Celles Nazi-Verbot hat Bestand

Kein Aufmarsch militanter Rechter: Hamburger Neonazi-Chef Christian Worch klagt nur intern

Der Nazi-Aufmarsch in Celle bleibt verboten. Für den 28. Januar – direkt nach dem offiziellen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus – hatte der Hamburger Neonazichef Christian Worch vor, dort gegen den Paragrafen 130 zu demonstrieren – jenen Paragrafen also, der die Verharmlosung, Verherrlichung und Leugnung der Verbrechen des Nationalsozialismus unter Strafe stellt. Mit Verweis auf Datum und Inhalt hat die Stadt den Aufmarsch jedoch untersagt. Worchs Widerspruch blieb erfolglos: Das Verwaltungsgericht befand, die „angefochtene Verfügung“ werde bestandskräftig bleiben. „Bis 11. Januar hätte Worch Klage einreichen können“, so ein Gerichtssprecher. Das geschah nicht. Folge: die Verbotsverfügung bleibt bestehen. Über die Gründe für die unterbliebene Klage darf spekuliert werden. Vielleicht sah Worch keine Aussicht auf Erfolg. Möglich aber auch, dass ihm das Geld knapp wird. In einem internen Schreiben erklärte er, alleine wegen des Aufmarschs in Halbe durch Rechtsstreitigkeiten ein „Minus von über 700 Euro“ zu tragen. „Während andere an Politik verdienen“, schimpft er, habe er „über Jahrzehnte hinweg geblutet“. Er könne sich das „nicht mehr leisten“, lässt er seine Gesinnungsgenossen wissen. as