständig gepackter Schwimmtasche, denn leider muss Mama arbeiten gehen...und danach der im Schwimmbad vergessenen Badehose hinterherlaufen...es mag auch Väter geben, die auch in dieser Hinsicht mehr übernehmen, ich treffe sie selten.

    • 6G
      64977 (Profil gelöscht)
      @Katrin :

      ach wat herrlich ich habe ja auch in den weiteren 2 wochen bei der arbeit nur spaß bis ich alle 14 tage für ein we meine kinder sehen kann.es zerbricht mir wirklich das herz das sie als frau nicht nur auf dem sofa liegen können

  • Hmmm....der zahlungspflichtige Vater kann sich keine neue Frau bzw. Familie leisten? Was ist mit der Mutter? Diese verbringt mehr Zeit mit Kind und hat in der Regel noch weniger Geld, u.a. wegen kindbedingter Teilzeitstelle.

  • Und wo wird berücksichtigt, was die Mutter von ihrer oft Teilzeitstelle fürs Kind ZUSÄTZLICH zum Kindesunterhalt fürs Kind ausgibt? Die Teilzeittätigkeit erfolgt in der Regel auch nicht, weil sie faul ist, sondern weil sie die Bedürfnisse des Kindes sieht und auch nach den Leitlinien eine Überbelastung durch Doppelbelastung der Mutter bzw. des betreuenden Elternteils zu vermeiden ist. Berücksichtigt werden sollten zukünftig auch die erheblichen Einbußen in der Rente durch kindbedingte Teilzeittätigkeit. Und wer sagt, dass man, wenn das Kind entsprechend alt ist, direkt wieder eine volle Stelle findet? Nicht für jede Berufsgruppen ist der Stellenmarkt entsprechend gut. Warum muss der andere Elternteil z.B. für die kindbedingten Gehalts- und Renteneinbußen nicht grundsätzlich einen hälftigen Ausgleich schaffen, so dass die Verluste nicht nur auf Seiten der Mutter bzw. des betreuenden Elternteils liegen? Das Verwöhnprogramm erfolgt oft durch die Väter, wo das Kind nicht überwiegend lebt. Mütter würden sich gerne diese Dinge auch mal mit ihren Kindern leisten können. Während die Mutter auf dem Flohmarkt einkaufen geht, steht beim Vater nur neu Gekauftes. Und das soll dann noch vom Unterhalt abgezogen werden??? Zum Glück sehen das offenbar nicht alle Politiker so. Da kann ja schnell der komplette Unterhalt fürs Kind vom Zahlungspflichtigen selbst ausgegeben werden und dann muss er gar keinen Unterhalt mehr zahlen. Das dürfte jeder hinkriegen.

  • „Sowohl der Verband der Familienrichter als auch das Bundesforum Männer hatten in der taz Nachbesserungsbedarf angemeldet.“

    Waren es nicht die verbündeten Familienrichter, die sich gegen eine automatische gemeinsame elterliche Sorge aussprachen? Das Eine lässt sich nicht ohne das Andere realisieren.

    Auch äußerte sich nicht das Bundesforum Männer, sondern eine Einzelperson, nämlich Hans-Georg Nelles. Der, wie auch das BuFoMä insgesamt, bislang zu weiteren dringenden reformbedürftigen Positionen, wie z.B. § 1615l BGB, auch nach direkter Ansprache schweigt.

     

    „Der Barunterhalt von Unterhaltspflichtigen ist tatsächlich nicht üppig. Vom Einkommen dürfen 1.000 Euro selbst behalten werden. Die Unterhaltssumme wird mit dem halben Kindergeld verrechnet. So kommt es bei einem Geringverdiener etwa zu Beträgen zwischen 200 und 300 Euro. Das deckt normalerweise gerade mal die Miete für das Kinderzimmer ab.“

     

    Demselben Pflichtigen wird gesagt (Leitlinien der OLGe), dass eine Warmmiete i.H.v. 360€ im Selbstbehalt enthalten sind. In Hamburg und gemäß Mietspiegel kommt der vermeintliche Unterhaltsverweigerer derzeit und rein rechnerisch, selten angeboten, auf ca. 36m², Altbau, in sog. „normaler Wohnlage“.

     

    „Nach dieser Novelle bekommen Mütter keinen nachehelichen Unterhalt mehr, wenn das jüngste Kind drei Jahre alt ist. Sie sind deshalb oft gefordert, Vollzeit zu arbeiten, obwohl die Kinder noch klein sind und sie die einzige Bezugsperson im Haushalt sind.“

     

    Weder steht das so im BGB, noch in den Unterhaltrechtlichen Leitlinien der OLGe (Punkt 17), noch ist das höchstrichterliche Rechtsprechung. Mutti erhält Betreuungsunterhalt zugesprochen, weil die nach Schulschluss den Jüngsten von Dreien (19, 17, 14) auf dem platten Land zum Sportverein kutschieren MUSS (BGH XII ZR 65/10).

    • @Ralph Steinfeldt:

      Wird denn in der DD Tabelle für den Kindesunterhalt der Mietspiegel berücksichtigt?

  • Kinder gehen uns alle an! Die Gesellschaft profitiert von ihnen und ist auf sie angewiesen. Warum dann sollen -bei Minderjährigen Kindern sogar privilegierte- Unterhaltspflichten einseitig auf Väter abgewälzt werden mit der Folge, dass Mutter Staat zusätzlich kostenintensive Mangelfälle in nicht unerheblicher Anzahl produziert. Auch Trennungsväter wollen sich überwiegend an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen. Ein gemeinsames Sorgerecht und ein paritätisches Umgangswechsel sind die Voraussetzungen dafür. Dann entstehen erst gar keine Unterhaltsansprüche! Solange man mir diese Rechte vorenthält zahle ich auch keinen Cent Unterhalt. Basta!

  • "Zum Beispiel ein Grundeinkommen für Kinder, das man generieren könnte aus der Abschaffung eines Ehegattensplittings oder

    einem abgeschafften Kinderfreibetrag, der sowieso nur den Besserverdienenden nützt."

     

    Genau das wäre die Lösung für alle Beteiligten: Vater, Mutter, Kind und Staat!

     

    Dennoch bleibt die Frage, ob Papa die Hälfte davon für Eis und andere Freizeitvergnügen verpulvern darf (das sind nämlich meist die Kosten für's Kind bei ihm) oder ob auch mal mit bedacht wird, dass Kinder im Alltag noch anderes (nicht so attraktives) benötigen. Auch die angeblichen Kleiderkosten für Kinder beim zweiten Elternteil sind mehr als sinnlos und unverschämt. Die Eltern (meist die Väter) müssten nur mal lernen, ordentlich zu packen und zu waschen und auch immer an alles zu denken. Die Trennungskinder brauchen keinen zweiten gefüllten Kleiderschrank!

     

    Ich vermute mal, dass dann bei neuem, "gerechterem" Unterhalt die Kinder dann mit Papa in Urlaub fahren und sonstige Spaßausgaben haben und bei Mama der Schulranzen, die Unterhosen und das selbst geschmierte Schulbrot finanziert werden.

    • @Hanne:

      "Dennoch bleibt die Frage, ob Papa die Hälfte davon für Eis und andere Freizeitvergnügen verpulvern darf"

       

      Das ist die Annahme, die im Gro von vom 14-Tage Papa auf die Väter mit erhöhter Betreuungszeit von Ihnen einfach übertragen wird. Ist die Betreuungszeit erhöht, greift schon haushaltlich Ihre Behauptung nicht.

       

      Mir ist aus dem meinem Umfeld bekannt, dass ein Vater, der die Kinder 40/ 60 betreut, mit den Kindern in der Freizeit Mensch- ärgere-dich-nicht und ähnliches "unternimmt", weil´s fürs Kino einfach nicht reicht. Er hält mit Erfindungsreichtum dagegen, weil das, was Sie dem Vater zurechnen, von der Mutter aufgeboten wird.

      Der Mann arbeitet als Lagerist in Vollzeit, bekommt kein Kindergeld und hat 1300 €/ mon. zur Verfügung.

      Die verantworungslosen Väter, die sie im Kopf haben, sind so zahlreich, wie deren mütterl. Pendant.

       

      Es geht um Indviduen, die so unterschiedlich charakterisiert sind, dass stereotype Betrachtungen als obsolet verworfen werden müssen.

      Ich bin klar dafür, dass eine 14-Tage Wochenende-betreuender Vater vom Gesetz nicht profitieren soll, doch wer zu mehr bereit ist, soll in Relation zur Betreuungszeit finanziell bedacht werden.

       

      Unterschlagen wird leider oft, dass im väterlichen Haushalt eine neue Partnerin lebt, die die ach so weiblichen Tugenden, wie Strumpfhosen kaufen, innehält.

      Und diese Frau steht zu ihrem Partner, obwohl er durch seine familiere, finanzielle Situation arg gebeutelt ist.

      Hier steht ein bevorzugter Haushalt einem benachteiligtem Haushalt entgegen und es ist viel weniger ein Konflikt zwischen Mutter und Vater.

      • @lions:

        "Der Mann arbeitet als Lagerist in Vollzeit, bekommt kein Kindergeld und hat 1300 €/ mon. zur Verfügung."

         

        1.300 € "zur Verfügung"??? Das ist schon eine Menge Geld für eine erwachsene Person mit (Teil)Kind! Das entspricht in etwa dem ALG II-Grundbedarf für einen "alleinerziehender" Erwachsenen (Vollzeit!) inkl. 2 bis 3 Kinder im Haushalt.

         

        Und was bedeutet "zur Verfügung"? Was ist da bitte schon alles abgezogen?

        • @Hanne:

          Dieser Vater betreut 2 Kinder und zur "Verfügung" ist sein Nettoeinkommen.

          Das Jugendamt leistet noch geringfügig bis zum Selbstbehalt berechnet Unterhaltsvorauszahlung an die Mutter. Er lebt also mit 40 % Betreuung der zwei Kinder von unter 1000 € in einer Zweiraumwohnung ca. 55 qm/ a 5,80 €/qm kalt. Er braucht ein Auto, um zur Arbeit zu kommen. Hartz 4 hat er beantragt- abgelehnt wegen einiger Euro zu viel.

          Die Mutter der Kinder verdient netto etwa 1000 €, hat Kindergeld plus Kinderzuschlag und Unterhalt. Ein Großteil der Kinderklamotten ist sponserd by Oma ( Vater). Die Miete der Mutter ist etwa gleich, wenn auch mehr Wohnfläche. Bei ihr lebt der neue Lebensgefährte, der aber nicht in die Unterhaltsberechnung ( unehelich) mit einfließt.

          Der Vater braucht also 10 % mehr Betreuung ( 3 Tage), um den Unterhaltsanspruch bis auf den Einkommensausgleich loszuwerden, Kindergeld- berechtigt ( 50 %) zu werden, evtl. Kinderzuschlags-berechtigt.

          Jetzt erklären Sie mir bitte, was daran verkehrt ist, wenn der Vater auf eine Gesetzesänderung hofft, und vor allem, was dieser Vater nach Abzug von Miete, Strom, Kfz samt Unterhaltung und Essenaufwand noch für einen Spielraum für Freizeitvergnügen haben soll !

          So und jetzt sagen Sie mir bitte, was daran üppig ist ! Sie dürfen natürlich spekulieren, warum die Mutter die 3 Tage zur Parität einfach nicht hergeben will.

        • @Hanne:

          sorry, meinte 1 bis 2 Kinder im Haushalt

  • Mit großem Erschrecken habe ich diesen Artikel gelesen. Die Idee klingt ja zunächst ganz gut: je mehr der Vater betreut, desto weniger Unterhalt muss er bezahlen.

     

    Es gibt Väter, die kämpfen bis aufs Messer (oder bis die Kinder am Ende sind), um ein Wechselmodell vor dem Familiengericht zu erkämpfen. Selbst wenn sie sich vor der Trennung nicht kümmerten. Das aber nicht aus reiner Liebe zum Nachwuchs, sondern weil das Betreuungsmodell bares Geld spart!

     

    Wenn nun jeder einzelne Betreuungstag "Geld einspart", dann streiten sich Eltern vor Gericht sicher am Ende um einzelne Tage.

     

    Leidtragende sind am Ende die Kinder, die die jahrelangen Prozesse ihrer Eltern mitausbaden müssen. Die Situation an den Familiengerichten ist sowieso schon katastrophal.

     

    Eine Unterhaltsnovelle in dieser Form würde die Parteien noch weniger zu einer friedlichen Lösung bringen.

    Leidtragende sind die Kinder in diesem Fall.

     

    Ich würde mir wünschen, dass Sie eine andere gangbare Lösung für das Problem fänden.

     

    Zum Beispiel ein Grundeinkommen für Kinder, das man generieren könnte aus der Abschaffung eines Ehegattensplittings oder

    einem abgeschafften Kinderfreibetrag, der sowieso nur den Besserverdienenden nützt.

     

    Es ist an der Zeit der materielle Not von Alleinerziehenden entgegen zu wirken (siehe aktueller Armutsreport) und mit einer solchen neuen Gesetzeslage

    haben diese Familien noch weniger Budget. Die Zahlen dürften hinterher noch schlechter aussehen als bisher.

     

    Ich frage mich zunehmend, warum die TAZ dauernd über die Rechte der Väter schreibt - wo bleiben die Artikel über die Mütter? Das grenzt schon fast an Lobbyismus :(

    • @Regentrude:

      Das Problem ist wahrscheinlich eher andersherum. Aktuell sind einige Mütter mit dem 4/3 Wechselmodell einverstanden, da es für sie finanziell lukrativ ist. Sie lehnen aus den gleichen Gründen das 50:50 Wechselmodell ab - obwohl kaum ein Unterschied besteht.

      Wird dieser Missstand behoben, werden die Mütter um jeden Tag kämpfen - nicht weil es gut für sie oder die Kinder wäre, sondern weil sie möglichst viel Unterhalt erhalten wollen.

      Den schlimmen Kampf der Eltern vor Gericht sollte man massiv reduzieren. Aber nicht in dem Kinder und Väter die wenigen Rechte, die sie inzwischen haben, wieder verlieren, sondern durch Mediation. Deutschland ist eines der wenigen Länder, in denen Scheidungen vor Gericht gehen müssen und wo Rechtsanwält_innen um so mehr Geld verdienen um so mehr sie den Streit schüren.

      Ansätze gibt es z.B. mit dem Cochemer Modell oder vorgeschriebener Mediation. Wenn klar ist, dass diejenigen verlieren, die nicht kooperieren, lösen sich viele Konflikte schneller, billiger und vor allem besser für die Kinder.

      • @Velofisch:

        Das Cochemer Modell funktioniert nur bei den Familien, die so "gesund" sind, dass sie sich auch einigen möchten.

         

        Es gibt genug Fälle, wo Mediation nicht funktioniert hat und letztendlich doch ein Gutachten und eine Klage dabei raus kamen.

         

        Wenn man sich auch nach der Trennung bezüglich der Kinder "einigen" kann, braucht man kein Gericht und keine Mediation! Und um die Fälle geht es bei der Diskussion auch nicht.

         

        Diese "Unterhaltsgeschichten" und "Kinder teilen etc." gibt es tatsächlich zu Hauf, aber da liegen andere Probleme vor, die kein Gericht klären kann.

         

        Man kann das heute auch alles schon so regeln. Aber leider gibt es Väter und auch Mütter, die das nicht können oder meinen nach der Trennung mehr Geld haben zu müssen als sie vorher gemeinsam hatten (vor allem Väter). Die können einfach nicht rechnen. Das Geld KANN nicht mehr werden und der Nettobetrag auf dem Lohnzettel war bei Verheirateten auch nicht deren Lohn. Ebenso nicht das Kindergeld. Das Kindergeld wird im übrigen hältig angrechnet bei der Unterhaltsfestsetzung. Daher bekommt es der unterhaltszahlende indirekt auch.

         

        Ich kenne auch Familien mit zwei Kindern, die sich trennten, da hat jeder ein Kind bei sich angemeldet und so war alles geteilt (auch die Rentenzeiten). Das geht alles heute schon, man muss nur wollen und nicht nur vom neuen, schöneren Leben träumen und sich "benachteiligt" fühlen.

        • @Hanne:

          „Das Cochemer Modell funktioniert nur bei den Familien, die so "gesund" sind, dass sie sich auch einigen möchten.“

           

          Weder hat Jürgen Rudolph in seinem Buch „Du bist mein Kind“ diese These vertreten, noch wurde die Aussage in einer Ausgabe der Sendung Stern-TV gestützt, in der die Cochemer PRAXIS thematisiert wurde und eine zunächst abwehrende Mutter zu Wort kam. Hildegund Sünderhauf hat diese These zudem in ihrem umfangreichen Werk „Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis“ eindrucksvoll widerlegt.

          • @Ralph Steinfeldt:

            Ich verstehe zwar die Antwort von Ihnen nicht wirklich (in welche Richtung geht sie?), aber ich kann gut und gerne sagen, dass ich sehr viele "Familien" kenne, die zur MEDIATION wollten oder vom Gericht mussten und nirgendwo ging es ohne Gerichtsentscheidung aus. Die Zeiten der monatelangen Mediation waren zum Teil qualvoll - zumindest für manche der Beteiligten. Die Mediatoren sind dabei meist auch nicht glücklich.

             

            Mediation eignet sich nur, wenn BEIDE Parteien eine außergerichtliche Klärung wünschen und sich das auch zutrauen. Aber auch, falls das der Fall sein sollte, was auch nicht selten ist, gerade bei "studierten" Ökoeltern, kommt es dennoch oft zu heftigsten Sorgerechtsverfahren mit Gutachten etc. Und dabei handelt es sich um ganz "normale" Eltern (keine Alkoholprobleme oder sonstiges).

            • @Hanne:

              Was wundert Sie an der Tatsache, dass Mediationsverfahren in familiären Auseinandersetzungen selten erfolgreich sind? Die Mediation ist nicht verpflichtend, lediglich die Erstberatung, gemäß § 156 FamFG. Einmal hin und mit Bescheinigung wieder raus da. Dieser Schritt ist einer zurück auf einer Eskalationsleiter, auf der sich die Parteien meist schon deutlich über die zweite Stufe hinaus gewagt haben. Und wer weiter oben bereits Morgenluft gewittert hat, wird knapp darunter den Duft noch in der Nase haben. Es sind z.B. traditionelle Vorstellungen (z.B. Kind gehört zur Mutter, Väter sind für die Finanzierung zuständig) und erste Anlaufstellen (z.B. parteiliche Beratungsstellen, Anwaltskanzleien) wo Begehrlichkeiten geweckt werden (…steht Ihnen zu, …müssen Sie nicht, usw.) und die dazu führen, dass mindestens eine Partei nicht bereit ist von einer einmal eingenommenen Position abzurücken. Das verordnete Erstgespräch kommt demnach zu spät, das Mediationsverfahren ist bereits gescheitert bevor es beginnt. Das ist der Grund, warum Mediationsverfahren unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nur dann erfolgreich sind, wenn sich die Parteien freiwillig daran beteiligen. Die Fehler stehen nach wie vor in BGB und FamFG. Im BGB stehen die ausgelobten Siegerpokale in der Vitrine. Es ist einfach zu verlockend einen Siegerpokal einzuheimsen und es der gegnerischen Partei ein letztes Mal so richtig zu zeigen wie gut man ist.

      • @Velofisch:

        Bei uns gab es jahrelang irgendwelche Mediationsversuche. Alles gescheitert. Wenn der Vater nicht will, dann will er nicht :(

    • @Regentrude:

      "..Ich frage mich zunehmend, warum die TAZ dauernd über die Rechte der Väter schreibt - wo bleiben die Artikel über die Mütter? Das grenzt schon fast an Lobbyismus :(.."

