FÜR MIETER NUR SCHWER NACHVOLLZIEHBAR: Wasserkostenerstattung fließt träge und im Verborgenen
Viele Mieter bekommen ihre zu viel gezahlten Wassergebühren für 2012 erst im kommenden Jahr zurück. Darauf weist der Berliner Mieterverein hin. „Oft rechnen Vermieter nach dem Abflussprinzip ab“, sagte Geschäftsführer Reiner Wild. Weil die Wasserbetriebe das Geld in diesem Jahr gutschrieben, verrechne der Vermieter es in der entsprechenden Abrechnung – Anfang 2014.
Es geht um 14 Prozent der Trinkwasserrechnung, durchschnittlich rund 13,50 Euro pro Person. Die Wasserbetriebe (BWB) erstatten die Summe, weil ihre Gebühren laut Kartellamtsbeschluss zu hoch waren.
Für Mieter ist schwer durchschaubar, ob das Geld weitergereicht wurde, Wild spricht von einem „Dunkelbereich“. In der Abrechnung der Wasserbetriebe für den Vermieter tauche die Erstattung zwar als Einzelposten auf, in der Betriebskostenabrechnung für den Mieter sei sie aber in der Regel nicht gesondert vermerkt.
Mietern bleibt der Vergleich mit der Vorjahresabrechnung: Ist bei konstantem Verbrauch auch der Rechnungsbetrag in etwa unverändert, wurde die Gutschrift wohl nicht verrechnet. Letzte Klarheit erhielten Mieter nur, wenn sie die BWB-Rechnung beim Vermieter einsähen. (dpa)
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