ONLINEVIDEOS EINBETTEN?
: BGH verweist an EuGH

KARLSRUHE | Über das Framing fremder Videos muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte ihm einen Fall vor. Beim Framing von zum Beispiel Youtube-Videos werden diese in einem Rahmen (frame) auf einer anderen Webseite abgespielt, zumeist ohne Genehmigung. Der BGH würde darin eine Rechtsverletzung sehen – wenn er selbst entschiede. (chr)

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