       

      Vllt. haben einige taz-Autorinnen ihre Partner von anderen Müttern "abgeworben" und bedauern nun, dass diese Männer "so viel" Unterhalt für ihre Kinder und Ex-Partnerinnen zahlen müssen. [/sarkasmus]

      • @lichtgestalt:

        Ohne Sarkasmus: das kann ja wirklich sein.

      • @lichtgestalt:

        Zum einen schreibt die taz auch häufig genug aus Mutterperspektive. Allerdings wäre es schwierig über die unterdrückten Rechte der Mütter zu schreiben - die gibt es nämlich praktisch nicht. Das Familienrecht ist geprägt von vier Haltungen:

        a) Lieber das Kind bei einer labilen Mutter belassen als es zum Vater geben - zwar schadet dies dem Kind, doch wenn das Kind beim Vater wäre, würde es der Mutter schlechter gehen und das schadet dem Kind noch viel mehr.

        b) Väter sind verzichtbar - Mütter nicht. Wenn es Streit gibt daher einfach den Vater aussperren. Dann muss man sich nicht darum kümmern, wo die Ursachen des Streits liegen.

        c) Die Väter sind für das finanzielle Zuständig und haben immer Geld, welches sie für die Mütter und Kinder ausgeben sollen.

        d) Frauen sind finanziell unzurechnungsfähig. Sie werden daher behandelt wie Minderjährige. Haben sie zu Geld erhalten, brauchen sie das nicht zurückzahlen. Haben sie zu wenig erhalten, können sie dies 3 Jahre nachfordern. Unterhaltsvereinbarungen zu Lasten der Mütter sind unzulässig. Haften für heimlich weggelassene Empfängnisverhütung oder geklautes Sperma müssen sie ebenso wenig.

         

        In der Tat waren es zuallererst die "Zweitfrauen", die sich mit den Männern solidarisiert und darüber empört haben, dass nach damaligen Recht die Gründung einer Zweitfamilie schlicht finanziell unmöglich gemacht worden ist.

        • @Velofisch:

          "..In der Tat waren es zuallererst die "Zweitfrauen", die sich mit den Männern solidarisiert und darüber empört haben, dass nach damaligen Recht die Gründung einer Zweitfamilie schlicht finanziell unmöglich gemacht worden ist..."

           

          Na, diese "Solidarisierung" entspringt doch wohl einem Eigeninteresse. Ist der der Begriff dann noch passend?

          • @lichtgestalt:

            Voll und ganz ! Die Solidarisierung ist die vornehmste und zugleich moralisch als hochwertig einzuschätzende Form des Eigeninteresse, Warum soll die Zweitfrau nicht dabei auch an sich denken ? Fresse halten und spartanisch mit dem neuen Mann leben ? Die neue Beziehung stände unter einem schlechten Stern. Die Kinder betrifft eine Verschiebung der Einkommensquellen nicht.

            • @lions:

              "..Die Kinder betrifft eine Verschiebung der Einkommensquellen nicht..."

               

              Natürlich (be)trifft es die Kinder doch (Kleinkinder, nicht Teenager), wenn diese mit einer nun einkommenslosen Mutter ohne nachehelichen Unterhalt in einem Haushalt leben und ".. Wenn der Vater nicht will, dann will er nicht :( .." ("Regentrude")

               

              Und noch eine Frage: Wie "moralisch hochwertig" ist es einzuschätzen, wenn eine "Zweitfrau" eine Ehe mit zwei kleinen Kindern zerstört hat?

              • @lichtgestalt:

                ".Die Kinder betrifft eine Verschiebung der Einkommensquellen nicht..."

                 

                Das betrifft den Fall, in dem der Vater an der Betreuung beteiligt sein will. Die Einkommens-lose Mutter steht hier nicht zur Debatte, sondern eine, die über das Einkommen verfügen sollte, dass in Relation zu ihrer Betreuungszeit steht. Doch wenn die Mutter nicht will, will sie nicht.

                Wenn ich von Verschiebung schreibe, dann in eine jeweilige Richtung bis zum relativen Ausgleich und nicht auf null.

                 

                Die Zweitfrau hat keine Ehe zerstört. Das Problem hat zwischen den Ex-Partnern betanden. Liebe geht nicht einfach so, weil da jemand neues kam. Da war`s mit der Liebe längst passe. Oder meinen Sie, der Kinder wegen sollte die Familie in Kälte erhalten bleiben ? Der Fortbestand würde die Kinder nicht weniger belasten. Der/ die Neue sind nicht verantwortlich dafür.

                • @lions:

                  ".....Die Zweitfrau hat keine Ehe zerstört. Das Problem hat zwischen den Ex-Partnern betanden. Liebe geht nicht einfach so, weil da jemand neues kam. Da war`s mit der Liebe längst passe. ....."

                   

                  Jetzt zweifele ich etwas an ihrem Wissen vom Leben, von Situation, Verführung, Entfernung, Wieder-Annäherung, Alkohol, Rausch und Überschwang..

                  • @lichtgestalt:

                    Na, das gleiche möchte ich Ihnen auch unterstellen. Sie reden vom klass. Seitensprung. Sollte der sich als neue Liebe, neues Leben manifestieren, ist die alte Beziehung schon lange im Eimer. Und nochmal: Eine Liebe wird nicht von der anderen einfach ausgestochen, sondern die neue Liebe füllt ein Vakuum auf. Der Partner, der geht, hat die Trennung lange im voraus vollzogen und oft den Schmerz in Raten erduldet, den der Verlassene mit einem mal abbekommt.

                    Ein alter Hut - An der Trennung tragen beide gleichermaßen Schuld. Hier gibt es keine anderen Opfer, als die Kinder und diese würden so oder so und nur zu unterschiedlichen Altären getragen.

      • @lichtgestalt:

        könnte so sein... :-)

    • @Regentrude:

      "je mehr der Vater betreut, desto weniger Unterhalt muss er bezahlen."

       

      Setzen Sie für Vater Mutter ein und es klingt ebenso schlüssig. Sind am jahrenlangen Streit nicht zwei beteiligt. Einer der nicht nachgibt sowie einer der nicht aufgibt. Die moralische Last für solche leidvollen Prozesse, verübt an den Kindern, beim Vater abzuladen, ist a bisl sehr vereinfacht.

      Desweiteren frage ich mich, wo das Problem liegt, wenn ein Vater, der sich lange Zeit nicht um die Kinder bemühte, wenn es denn überhaupt so ist, plötzlich den Drang verspürt, es doch zu tun. Aus der Perspektive der Kinder ist es ausschließlich positiv zu bewerten. Aus der der Mutter ließe sich eine gehörige Portion Besitzdenken und Rachegelüste und Statusverlust ableiten.

      Und nochmal - Das monetäre Motiv lässt sich uneingeschränkt auch auf den anwenden, der den Status quo inne hat, meist die Mutter.

      • @lions:

        "..Aus der der Mutter ließe sich eine gehörige Portion Besitzdenken und Rachegelüste und Statusverlust ableiten..."

         

        Setzen Sie für "Mutter" "Vater" ein und es klingt ebenso schlüssig

        • @lichtgestalt:

          Was ich wirklich sagen will: In Trennungs- und Betreuungsangelegenheiten kann wohl nur der Einzelfall beurteilt werden. Die Empirie gibt da auch wenig her, da betroffene Personen befragenden SoziologInnen nicht alle Wahrheiten sagen, absichtlich oder unabsichtlich. Jeder Einzelfall ist anders. Menschen, die ihre Partner betrogen haben, lügen und betrogene, gekränkte Partner lügen ebenfalls.

           

          Im gut versorgten, beamteten, grün-akademischen Eiapopiea-Milieu mag es liebevolle Trennungen geben. Mit dem Leben bei Otto und Ottilie Normalbürger, wo ungleiche Einkommen der Normalfalls sind, hat das wenig zu tun. Jeder lebenskluge Mufti würde wohl gerechtere Scheidungsbeschlüsse erlassen als ein deutsches Familiengericht. Neue Regelungen werden zu neuem Streit und zu weiterem Verfahrensstau bei der ohnehin überlasteten Justiz führen. Und die vielen Gesetzesänderungen der letzten zwanzig Jahre im Unterhaltsrecht haben längst bewirkt, dass viele Neu-Ehen mit Ehevertrag geschlossen werden. Da freut sich die Anwaltschaft. Es ist wie immer. Juristen schaffen Gesetze, die Juristen Arbeit schaffen.

        • @lichtgestalt:

          Natürlich bin ich auch für Umkehr in dieser Aussage. Niemand sollte geheiligt werden, da hier die Pauschalisierung wegen der Vielfältigkeit der Fälle sowieso

          nicht angebracht ist.

  • Dieser ideologische Blödsinn mit den "Ungleichheitsstrukturen"...

  • Wir bekommen im Studiwohnheim schon für 1 Euro ne Packung Kondome.

    • @Matthias Haider:

      Dann könn se aber von Glück reden, dass solche Sparmodelle nicht schon Ihren Eltern so nahe gebracht wurden.

  • Nicht eingerechnet ist dabei der "Trick" mit dem "fiktiven Einkommen".

    Verdient der Vater auf einer 100% Stelle 1300 €, so darf er 1000 € "behalten". Reduziert er aber seine Stelle auf 70% um das Kind praktisch zur Hälfte betreuen zu können, so werden ihm nicht nur seine Ausgaben dafür nicht angerechnet, sondern es wird auch so getan, als ob er weiterhin 100% arbeiten würde.

    Im Ergebnis verdient er dann nur noch 910 €, muss 300 € Kindesunterhalt zahlen und soll von den verbleibenden 610 € noch das Kind zur Hälfte mitversorgen.

    Die Mutter dagegen hat vielleicht den gleichen Job, arbeitet auch 70% und hat 910 € plus 300 € Kindesunterhalt plus Kindergeld zur Verfügung. Sie zahlt zudem weniger Steuern und erhält Kindererziehungszeiten in der Rente.

