piwik no script img

Bund behält Kalifen-Scholle

KÖLN dpa ■ Das beschlagnahmte Kölner Grundstück der verbotenen Islamistenorganisation „Kalifatsstaat“ steht dem Bund zu. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht. Es wies die Klagen gegen die Enteignung von Käufern ab, die das Gelände kurz vor Verbot des „Kalifatsstaats“ Ende 2001 für rund 600.000 Euro erworben hatten. Die zehn Kläger aus dem engeren Umfeld der Gruppe wollten ihre Vermögenswerte dem bevorstehenden Zugriff des Bundes entziehen. Von dem Grundstück aus steuerte Metin Kaplan den „Kalifatsstaat“ bis Ende 2001. 2004 wurde er in die Türkei abgeschoben.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen