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Gemeinsam gegen Plagiate

ABSCHREIBEN An der Uni Kiel gibt es an allen Fakultäten erstmals einheitliche Grundsätze für Promotionen

Die Uni Kiel will auch die tatsächliche Zahl ihrer aktuellen Promovenden erfahren

Die Universität Kiel will mit neuen Grundsätzen die Qualität von Doktorarbeiten verbessern und Plagiate verhindern. Die jetzt vom Hochschulsenat beschlossenen Grundsätze für Promotionsordnungen an der Uni Kiel sehen vor, dass alle Doktoranden und ihre Betreuer eine Betreuungsvereinbarung unterschreiben müssen, teilten Uni-Präsident Gerhard Fouquet und der Vizepräsident für Lehre und Graduiertenausbildung, Frank Kempken, am Dienstag mit.

So müssen Promovierende künftig angeben, ob sie eine Vermittlungsagentur, die gegen Bezahlung bei Doktorarbeiten hilft, genutzt haben. „Zwar ist die Hilfe einer Agentur nicht verboten, aber eigentlich wollen wir das nicht“, sagte Fouquet. Mit der Betreuungsvereinbarung will die Uni Kiel auch die tatsächliche Zahl ihrer aktuellen Promovenden zuverlässig erfahren – es dürften etwa 2.000 sein; als Promotionsstudenten sind zurzeit nur 1.700 angemeldet.

Doktorväter müssen ihre Doktoranden künftig verlässlich betreuen. „Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall“, sagte Fouquet. Erhalten Promotionen das Prädikat „ausgezeichnet“ (opus eximium oder summa cum laude), muss neben dem Erst- und Zweitgutachter zusätzlich noch ein auswärtiger Gutachter hinzugezogen werden.

Im Kampf gegen Plagiate wird die Hochschule eine Software anschaffen, die nicht gekennzeichnete Übernahmen fremder Texte erkennen kann. Eine Verjährungsfrist für Plagiate sehen die Grundsätze nicht vor. Bis zum September 2014 sollen alle Fakultäten die Grundsätze in ihren Promotionsordnungen umgesetzt haben.  (dpa)

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