    Im Ergebnis hat die Mutter bei identischer Aufteilung der Aufgaben mehr als doppelt so viel Geld zur Verfügung wie der Vater.

    Dass beide - egal bei welcher Verteilung - nicht viel Geld haben, liegt zum einen am ungerechten Steuersystem, welches Alleinerziehende und erst recht den steuerlich als "kinderlos" geltenden Vater massiv benachteiligen. Zum anderen am niedrigen Lohnniveau für viele Jobs wie z.B. Krankenpfleger_in oder Erzieher_in.

    • @Velofisch:

      Mir ist nicht ganz klar, wie sie auf die Höhe dieses Kinderunterhalts kommen. Bei uns wurde zudem ein Selbstbehalt von 1200 Eur zu Grunde gelegt. Die Kindererziehungszeiten für die Rente machen sich finanziell nur für die ersten drei Jahre nach Geburt bemerkbar (Auskunft der Rentenstelle). Hierfür wird max. der Durchschnittsverdienst aller zu Grunde gelegt. Verdient eine Mutter aber überdurchschnittlich, macht sie durch drei Jahre Elternzeit, in der sie kein Gehalt bekommt, sogar Verluste in der Rente im Vergleich zur Situation, wenn sie weiter voll arbeiten gegangen wäre (wiederholte Auskunft der Rentenstelle). Die in der Regel übliche Teilzeitbeschäftigung auch nach dem

      dritten Lebensjahr des Kindes führt bei der Mutter dagegen zu erheblichen Einbußen in der Rente. Ob der Vater eine Stufe höher oder niedriger in der DD Tabelle eingestuft wird, macht sich da deutlich weniger bemerkbar. Es geht da doch nur um wenige Eur, zudem sind die Stufen so groß, dass es schon Zufall wäre, durch etwas mehr oder weniger Gehalt gleich in eine andere Stufe zu rutschen.

    • @Velofisch:

      Also diese Erfahrung habe ich nicht gemacht. Der Vater hat seine Arbeitszeit reduziert und zwar so, dass er nicht einmal die Hälfte seines bisherigen Einkommens verdient und ist so auch unter den Päfndungsfreibetrag gerutscht. Geahndet wurde das nie :)

  • Tja, dumm gelaufen. Immer öfter darf der Staat einspringen, weil bei Papa dank Niedriglohn, Zeitarbeit ,Hartz IV und Frauenquote nichts zu holen ist. Es nützt alles nichts, das Unterhaltsmodell von heute fußt auf der Annahme von sicheren väterlichen Jobs und jährlichen Lohnsteigerungen. Diese Zeiten sind lange vorbei.

  • Nicht üppig, weil der Unterhaltspflichtige 1000€ behalten darf? Na halleluja, der Unterhaltspflichtige mit seinem Reichtum von 1000€ weiß wahrscheinlich gar nicht, wohin mit dem vielen Geld.

    Und 300€ Miete für ein Kinderzimmer? Gehen wir mal von bspws in Berlin immer noch sehr großzügigen 10€/m² warm aus, so hat dieses Kinderzimmer 30m². Wow, nicht schlecht, dieses Kind hat wirklich Platz zum toben.

    Ehrlich, ich finde das Gejammere von dem Elternteil, die die Kinder haben (meist halt Mütter), egoistisch und unsolidarisch. Wie kann man denn von jemandem, der selber nur so wenig hat, noch mehr Geld haben wollen? Die meisten getrennt lebenden Väter leben wohl kaum im Luxus.

    • 3G
      372 (Profil gelöscht)
      @Dubiosos:

      Wenn ich in so ner Lage wäre, würde mich freuen, wenn der getrennt lebende Vater seinen Vollzeitjob aufgibt und damit auch seine Karriere und sich dem Kind widmet. Viel Spaß.

      • @372 (Profil gelöscht):

        Und ich als Mann würde mich freuen nur Teilzeit arbeiten zu müssen, Zeit mit meinem Kind verbringen zu können und trotzdem finanziell auskommen zu können.

      • @372 (Profil gelöscht):

        Vielleicht ist da mal vom falschen Standpunkt aus betrachtet:

        Die meisten Menschen haben keine Karrieren, sondern einen Job.

         

        Und die Frau würde dann gegenüber dem Mann auch schlicht unterhaltspflichtig.

         

        Das mag bei Managerin und Manager noch einen Option sein, aber welche "Karriere" sollen die Supermarktkassiererin und der Mauerer opfern?

      • @372 (Profil gelöscht):

        Das ist ein Vorurteil, was auf einige, aber nicht alle Väter zutrifft. Die, die das wollen, verwerfen solche Familienpläne schon im Gedankenansatz, da ein ausstehender Sorgerechtsstreit bezgl. Aufenthaltsbestimmungsrecht selten im Sinne des Vaters verläuft.

