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Höhere Hürden für Arbeitslose

Ohne Jobangebot keine Förderung: Hartz-IV-Behörde will Vergabe von Weiterbildungen weiter eingrenzen. Maßnahme soll „unmittelbarer“ Integration in Beschäftigung dienen

In Hamburg droht Langzeitarbeitslosen der Zugang zu beruflicher Weiterbildung erheblich erschwert zu werden. Der taz liegt ein internes Papier der Hartz-IV-Behörde (Arge) vor, in dem vorgeschlagen wird, Weiterbildungen in Zukunft nur noch zu bewilligen, wenn sie direkt in einen Arbeitsplatz münden.

Der Entwurf mit dem Titel „Arbeitsmarktpolitisches Programm der Hamburger Arge für 2006“ kündigt an: „Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung werden 2006 in der Regel nur noch gewährt, wenn sie unmittelbar der Integration in Beschäftigung dienen, der Arbeitslose also nur mit ihrer Hilfe einen Arbeitsplatz besetzen kann.“

Die neue Regelung soll „dem entgegenwirken, dass jemand wahllos Weiterbildungen macht“, reagierte der Sprecher der Wirtschaftsbehörde, Christian Saadhoff: „Das bringt die Leute nicht in Arbeit.“ Absicht sei, die Maßnahme künftig „sehr gezielt zu vergeben, so dass sie Sinn macht“. Eine neuerliche Streichung von Weiterbildungsplätzen schloss er „definitiv“ aus.

In den Vorjahren hat der CDU-Senat in Hamburg die Mittel für Förderangebote wie Umschulungen, ABM und Weiterbildungen stark gekürzt – seit 2001 um 45 auf aktuell 50 Millionen Euro. Laut der Gewerkschaft ver.di machten vorigen August 1.147 Menschen eine Weiterbildung, 225 waren in ABM. Im Jahr 2000 seien dagegen 11.500 Weiterbildungs- und ABM-Plätze im Angebot gewesen.

Dem Arge-Papier zufolge werden Weiterbildungen auch dann noch bewilligt, wenn sie „zur Qualifizierung von Leiharbeitnehmern im Rahmen des Niedriglohnprojekts dienen“. In dem Entwurf dargelegt ist damit ein Kombilohn-Modell, das in abgemilderter Form von Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) am Dienstag offiziell vorgestellt wurde. Parallel zum Aufbau der Kombilöhne sollen die zahlreich eingeführten Ein-Euro-Jobs abgebaut werden, die die Arge für gescheitert erklärt. Angedacht ist zudem, den Billigjobbern statt zwei nur noch einen Euro die Stunde zu zahlen (taz berichtete).

Beim Kombilohn sieht das Papier der Hartz-IV-Behörde die „Verleihung“ von Arbeitslosen an Betriebe zu einem „Festpreis“ von sechs Euro die Stunde vor, der „entliehene“ Stützebezieher erhalte vom Staat einen Lohnkostenzuschuss von drei Euro. Der Sozialpolitischen Opposition Hamburg zufolge hätten die Stundenlöhne von sechs Euro den gültigen Branchentarif zwischen Gewerkschaften und Zeitarbeitsfirmen unterlaufen.

Vom nun vorgestellten Programm, das im April für 1.000 Leute anläuft, profitieren die Betriebe etwas weniger: der Sechs-Euro-Festpreis ist gestrichen. Stattdessen müssen die Unternehmen so viel zahlen, dass mit dem Drei-Euro-Zuschuss vom Staat Tariflohn erzielt wird.

Eva Weikert

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