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Neonazi-Aufmarsch verboten

Das Oberverwaltungsgericht untersagt Neonazis, am kommenden Samstag in Lüneburg aufzumarschieren

Der geplante Neonazi-Aufmarsch am 28. Januar in Lüneburg bleibt nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts verboten. Die Richter bestätigten damit das bereits existierende Verbot der Stadt Lüneburg und führten aus, dass durch den Aufmarsch „nicht nur die Ehre der Opfer des Nationalsozialismus“ missachtet würde, sondern auch das „Anstandsgefühl der Mehrheit der Bürger“.

Schon in Celle wollte der Neonaziführer Christian Worch in zeitlicher Nähe zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus einen Marsch gegen den Paragraphen 130 veranstalten – das ist just jener Paragraph, der die Verharmlosung und Leugnung der NS-Verbrechen unter Strafe stellt. Das Verbot in Celle ficht Worch nicht an. Im Lüneburger Fall aber erklärte er schon vor der gestrigen Entscheidung, gegebenenfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Er hofft, was das „Lüneburger Netzwerk gegen Rechts“ befürchtet: Die Aufhebung des Verbots.

Das Netzwerk wirbt auch weiterhin für eine Gegendemonstration. Erstmals in der Geschichte Lüneburgs, sagt Olaf Meyer vom Netzwerk, würden Antifa-Gruppen, DGB, SPD und auch die CDU die Gegenaktionen unterstützen. A. Speit

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