        Zum Anderen werden Kinder älter, kommen ins Kita-Alter( wenn Kitaplatz vorhanden), werden schulpflichtig und einer Fortführung des Vollzeitjobs steht nichts im Wege. Dazu ist häufig eine neue Partnerin in die Betreuung mit eingebunden.

        Die Mütter, die wohlwollend eine Beteiligung bis zur Parität wollen, sind allerdings dünn gesät.

        Die Bereitschaft vieler Väter ist da, doch die immer noch Mutter-orientierte Rechtssprechung will darauf nicht eingehen.

        • @lions:

          Sie haben keine Kinder oder wenn doch sicher keine als getrennt lebende Eltern, stimmt's?

          • @Hanne:

            Ich habe 3 Kinder und bin getrennt lebend. Ich betreue sie in Parität ( Wechsel wöchentlich ) und bei uns gibt es nur geringfügige Probleme. Die Parität war unser beider Anliegen und das von Anfang an. Ich stamme aus einem anderen Kulturkreis ( Brasilien), mein Ex von Dominicana und ich wundere mich darüber, welcher Mutterkult in Deutschland betrieben wird.

            Also, stimmt nicht und ich glaube, dass Ihre Annahme aus meiner fremden Mentalität herrührt. In Brasilen ist es üblich, dass die Frau dem Mann freien lauf lässt, sich seltener trennt und wenn es doch dazu kommt, und er will die Kinder ( mit Omas Hilfe), es gern von der Mutter angenommen wird. Es gibt sehr selten Streit um die Kinder.

            Ich wußte nicht, worüber man streitet, aber es ist offensichtlich nur das Geld.

            • @lions:

              "Die Parität war unser beider Anliegen und das von Anfang an."

               

              Okay :-) Vorbildlich und schön für die Kinder.

               

              Wichtig ist, wie ich irgendwo schrieb, dass beide VON ANFANG AN die Parität als Eltern leben. NUR DANN gibt es auch nach der Trennung keine (größeren) Probleme, die gerichtlich entschieden werden müssen. In DEUTSCHLAND ist es allerdings meist so, dass die Männer erst nach der Trennung auf die Idee kommen den Alltag paritätisch zu übernehmen (vorher gibt es immer viel wichtigeres), aber gar nicht wissen, was das bedeutet und entsprechend mit ihrem neuen Luftikus-Papa-ist-der-tollste-Dasein a) den Unterhaltszahlungen entgehen möchten und b) den Kindern (samt Oma und/oder neuer Partnerin) psychisch wirklich oft eher schaden.

               

              Glauben Sie mir, ich weiß auch sehr gut, wovon ich spreche und das nicht von einem Einzelfall - alles ehemals super-emanzipierte "Männer", die nach der Trennung meinen, Mama sei doof, weil sie jeden Abend Stress wegen Zähne putzen macht (oder ähnliches). Mit Papa soll das Leben dann plötzlich nur noch Spaß sein (mit Folge von z. B. kaputten Zähnen oder Überdrehtheit, weil die Kinder nicht zur Ruhe kommen).

              • @Hanne:

                Wann die Väter auf die Idee kommen, ist aus meiner Sicht unerheblich. Dass sie es überhaupt tun wollen, ist doch super, wenn ich an die Kinder denke, denn die wollen sehen, dass sich beide kümmern, auch wenn´s machmal seltsam aussieht.

                 

                Sehen Sie, das ist die Schwierigkeit. Die Kinder haben einen Vater, der andere Vorstellungen hat. Nun haben wir uns mit einem Mann für Kinder entschieden, deren absolute Kontrolle uns eben nicht zusteht, auch wenn wir das beste für die Kinder wollen.

                Das beste wird es aber schon lange nicht werden, wenn die Kinder vom Vater ferngehalten werden.

                Dass Kinder nach der Übergabe unruhig sind, liegt aus meiner Erfahrung am "Jetlag", denn die Kinder müssen sich im Verhalten komplett auf mich umstellen. Dem begegne ich gern mit Nachsicht.

                Dinge wie Zähneputzen, Waschen stelle ich meinen Kindern frei, natürlich mit besorgtem Blick ( kleiner Trick), und kläre sie über die Folgen bei Nichtbeachtung auf und dass diese dafür ja selbst verantwortlich seien. Sie tun es seit langem von selbst und das auch beim Papa.

                In der Wechselbetreuung kann man die Kinder, wenn schon dafür zugänglich, am besten mit Übertragung von Eigenverantwortung in kleinen Dingen stärken. Wenn ich meinen Idealen nicht treu bin, werde ich von den Kindern daraufhin sofort angesprochen. Genauso kriegt´s der Papa um die Ohren.

                In meiner Stammheimat werkeln viele Menschen an den Kindern, wie heißt es in Deutschland: Das ganze Dorf erzieht mit und da sind auch ganz merkwürdige Charakter dabei, doch es schadet den Kindern nicht, da diese sich das Beste von allem heraus picken, wenn man ihnen nur die Freiheit dazu lässt und sie ernst nimmt. Wenn der Vater die Kinder nicht mißhandelt und schwer vernachlässigt, ist es ansonsten vollkommen okay.